(2) Christoph von Zesterfleth zu Ober Ochtenhausen, seit 1695 der kurfürstlich-hannoversche Generalmajor Arnold von Voigt als neuer Eigentümer zu Ober Ochtenhausen
(3) Johann Marschalck, Vogt der Börde Sittensen, Selsingen und Elsdorf, sowie Dr. Emanuel Groos, Commissarius Fisci (seit 1692 allein)
(4) Kl.: Daniel Nicolaus von Zesterfleth (A); Dr. Gottfried Christian Michaelis (P), seit 09.04.1695 Dr. Jacob Gerdes (P)
Bekl.: Dr. Adam von Bremen (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um angefochtene Gerichtsfreiheit: Eine Magd des Kl. war auf dessen Hof zu Ober Ochtenhausen geschwängert und ihr Kind in einem vermeintlich zum Gut gehörenden Haus zur Welt gebracht worden. Bekl. bat Kl., die Magd vor das Landgericht zu stellen, dieser weigerte sich, mit der Begründung, dass er alle auf seinem gerichtsfreien Hof verübte Delikte selbst strafen dürfe. Das Landgericht verfügte daraufhin am 11.11.1687, dass Kl. wegen Ungehorsams vor das Justizkollegium zitiert und angewiesen werden sollte, seine Gerichtsfreiheit zu beweisen. Kl. belangte den Vogt Johann Marschalck "ex lex diffamari", das Justizkollegium sprach den Vogt jedoch am 09.10.1688 von der Klage frei, erklärte stattdessen Kl. für schuldig, seine beanspruchte Gerichtsfreiheit zu beweisen. Dagegen appellierte Kl. an das Tribunal, das den Prozess am 12.03.1689 annahm und am 17.10.1692 erkannte, dass das vorinstanzliche Urteil hinsichtlich der Befreiung des Bekl. von der Klage zu bestätigen sei; hinsichtlich der Beweisführung sollte jedoch zunächst der Fiskal beweisen, dass in der Börde Selsingen die Gewohnheit bestehe, dass, wenn die Schwängerung auf einem adeligen Hof geschehen sei, das uneheliche Kind jedoch an einem anderen Ort, an dem dem Edelmann die Gerichtsbarkeit nicht zustehe, geboren werde, die Bestrafung des Verbrechens dem Gericht des Ortes, an dem das Kind geboren wurde, zukomme; falls das
10.01.1689 - 25.09.1705
bewiesen sei, sollte es Kl. vorbehalten bleiben, seine Behauptung, dass das Haus, in dem das Kind zur Welt gekommen sei, unmittelbar zu seinem adelig-freien Hof gehöre, zu beweisen. Der Fiskal trat die Beweisführung an. Am 24.12.1694 teilte von Zesterfleth mit, dass er den Hof zu Ober Ochtenhausen verkauft habe und somit den Prozess nicht fortführe. An seine Stelle trat 1695 der neue Eigentümer, Generalmajor Arnold von Voigt. Am 24.04.1699 erkannte das Tribunal, dass der Bekl. auferlegte Beweis nicht erbracht und somit Kl. von den Ansprüchen der Gegenseite zu befreien sei.
(6) 1. Landgericht zu Selsingen 1687
2. Justizkollegium 1688
3. Tribunal 1689 - 1705
(7) von Notar Stephan Raiser am 19.10.1688 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 14.01.1689), mit Anlage: Urteil des Justizkollegiums vom 09.10.1688; Appellationslibell (prod. 25.02.1689), mit Anlagen: Auszug aus dem Bruchregister der Börde Selsingen vom 11.11.1687, Auszug aus den Spezialprivilegien der bremischen Ritterschaft; Prozessvollmachten des Kl. für Dr. Gottfried Christian Michaelis vom 01.06.1689 bzw. für Dr. Jacob Gerdes vom 26.07.1695; Beweisartikel des Fiskals und Zeugenbenennung (prod.26.01.1693); Gegenbeweisartikel des Kl. und Zeugenbenennung (prod. 22.02.1694); Kommissionsprotokolle vom 13.05.1693, 20.04. und 14.12.1694
Nebenprozesse: Mandata de solvendo - Prokurator Dr. Michaelis vs. Kl., 1695; Prokurator Dr. Gerdes vs. Bekl., 1705
(8) 243 Bl.
Laufzeit: 14.01. - 06.09.1689; 17.10.1692 - 27.04.1699; 31.08. - 25.09.1705
Stade: Rep. 28 III Z 2
1651
1689
B Z N. 2
z
1689 - 1705
Ober Ochtenhausen, Gerichtsfreiheit
Groos, Emanuel, Dr., Commissarius Fisci
Marschalck, Johann, Vogt, Selsingen, Börde
Voigt, Arnold von, Generalmajor, Ober Ochtenhausen
Zesterfleth, Christoph von, Ober Ochtenhausen
Bremen, Adam von, Dr., Prokurator
Gerdes, Jacob, Dr., Prokurator
Michaelis, Gottfried Christian, Dr., Prokurator
Raiser, Stephan, Notar
Zesterfleth, Daniel Nicolaus von, Advokat
Bruchregister, Selsingen, Börde
Gerichtsfreiheit, Ober Ochtenhausen
Mandata de solvendo, Prokuratorengebühren
Ritterschaft, bremische, Privilegien
Justizkollegium, Vorinstanz
Landgericht zu Selsingen, Vorinstanz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | 9999 / 999 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1196671