Die Verpachtung der herrschaftlichen Zehnten zu Freren,
Thuine und Beesten
Enthält:
auch: die intendierte Fixation des Beester Blutzehntens;
die Revision der Zehnten und die Ablösung
verschiedener Zehnten;
das Prinzip wegen des Fleischzehntens zu Beesten
1821 - 1852
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | 0200 / 230 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v126517