Bischof Johann [III.] von Hildesheim erlaubt mit Zustimmung des Hildesheimer Domherrn und Archidiakons von Goslar Johann von Schwicheldt und des Rektors der Hachumer Pfarrkirche Heinrich von Holthusen, dem Rat von Bockenem, in dem bis auf die Kirche und die zu ihr gehörende Mühle verödeten Hachum den festen Kirchturm - ein mögliches Bollwerk für Feinde - abzureißen und die zwei größeren Glocken aus dem Turm in die Pfarrkirche von Bockenem zu überführen. Die Kirche selbst muss er ausbessern lassen; ihr Rektor soll dort einmal pro Woche Gottesdienst feiern. Außerdem müssen der Rektor und die Ratsherrn zusammen mit den Älterleuten den Nikolaus-Altar in der Bockenemer Kirche mit jährlichen Einkünften ausstatten; an dem Altar, der mit der Hachumer Kirche uniert wird, wird der Rektor von Hachum pro Woche drei Messen lesen. Ferner gewährt der Bischof für die Verehrung der Altarreliquien einen Ablass von 40 Tagen und einer Karena. Wegen des Mangels an Pfarrkindern wird die Seelsorge der Mühlenbewohner bis auf weiteres dem Rektor in Dahlum übertragen und die Pfarre von Hachum in eine Pfründe ohne Seelsorge umgewandelt.
Steuerwald, 1421, in vigilia nativitatis domini nostri Ihesu Cristi (24. Dezember)
Ausfertigung, Pergament, 4 angehängete Siegel, davon 2 ab
Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 118
21.12.1421
Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 118
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | ? |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10207441