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LkAH D 10 Nr. 396

Beschreibung

Identifikation

Titel

Der Rat von Bockenem empfängt vom dortigen Kaland 160 Pfund Bockenemer Währung; dafür verkauft er dem Kaland aus seinen Einkünften eine zu Weihnachten fällige Jahresrente von 8 Pfund, die er jedes Jahr zu Weihnachten nach vorheriger Kündigung in der Gemeinwoche nach Michaelis zurückkaufen darf.
1524, am fridage nach Lucie virginis (16. Dezember)
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel

Laufzeit

16.12.1524

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 217

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original ?