Johann und Joachim Post zu Rinteln (Beklagter) als Söhne des gestorben Johann Post
Hans von Wartensleben zu Bockerode (Kläger) und Graf Adolf zu Holstein-Schaumburg
Kläger: Dr. Johann Jacob Kremer (1579) 1583
Beklagter: Graf Adolf: -
Wartensleben: Dr. Bernhard Kühorn (1583) 1584
appellationis
Appellation gegen ein Urteil des Grafen Adolf auf Ratschlag der Juristenfakultät Marburg vom 6.2.1583, das den Beklagter auferlegte, eine Vormundschaftsrechnung abzulegen und die Güter an Appellaten und seine Schwester sofort herauszugeben. Hans von Wartensleben und seine Schwester waren Kinder des gestorben Jobst von Wartensleben und Enkel des gestorben Hans von Wartensleben und seiner Ehefrau Anna von Exter, die das Erbe ihres Vaters Tönnies angetreten hatte. Joachim und Johann Post waren ebenfalls Enkel dieses Paares, ihr Vater Johann hatte für seinen Neffen die Verwaltung der Güter übernommen und zunächst den Johann Rosenmeyer, dann den Bastard Tönnies Wartensleben als Verwalter eingesetzt. Appellat verlangte Edition einer Vormundschaftsrechnung, Herausgabe der Güter und verschiedene Geldsummen aus dem großväterlichen Erbe
1. Graf Adolf (Hofgericht) 1575-1583
2. Reichskammergericht 1583-1593 (1583-1591)
Volumen III Priora (fol. 879-1559)
Antwortschreiben des Erzbischofs Sigismund von Magdeburg und des Anthonius von Warberg auf Interzessionen wegen der Aberkennung der Wartenslebenschen Lehen nach unterlassener Lehnssinnung 1561 (fol. 1197-1202). Zeugenverhör des Pastors Dietrich Heitmann zu Rinteln 1580. Designatio actorum (der Priora) (fol. 1537). Urteil der Juristenfakultät Marburg 1583 (fol. 1538 ff.)
Volumen IV Cameralia
Q 1-13, Priora (unvollständig) als Q 12 gezählt. Umfang 38 Zentimeter Stapelhöhe
(vgl. Volumen I und II unter H 24 P Nr. 26/1-2)
1575-1591
3
P 2217
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10337220