(2) Erdmann von Zesterfleth zu Bergfried im Alten Land
(3) Oswald von Zesterfleth zu Bergfried im Alten Land
(4) Kl.: Johann Levin Spall (A); Dr. Adam von Bremen (P)
Bekl.:
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um eine "Haereditatis petitio" und Teilung, jetzt Beschlagnahme: Die Brüder Erdmann und Oswald von Zesterfleth stritten nach dem Tod ihres Bruders Eberhard von Zesterfleth um das Erbe: das Gut Bergfried im Alten Land. Kl. hatte das Gut, vermeintlich im Einverständnis mit Bekl., ungeteilt in Besitz genommen. Später forderte Bekl. die Teilung und suchte und erhielt beim Hofgericht die Beschlagnahme. Auf Einwand des Kl. erkannte das Hofgericht am 15.07.1672, dass Kl. binnen vierzehn Tagen ein vollständiges Inventar der streitigen Güter beim Hofgericht vorzulegen habe; darüber hinaus wurde die Sache zur gütlichen Aufhebung an eine Kommission verwiesen. Dagegen appellierte Kl. an das Tribunal und bat, die gegen ihn verhängte Beschlagnahme und Herausgabe eines Inventars aufzuheben und ihn im Besitz des Erbes zu schützen. Das Tribunal nahm den Prozess am 12.11.1672 an, allerdings nur hinsichtlich der Beschlagnahme. Am 21.04.1673 zeigte Kl. an, dass die Sache verglichen sei.
(6) 1. Hofgericht 1672
2. Tribunal 1672 - 1673
(7) von Notar Johannes Hintze am 15.07.1672 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 14.10.1672), mit Libell und Anlage: Urteil des Hofgerichts vom 11.07.1672
(8) 20 Bl.
Laufzeit: 14.10.1672 - 29.04.1673
14.10.1672 - 29.04.1673
Stade: Rep. 28 I Z 9
B Z 2 N. 17
z
1672 - 1673
Bergfried, Gut, Altes Land
Zesterfleth, Eberhard von, Bergfried
Zesterfleth, Erdmann von, Bergfried
Zesterfleth, Oswald von
Bremen, Adam von, Dr., Prokurator
Hintze, Johannes, Notar
Spall, Johann Levin, Advokat
Beschlagnahme, Bergfried, Gut
Erbschaft, Zesterfleth, Eberhard von
Hofgericht, Vorinstanz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | 9999 / 999 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1196678