1490, Oktober 5
Melchior von Schulte, Knappe des Erzstifts Bremen, Burgmann zu Horneburg, bekundet, daß er seiner Ehefrau Fredeke, falls er vor ihr stirbt, seine sämtlichen Güter zum Gebrauch vermacht, bis sie daraus 350 rheinische Goldgulden erhalten hat. Wenn aus der Ehe Kinder hervorgehen, mag Fredeke die Güter mit besitzen, wie es im Stift Bremen üblich ist. Gehen aus der Ehe keine Kinder hervor, so sollen Melchiors Erben der Fredeke 350 Goldgulden auszahlen, über die sie dann frei verfügen mag. Auch wenn sie sie mit ihren Kindern die Güter nicht bewirtschaften will, soll sie 350 rheinische Goldgulden empfangen. Sollte Fredeke vor Melchior sterben, ohne daß aus ihrer Ehe Kinder hervorgegangen sind, so will Melchior 100 rheinische Goldgulden von dem Brautschatz behalten, das übrige will er ihren Erben zurückgeben. Als Morgengabe gibt Melchior seiner Frau seinen freien Hof zu Oersdorf (Osertorpe), der zur Zeit von Lüdeke Dankward (Ludeke Dancquard) bebaut wird. Melchiors Bruder Balthasar von Schulte gibt seine Zustimmung.
"de geven unde gescreven iß na Godes Bort Dusent Veerhundert dar na in deme Negentigesten Jahre deß Dinxstedages na Sunte Michaelis Dach"
Ausf., Perg.; die Siegel der Brüder von Schulte ab.
Aus einer Akte über verschiedene Besitzungen der Familie von Schulte entnommen.
- 1490
StA Stade Rep. 301/8 Nr. 63
Rep. 3 FP Nr. 311
Bremen, Erzstift
Horneburg, Burgmann v. Schulte
Oersdorf, Hof
Dankward, Lüdeke, Pächter Oersdorf
Schulte, Balthasar v.
Schulte, Fredeke v.
Schulte, Melchior v., Burgmann Horneburg
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunden | 0073 / 0 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1175805