(2) Landstände des Herzogtums Bremen
(3) Landstände des Herzogtums Verden
(4) Kl.: Lic. Tobias Reimers (A); Dr. Heinrich Schabbell (P)
Bekl.:
(5) Implorationis und Appellationis
Auseinandersetzung um die Verteilung der Lasten: Gemäß königlicher Resolution vom 20.05.1663 sollte das Herzogtum Verden den siebten Teil zur gesamten Kontribution der Herzogtümer Bremen und Verden beitragen. Nachdem auf Gesuch des Herzogtums Verden am 08.02.1666 eine königliche Verordnung an die Landesregierung erging mit der Aufforderung, die "Disproportion" bei der Kontributionsverteilung aufzuheben, ordnete diese am 26.04.1666 an, dass das Herzogtum Verden im Mai nur den achten Teil leisten und den Rest das Herzogtum Bremen mit übernehmen sollte. Dagegen legten die Stände des Herzogtums Bremen am 11.06.1666 eine Implorationsschrift beim Tribunal vor, mit der Bitte, der Landesregierung durch Mandat zu befehlen, die 1663 vorgenommene Aufteilung der Lasten nicht zu ändern. Das Tribunal lehnte am 20.06.1666 die Erteilung des entsprechenden Mandates ab. Am 02.08.1666 appellierten Kl. gegen die Verordnung der Landesregierung vom 26.04.1666, das Tribunal nahm den Prozess zunächst nicht an, erkannte vielmehr am 01.09.1666 auf ein Schreiben an die Landesregierung mit der Bitte um Berichterstattung. Sollten Kl. dort noch nicht vernommen worden sein, sollte dies geschehen, dann wäre es nicht nötig, den Prozess anzunehmen. Die Landesregierung legte am 05.04.1668 einen Bericht vor: mittlerweile hatte sie die Parteien angehört und der König am 23.11.1667 entschieden, dass das Herzogtum Verden den neunten Teil übernehmen sollte. Nach entsprechender Verordnung der Landesregierung vom 04.03.1668 beabsichtigten die bremischen Stände erneut an das Tribunal zu appellieren. Weiteres ist nicht überliefert (siehe auch Nr. 208).
(6) 1. Landesregierung 1666
2. Tribunal 1666 - 1668
(7)
11.06.1666 - 05.04.1668
Auszüge aus königlichen Resolutionen von 1649 und vom 20.05.1663; königliches Schreiben an die Landesregierung vom 08.02.1666; Schreiben der Landesregierung an den Oberkämmerer vom 26.04.1666; von Notar Johannes von Hadeln am 03.05.1666 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 02.08.1666), mit Libell; königliches Schreiben an die Landesregierung vom 23.11.1667, mit Anlage: Schreiben der Donatare Otto Wilhelm Königsmarck und Per Sparre an den König, o. D.; von Notar Johannes von Hadeln am 13.03.1668 aufgenommenes Appellationsinstrument, mit Mandat der Landesregierung an den bremischen Landrentmeister Martin Hempel vom 04.03.1668
(8) 57 Bl.
Laufzeit: (1649 - 1666) 11.06.1666 - 05.04.1668
Stade: Rep. 28 I B 66
1649
1666
B B 7 N. 46
b
1666 - 1668
Bremen, Herzogtum, Landstände
Verden, Herzogtum, Landstände
Hempel, Martin, Landrentmeister
Königsmarck, Otto Wilhelm Graf von, Donatar
Sparre, Per, Donatar
Hadeln, Johannes von, Notar
Reimers, Tobias, Lic., Advokat
Schabbell, Heinrich, Dr., Prokurator
Imploratio, Landstände, bremische, Kontributionsverteilung
Kontributionsverteilung, Bremen und Verden, Herzogtümer
Landrentmeister, Hempel, Martin
Landstände, bremische
Landstände, verdische
Oberkämmerer, bremischer
Resolution, königliche
Landesregierung, Vorinstanz
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 9999 / 999 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1194727