(2) Eingesessene des Fleckens Freiburg
(3) Augustin Goebe, ältester Jurat bei der Kirche zu Freiburg
(4) Kl.: Johannes Hintze (A); Dr. Heinrich Schabbell (P)
Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um ein Kirchengestühl: Die Parteien stritten um den Besitz eines Gestühls in der Kirche zu Freiburg. Goebe hatte ein im Chor der Freiburger Kirche stehendes Gestühl, das an Sonntagen die "Communicanten" nutzten und somit der Gemeinde diente, eigenmächtig wegräumen und ein neues in anderer Form an dessen Stelle dort hinsetzen lassen, das er mit einem Schloss versperren ließ. Kl. hatten zur Erhaltung ihrer "Possession" das Gestühl wieder wegräumen und eines in der alten Form aufbauen lassen. In dem daraufhin auf Klage des Augustin Goebe vor dem Konsistorium geführten Prozess wurden die Einwohner zu Freiburg am 25.08.1659 zu einer Geldstrafe verurteilt, dagegen appellierten sie an das Tribunal, das den Prozess am 25.10.1659 annahm und am 29.10.1660 erkannte, dass Bekl. schuldig sei, das Gestühl wieder in seine alte Form zu bringen, es sei denn, er wolle es bis zu weiterer Entscheidung gemeinsam mit Kl. lieber in dem Stand lassen, wie es Kl. wiederaufgebaut hatten und wie es sich jetzt befand. Zur weiteren Ausführung wurden beide Parteien "in ordinario possessorio vel petitorio" verwiesen, Bekl. sollte das Klagelibell bis zum nächsten Rechtstag beantworten. Da er dem nicht nachkam, erließ das Tribunal am 23.01.1661 ein Mandat an Bekl., mit der Aufforderung, binnen sechs Wochen das Kirchengestühl wieder in seine alte Form zu bringen und, sollte er "in ordinario petitorio vel possessorio" etwas zu verhandeln haben, damit bis zum nächsten Rechtstag einzukommen. Weiteres ist nicht überliefert.
(6) 1. Konsistorium 1659
2. Tribunal 1659 - 1661
(7) von Notar Johannes von Hadeln am 03.09.1659 aufgenommenes Appellationsinstrument
20.10.1659 - 30.01.1661
(prod. 20.10.1659), mit Anlagen: Bescheide und Mandate des Konsistoriums vom 24.02., 26.03. und 25.08.1659, Eingaben der Kl. an das Konsistorium vom 25. und 26.08.1659; von Notar Christian Heinrich Küsel am 12.06.1660 aufgenommenes Dokument einer Zeugenvernehmung (prod. 20.06.1660); Appellationslibell (prod. 20.06.1660), mit Anlagen: Auszüge aus Freiburger Kirchenprotokollen vom 23.09.1651 und 18.03.1652, beglaubigtes Instrument einer Beschreibung und Inventarisierung der zur Freiburger Kirche gehörenden Güter vom 27.06.1635; Prozessvollmacht der Kl. für Dr. Heinrich Schabbell vom 24.10.1659
(8) 57 Bl.
Laufzeit: (1635 - 1659) 20.10.1659 - 30.01.1661
1
Stade: Rep. 28 I F 1
1635
1659
B F 1 N. 1
f
1659 - 1661
Freiburg, Flecken, Eingesessene
Freiburg, Goebe, Augustin, Jurat
Freiburg, Kirche, Güterverzeichnis
Freiburg, Kirchengestühl
Goebe, Augustin, Jurat, Freiburg
Küsel, Christian Heinrich, Notar
Gerdes, Jacob, Dr., Prokurator
Hadeln, Johannes von, Notar
Hintze, Johannes, Advokat
Schabbell, Heinrich, Dr., Prokurator
Kirche, Freiburg, Güterverzeichnis
Kirchengestühl, Freiburg
Kirchenprotokolle, Freiburg
Konsistorium, Vorinstanz
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 9999 / 999 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1195236