Johann und Joachim Post zu Rinteln (Beklagter) als Söhne des gestorben Johann Post
Hans von Wartensleben zu Bockerode (Kläger) und Graf Adolf zu Holstein-Schaumburg
Kläger: Dr. Johann Jacob Kremer (1579) 1583
Beklagter: Graf Adolf: -
Wartensleben: Dr. Bernhard Kühorn (1583) 1584
appellationis
Appellation gegen ein Urteil des Grafen Adolf auf Ratschlag der Juristenfakultät Marburg vom 6.2.1583, das den Beklagter auferlegte, eine Vormundschaftsrechnung abzulegen und die Güter an Appellaten und seine Schwester sofort herauszugeben. Hans von Wartensleben und seine Schwester waren Kinder des gestorben Jobst von Wartensleben und Enkel des gestorben Hans von Wartensleben und seiner Ehefrau Anna von Exter, die das Erbe ihres Vaters Tönnies angetreten hatte. Joachim und Johann Post waren ebenfalls Enkel dieses Paares, ihr Vater Johann hatte für seinen Neffen die Verwaltung der Güter übernommen und zunächst den Johann Rosenmeyer, dann den Bastard Tönnies Wartensleben als Verwalter eingesetzt. Appellat verlangte Edition einer Vormundschaftsrechnung, Herausgabe der Güter und verschiedene Geldsummen aus dem großväterlichen Erbe
1. Graf Adolf (Hofgericht) 1575-1583
2. Reichskammergericht 1583-1593 (1583-1591)
Volumen II (fol. 476-878)
Verzeichnis aller von Jobst von Warteleben verkauften und Versetzten Güter vor Rinteln (fol. 567-577). Elf Schuldbriefe des Jobst von Warteleben (fol. 578-611). Pachtgeldquittungen des Stifts Minden (fol. 612-650). register des Verwalters Johann Rosenmeyer 1555, desgl. des Verwalters Tönnies Wartensleben 1556-1557 (fol. 848-862)
(vgl. VolumenI und III unter H24 P Nr. 26/1 und 26/3)
1575-1591
P 2217
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10337206