Die verordneten Kommissare Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) und Herzog Christian Ludwigs von Braunschweig-Lüneburg (Lüneburg) treffen Abmachungen, um Grenzstreitigkeiten und andere Streitigkeiten zwischen den wolfenbüttelschen Ämtern Greene, Gandersheim und Stauffenburg einerseits und den grubenhagenschen (Fürstentum Braunschweig-Grubenhagen) Ämtern Rotenkirchen, Salzderhelden und Osterode beizulegen
05.07.1659
Artikel 1) Die Landesgrenze und die Jurisdiktion, die Jagdrechte, Hut und Weide sowie das Holzungsrecht („Jus Lignandi“) an dem Berg Hube, bei der Einbecker Landwehr, verbleiben zwischen den Ämtern Greene und Rotenkirchen zum Vorteil des ersteren Amtes unverändert. Da allerdings durch die Vernachlässigung im Krieg (Dreißigjähriger Krieg) das Land mit Buschwerk überwuchert ist, darf das Amt Rotenkirchen dieses roden lassen, um das Land wieder urbar und für Hut und Weide nutzbar zu machen. Auch dürfen die Meier in Rotenkirchen ihre Pferde ausspannen und auf ihrem Territorium weiden lassen. Dem Amt Rotenkirchen ist es gestattet, in seinem Gebiet die Hage und Hecken zu knicken oder zu verändern. Falls dem Amt Rotenkirchen durch Untertanen des Amtes Greene ein Schaden geschieht, muss er kompensiert werden, aber dies umzusetzen, bleibt dem Amtmann von Greene überlassen. Da einem Mann aus Greene namens Jeremias („Jeremießen“) rechtswidrig Pferde gepfändet wurden, soll er von Rotenkirchen im Beisein der greenischen Beamten zehn Morgen Land als Wiedergutmachung erhalten, die er urbar machen („säubern und außroden mag“) und zehn Jahre lang abgabenfrei bewirtschaften darf
Artikel 2) Was die Grenzstreitigkeiten der Ämter Gandersheim und Salzderhelden bei Rittigerode betrifft, so konnte die wolfenbüttelsche Seite mit Hilfe von grubenhagischen Zeugen und des Schatzregisters nachweisen, dass der Hufeschatz und Landschatz bislang nach Wolfenbüttel abgeführt worden ist, Dies soll folglich ebenso gewahrt bleiben, wie der dortige Verlauf der Landesgrenze. Vom Wald („Holtz“) Salzderheldens, der sich im Umfang von sechs Morgen zwischen dem Weg, der sich „bis in die Glockenstette“ erstreckt, der „Pannenwiese“ und der Leine liegt, gehören unstrittig zu Rittigerode, während die Abgaben für die anderen drei Morgen zwischen beiden Ämtern hälftig aufzuteilen ist. Dabei soll es bleiben, bis die Einwohner von Rittigerode mit Hilfe ihrer Renterei-Register nachgewiesen haben, dass der Landschatz vollständig nach Wolfenbüttel gehört
Artikel 3) Was den Grenzstreit zwischen den Ämtern Stauffenburg und Osterode betrifft, so ist der alten Grenzbeschreibung zu entnehmen, dass sich die Grenze vom Harz aus („auß dem Hartze herauß“) die Trifft entlang bis an den „Vogets Camp“, von dort „über das Planichen“ zieht. Hier sollen Grenzsteine als Markierung gesetzt werden, wobei die Osteroder mit der Aufschrift „A.O.“ und einer Krone, die Stauffenburger mit einem „A.S.“ und einer Krone zu versehen sind. Dies soll bis zur Oberhütte den Pagenberg hinauf fortgesetzt werden. Die Übergabe von Gefangenen eines Amtes an das andere soll künftig „auf den mit Steinen abgetheilten Plan geschehen“. Was die Koppelhude und die Herrschaftsrechte („Dominia rerum“) betrifft, so soll alles wie bisher gehandhabt bleiben
Artikel 4) Die Begehung hat ergeben, dass der Streit der Untertanen der Ämter Stauffenburg und Herzberg um den Pargenberg nicht so einfach beizulegen ist („die Unterthanen aber in contradictoriis bestehen geblieben“ sind). Es wurde die Abrede getroffen, dass beide Seiten mit ihren Untertanen zunächst aufrichtig („fideliter“) nach einer Lösung suchen
Der Rezess soll binnen vier Wochen von beiden Seiten ratifiziert und der Gegenseite überstellt werden
Grenzakte: NLA WO 26 Alt Nr. 1190, fol. 57r-60v.
Vgl. 143 Urk Nr. 46
Schottelius, Justus Georg
23.06.1612
25.10.1676
Einbeck
Wolfenbüttel
Braunschweig-Wolfenbüttel
Hof- und Konsistorialrat, Dr. iur.
Widdeke(n), Johann Heinrich
1624
1666
Braunschweig-Wolfenbüttel
Sekretär
Knor(re), Balthasar
1607
1675
Celle
Einbeck
Braunschweig-Grubenhagen (Osterode)
Regierungsrat, Dr. iur
Oeynhausen, Heinrich Hermann von
1615
1671
Braunschweigisch-Lüneburgischer Rat; 1642 Erzieher der gräflichen Prinzen in Darmstadt; 1666 Landdrost des Fürstentums Braunschweig-Grubenhagen
Original auf Papier, mit rot-gelber Schnur gebunden
GND:122496485:Knorr, Balthasar
GND:121493326:Oeynhausen, Heinrich Hermann von
GND:118610554:Schottelius, Justus Georg
GND: 104106697:Widdeke, Johann Heinrich
Osterode
Ohne Siegel, mit den Unterschriften der drei Kommissare
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | U |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10148996