(2) Die Juraten und Gemeinde der Kirche zu Lunsen im Amt Thedinghausen
(3) Die Juraten und Gemeinde der Kirche zu Schwarme
(4) Kl.: Dr. Heinrich Schabbell (P)
Bekl.:
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um eine Beisteuer zum Kirchenbau in Lunsen: Auf Klage der Juraten und Gemeinde der Kirche zu Schwarme erkannte das Konsistorium am 22.03.1655, dass diese, da sie eine eigene Pfarrkirche hätten, zum Kirchenbau in Lunsen, wie von den Lunsenern gefordert, nicht beitragen müssten. Dagegen appellierten die Juraten und Gemeinde der Kirche zu Lunsen an das Tribunal, das zunächst mit Schreiben vom 15.05.1655 das Konsistorium um eine Stellungnahme bat. Am 14.03.1656 verfügte das Tribunal, dass der Prozess angenommen werden sollte, da auf königliche Verordnung bis zur Einrichtung eines Oberkonsistoriums "auf gewisse Maße" die Appellationen am Tribunal anzunehmen seien. Auf Gesuch der Kl. vom 29.01.1657 erließ das Tribunal am 07.02.1657 Mandate an den Amtmann zu Thedinghausen und das Justizkollegium, während des anhängigen Prozesses in der Sache nichts zu veranlassen. Weiteres ist nicht überliefert.
(6) 1. Konsistorium 1655
2. Tribunal 1655 - 1657
(7) von Notar Nicolaus Blume am 30.03.1655 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 09.05.1655), mit Gravamina und Anlage: Urteil des Konsistoriums vom 22.03.1655; Auszug aus der königlichen Instruktion vom 20.07.1652; königliches Schreiben an die Landesregierung vom 10.05.1655; Prozessvollmacht der Kl. für Dr. Heinrich Schabbell vom 24.03.1656
(8) 36 Bl.
Laufzeit: (1652 - 1655) 09.05.1655 - 14.02.1657
09.05.1655 - 14.02.1657
Stade: Rep. 28 I L 17
1652
1655
B L 1 N. 7
l
1655 - 1657
Lunsen, Kirchenbau, Beisteuer
Schwarme, Kirche, Juraten und Gemeinde
Thedinghausen, Amtmann
Blume, Nicolaus, Notar
Schabbell, Heinrich, Dr., Prokurator
Kirchenbau, Lunsen
Konsistorium, Vorinstanz
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 9999 / 999 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1195719