(2) Die Eingesessenen des Dorfes Schwachhausen sowie Hermann Meyer zu Berghof
(3) Hermann von Kleberfeld, schwedischer Leibarzt und Donatar des Dorfes Schwachhausen und des Meiers zu Berghof, sowie dessen Schwiegersohn Heinrich von Gerstenberg
(4) Kl.: Dr. Heinrich Schabbell (P)
Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um neue Hofdienste: Bekl. hatten Kl. angeblich neue ungewöhnliche Hofdienste aufgebürdet, und zwar vor allem vom ehemals dem verstorbenen Domdekan Franz Marschalck gehörenden Meierhof zu Schwachhausen. Auf Gesuch der Kl. befahl die Landesregierung am 07.11.1653 Bekl., sie nicht mit neuen Hofdiensten zu belegen und sie, wie geschehen, nicht sofort zu pfänden. Bekl. sollten die gepfändeten Kühe erstatten, sofern die bisher üblichen Dienste verrichtet oder entsprechendes Dienstgeld dafür gezahlt worden sei. Nach Nichtbefolgung des Mandats wurde am 03.12.1653 ein Strafbefehl an Bekl. erteilt. Diese gaben daraufhin zwar die Kühe zurück, ließen jedoch Kl. nach Stade zitieren, und nachdem Vergleichsbemühungen gescheitert waren, erkannte die Landesregierung am 23.01.1654, dass Kl. schuldig seien, sowohl bei dem Hof zu Schwachhausen wie auch sonst die gebührlichen Dienste und Fuhren zu leisten, bis sie bewiesen hätten, dass sie von bestimmten Diensten befreit seien. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal, das den Prozess am 04.04.1654 annahm, gleichzeitig Bekl. befahl, die Mandate der Landesregierung zu befolgen und während des anhängigen Verfahrens, wie geschehen, keine weiteren Pfändungen vorzunehmen. Am 21.04.1656 bestätigte das Tribunal das vorinstanzliche Urteil vom 23.01.1654, mit der Erklärung, dass Kl. bis zur Ausführung des Beweises nur mit den landesüblichen Fuhren und Diensten beschwert werden sollten.
(6) 1. Landesregierung 1653 - 1654
2. Tribunal 1654 - 1656
(7) von Notar Nicolaus
29.03.1654 - 21.04.1656
Blume am 26.01.1654 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 29.03.1654), mit Gravamina und Anlage: Mandate der Landesregierung an Bekl. vom 07.11. und 03.12.1653, Urteil der Landesregierung vom 23.01.1654; Prozessvollmacht der Bekl. für Dr. Caspar Wilcken (prod. 03.07.1654)
(8) 45 Bl.
Laufzeit: 29.03.1654 - 21.04.1656
1
Stade: Rep. 28 I S 5
1653
1654
B S 1 N. 3
s
1654 - 1656
Schwachhausen, Dorf, Hofdienste
Gerstenberg, Heinrich von, Schwachhausen
Kleberfeld, Hermann von, Leibarzt, Schwachhausen
Marschalck, Franz, Domdekan, Meierhof, Schwachhausen
Meyer, Hermann, Berghof
Blume, Nicolaus, Notar
Schabbell, Heinrich, Dr., Prokurator
Wilcken, Caspar, Dr., Prokurator
Hofdienste, Schwachhausen
Meierhof, Schwachhausen
Pfändungen, Eingesessene, Schwachhausen
Landesregierung, Vorinstanz
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 9999 / 999 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1196183