(2) Lic. Johann Georg Beckhoff, Commissarius Fisci, als Advokat der vom Obristleutnant Johann Heinrich von Breithaupt zu Erben eingesetzten Armen
(3) Maria Elisabeth von Rönne, Witwe des Paul Hinrich Friedrich von Heimbruch, und dessen Erben
(4) Kl.: Dr. David Gerdes (P)
Bekl.: Gustav Carl Scharnhorst (A); Dr. Joachim Eversen (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um das Gut Groß-Koppel: Streitig war das Gut Groß-Koppel im Gogericht Achim, das ehemals im Besitz des Asmus von Rönne gewesen war. Rittmeister Hermann Christoph von der Kuhla heiratete die Witwe des Asmus von Rönne namens Agnes Catharina Mette von Heimbruch und verpflichtete sich 1686, ihre Töchter aus erster Ehe als seine eigenen Kinder anzunehmen. Die förmliche Bestätigung der Einkindschaft war bis zum Tod der Mutter 1691 nicht erfolgt. Wegen der auf den Rönneschen Gütern haftenden hohen Schulden verkaufte Hermann Christoph von der Kuhla den väterlichen Hof seiner angenommenen Kinder, das Gut Groß-Koppel, 1691 an den Obristleutnant von Breithaupt, mit einer Rückkaufoption nach fünf Jahren. Das Gut blieb bis 1708 im Besitz des von Breithaupt und seiner Erben. 1708 jedoch forderte Paul Hinrich Friedrich von Heimbruch als der noch einzig lebende Ehemann einer der angenommenen Töchter das Gut von Kl. zurück. Das Hofgericht erkannte am 08.07.1709, dass die mitbeklagten Armen das von Heimbruchs Erben in Anspruch genommene von Rönnesche Gut Groß-Koppel an diese mit allen eingenommenen Erträgen gegen Erlegung der Kaufsumme abtreten müssten, der Regress gegenüber den Erben des Verkäufers blieb ihnen vorbehalten. Dagegen appellierte Kl. an das Tribunal, das am 31.01.1710 das Hofgericht bat, die Originalakten mit den "Rationes decidendi" einzusenden. Daraufhin erkannte das Tribunal am 07.07.1710, dass vor Publizierung des Urteils eine gütliche Einigung versucht werden sollte, die Parteien wurden
14.10.1709 - 09.10.1711
dazu zitiert, mit der Auflage, alle zur Sache gehörenden Dokumente mitzubringen. Auf Gesuch des Kl. vom 09.10.1710 wurden die Güteverhandlungen einer Kommission in Bremen-Verden übertragen, es kam zum Vergleich zwischen den Parteien: das Gut wurde an die Tochter Maria Elisabeth von Heimbruch, jetzige Ehefrau des Leutnants von Zobeltitz, abgetreten, dagegen erhielten die Armen 5.000 Rtlr. Am 25.09.1711 bestätigte das Tribunal den Vergleich.
(6) 1. Hofgericht 1691 - 1709
2. Tribunal 1709 - 1711
(7) von Notar Tobias Greulich am 16.07.1709 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 14.10.1709), mit Anlage: Urteile des Hofgerichts vom 08.07. und 26.08.1709; Appellationslibell (prod. 25.11.1709), mit Anlagen: Kaufvertrag zwischen Hermann Christoph von der Kuhla und Obristleutnant Johann Heinrich von Breithaupt vom 10.09.1691, Verzeichnis der zum Gut Groß-Koppel gehörenden Schulddokumente; Votum des Referenten aus der Vorinstanz; Kommissionsprotokolle vom 19.01. und 30.03.1711; Originalvergleich zwischen den Parteien vom 30.03.1711
Nebenprozess: Mandatum de solvendo - Prokurator Dr. Gerdes vs. Kl., 1711
(8) 101 Bl.
Laufzeit: 14.10.1709 - 09.10.1711
1
Stade: Rep. 28 II B 3
1691
1709
B B N. 3
b
1709 - 1711
Groß-Koppel, Gut
Ahrenschildt, von, Vormund
Beckhoff, Johann Georg, Lic., Commissarius Fisci
Breithaupt, Johann Heinrich von, Obristleutnant
Heimbruch, Agnes Catharina Mette von
Heimbruch, Paul Hinrich Friedrich von
Kuhla, Hermann Christoph von der, Rittmeister
Rönne, Asmus von, Groß-Koppel
Rönne, Maria Elisabeth von, verw. von Heimbruch, verh. von Zobeltitz
Zobeltitz, von, Leutnant
Eversen, Joachim, Dr., Prokurator
Gerdes, David, Dr., Prokurator
Greulich, Tobias, Notar
Scharnhorst, Gustav Carl, Advokat
Einkindschaft, Kuhla, Hermann Christoph von der
Gut, Groß-Koppel
Mandatum de solvendo, Prokuratorengebühren
Schulddokumente, Groß-Koppel, Gut
Hofgericht, Vorinstanz
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 9999 / 999 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1194732