Schuld- und Rentebuch I
1606-1680
Abkündigung von den Kanzeln wie es mit diesen eingeschriebenen Schulden inskünftig soll gehalten werden. Demnach mit Beliebung der verordneten Bürger zu Befurderung algemeinen Nutzens und Menniglichen zum Besten verabschiedet, daß nun hinfüro in ein besonder Buch alle Schulde so auf Häuser, Grunde, Pfande, Erb- und Güter oder sonsten einige Hypothek lauten, eingeschrieben und selbige alsdann von von Zeit der Publikation vor allen andern Schuldnern in Spezie und insgemein vorgezogen werden sollen. Extrakt aus den Additionalen der Gerichtsordnung 1606. Alphabetisches Register, restauriert mit starkem Textverlust durch alte Schäden
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Neu gebunden und restauriert mit starkem Textverlust durch alte Schäden
Schuld- und Rentebuch I
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Buch |
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| Original | Buch |
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| Nutzungsdigitalisat | Digitalisat |
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| Masterdigitalisat | Digitalisat |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v10115513