(2) Präsident, Landräte und Ritterschaft des Herzogtums Bremen
(3) Die Eingesessenen des Kirchspiels Oppeln im Amt Neuhaus
(4) Kl.: Lic. Tobias Reimers (A); Dr. Henning Christoph Gerdes (P)
Bekl.: Dr. Nicolaus Heinrich Küsel (A); Dr. Jacob Gerdes (P)
(5) Querulationis nullitatis und Eventual-Appellationis
Auseinandersetzung um Rossdienst und Überbelastung: Bekl. hatten aus der Konkursmasse des verstorbenen Johann von Luneberg 1654 einen Zehnten und einen Hof im Kirchspiel Oppeln gekauft und bestritten die von Kl. geforderte Abtragung des Rossdienstes, mit der Begründung, dass der Hof schatzpflichtig sei und sie somit auch Kontribution zahlen müssten. Zumindest sei vor der Festlegung ihres Quantums zunächst eine gerechte Verteilung unter allen Lunebergschen Gütern vorzunehmen. In der Streitsache erkannte das Justizkollegium am 13.04.1675, dass Bekl. den Rossdienst zu leisten hätten. Im weiteren Prozess ging es um die Höhe des Rossdienstes, am 12.07.1683 wurde Bekl. durch Urteil des Hofgerichts zugesichert, dass sie nur vom Zehnten, nicht vom Hof, den Rossdienst abzutragen hätten, wenn sie beweisen könnten, dass dieser der Steuerpflicht unterzogen sei. Dagegen appellierte die Ritterschaft, bat das Tribunal um Bestätigung des Urteils vom 13.04.1675, zumindest so lange, bis Bekl. etwas anderes gegen die übrigen Besitzer der Lunebergschen Güter auf dem Rechtsweg verhandelt hätten, ohne dass die bremische Ritterrolle verringert werde. Das Tribunal nahm den Prozess am 27.11.1683 an und erkannte am 09.07.1694, dass das Urteil des Justizkollegiums vom 13.04.1675 zu bestätigen sei. Darüber hinaus stehe es Bekl. frei, den Prozess gegen die "Compossessores" fortzusetzen.
(6) 1. Justizkollegium 1675
2. Braunschweig-lüneburgische Regierung 1677
3. Hofgericht 1683
4. Tribunal 1683 - 1694
(7) von Notar Johannes von Hadeln am 20.07.1683
08.10.1683 - 12.07.1694
aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 08.10.1683), mit Urteil des Hofgerichts vom 12.07.1683; Libell (prod. 19.11.1683), mit Anlagen: Mandate der Landesregierung bzw. des Justizkollegiums an den Einnehmer der Ritterschaft, Christoph Pühler, vom 05.09.1659 bzw. 30.04.1661, Urteil des Justizkollegiums vom 13.04.1675 und der braunschweig-lüneburgischen Landesregierung vom 28.11.1677; Prozessvollmachten der Kl. für Dr. Henning Christoph Gerdes und der Bekl. für Dr. Jacob Gerdes (prod. 14.04. und 18.07.1684); Schreiben der Landesregierung an den Einnehmer der Ritterschaft vom 08.08.1682
(8) 77 Bl.
Laufzeit: (1659 - 1683) 08.10.1683 - 30.10.1688; 09.07. - 12.07.1694
1
Stade: Rep. 28 I B 210
1659
1683
B B 17 N. 159
b
1683 - 1694
Oppeln, Eingesessene
Oppeln, Rossdienst
Luneberg, Johann von, Konkurs
Pühler, Christoph, Rossdiensteinnehmer
Gerdes, Henning Christoph, Dr., Prokurator
Gerdes, Jacob, Dr., Prokurator
Hadeln, Johannes von, Notar
Küsel, Nicolaus Heinrich, Dr., Advokat
Reimers, Tobias, Lic., Advokat
Querulatio nullitatis, Ritterschaft, bremische
Ritterschaft, bremische
Rossdienst, Oppeln
Braunschweig-lüneburgische Regierung, Vorinstanz
Hofgericht, Vorinstanz
Justizkollegium, Vorinstanz
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 9999 / 999 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1194741