Forstsachen in den Ämtern Cloppenburg und Vechta
Enthält:
1. Berechtigung der Herrschaft an dem auf den Höfen und Gründen der Hof- und Eigenbehörigen, in den Kreisen Vechta und Cloppenburg vorhandenen Holze, und
2. Bestimmung unter welchen jenen Untertanen der Holzhieb auf ihren Gründen gestattet wird
1803 - 1844
S.
Cloppenburg, Kreis, Hof- u. Eigenbehörige
Eigenbehörige (Stellen)
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10979113