Die verordneten Kommissare des Kurfürstentums Brandenburg und des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel treffen nach zwei diesbezüglichen Verträgen aus den Jahren 1564 und 1566 Abmachungen, um Streitigkeiten zwischen denen von Schenck und dem Dorf Klüden einerseits und dem Amt Calvörde und den Halbgerichtsuntertanen von Zobbenitz andererseits wegen der wüsten Feldmark Pachwitz beizulegen
10.10.1696
Vgl. 143 Urk Nr. 50
Original auf Papier, mit schwarz-weißer Schnur gebunden
Letzlingen
Mit fünf aufgedrückten Lacksiegeln und den Unterschriften der Kommissare
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | U |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10150733