Strafverfügungen des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde in Bramsche
1944 - 1945
Geldstrafen wegen: unzureichender oder nicht erfolgter Verdunklung, Aufenthalt auf der Straße bei Fliegeralarm, Verlassen der Wohnung nach 20 Uhr, Fahren eines unbeleuchteten Fahrrads, Verlassen eines Lagers der Deutschen Arbeitsfront nach 20 Uhr, Herumtreiben um 23 Uhr (Jugendliche), unerlaubtem Fehlen im Berufsschulunterricht
jüngste betroffene Person
1928
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | A |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10713368