(2) Kapitän Erich Reuter im Alten Land
(3) Hans Krampau im Alten Land
(4) Kl.: Lic. Benten (A); Dr. Jacob Gerdes (P)
Bekl.:
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um einen Besitz: Streitig war der Besitz eines aus dem Nachlass des Obrist Carl Hinrichsohn Reuter stammenden Landguts im Alten Land namens Reutershof, das der verstorbene Bruder des Kl., Kapitän Leonhard Johann Reuter, an Bekl. verpfändet hatte. Kl. und Bekl. stritten nunmehr um den Besitz des Hofes, der Heuerling des Kl. hatte mit der Ernte begonnen, das Justizkollegium erteilte daraufhin ein Unterlassungsmandat, das am 20.08.1685 bestätigt wurde. Dagegen beabsichtigte Kl. zu appellieren, bat zur Eingabe der Unterlagen um eine sechswöchige Fristverlängerung, die ihm das Tribunal am 28.11.1685 gewährte, sofern das Appellationsinstrument zur Prüfung der Frist sofort eingebracht werde. Weiteres ist nicht überliefert.
(6) 1. Justizkollegium 1685
2. Tribunal 1685
(7) Supplik wegen Fristverlängerung zur Appellationseingabe (prod. 26.11.1685), mit Anlage: Urteil des Justizkollegiums vom 20.08.1685
(8) 6 Bl.
Laufzeit: 26.11. - 28.11.1685
26.11.1685 - 28.11.1685
Stade: Rep. 28 I R 73
B R 6 N. 19
r
1685
Krampau, Hans, Altes Land
Reuter, Carl Hinrichsohn, Obrist, Nachlass
Reuter, Erich, Kapitän
Reuter, Leonhard Johann, Kapitän
Benten, Lic., Advokat
Gerdes, Jacob, Dr., Prokurator
Reutershof, Altes Land, Besitzrechte
Justizkollegium, Vorinstanz
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 9999 / 999 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1196148