Der Rat von Bockenem empfängt vom dortigen Kaland 160 Pfund Bockenemer Währung; dafür verkauft er dem Kaland aus seinen Einkünften eine zu Weihnachten fällige Jahresrente von 8 Pfund, die er jedes Jahr zu Weihnachten nach vorheriger Kündigung in der Gemeinwoche nach Michaelis zurückkaufen darf.
1524, am fridage nach Lucie virginis (16. Dezember)
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel
16.12.1524
Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 217
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | ? |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10207489