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Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel > Polizei

Beschreibung

Identifikation (Gliederung)

Titel

Polizei

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners

1. Geschichte der Polizei Niedersachsen in Grundzügen

1.1. Entstehung

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs löste die britische Militärregierung, welche die Oberaufsicht über die Polizei übernommen hatte, die Polizeieinrichtungen aus der nationalsozialistischen Zeit in ihrer Besatzungszone (im Gebiet des späteren Niedersachsen: die Länder Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die preußische Provinz Hannover) auf. Um die öffentliche Sicherheit wegen der teils chaotischen Nachkriegsverhältnisse (u.a. ausufernde Kriminalität z.B. durch umherziehende Banden, Plünderungen, Schwarzmarktgeschäfte, Bewältigung der Flüchtlingsströme) wiederherzustellen, musste die Polizei neu geordnet werden. Die (nichtveröffentlichte) Instruktion über die Reorganisation des deutschen Polizeisystems in der britischen Zone vom 25. September 1945 sah die Entwaffnung und Entmilitarisierung der deutschen Polizei, die Einrichtung von städtischen Polizeibehörden in Städten mit über 100.000 Einwohnern und von Bezirkspolizeibehörden in den Regierungsbezirken sowie die Dezentralisierung der Polizei vor.

Die von den Briten geschaffene Einheitspolizei wies in den ersten Jahren eine vom Besatzungsrecht und dem britischen Vorbild geprägte, im Wesentlichen dezentralisierte und kommunale Struktur auf. Ziel war es, die Polizei der Befehlsgewalt des Staates auf allen Ebenen zu entziehen und zu verhindern, dass die Polizei wie in der NS-Zeit militärischen Charakter annehmen konnte. Der politisch belasteten Kriminalpolizei wurde daher auch ihre Sonderrolle entzogen, sie war nunmehr gemäß der "Fachlichen Anweisung zur Reorganisation der deutschen Kriminalpolizei in der britischen Zone" bis 1952 lediglich ein untergeordneter Teil der Gesamtpolizei. Daneben wurden der neuen deutschen Polizei die früheren verwaltungspolizeilichen Aufgaben und die strafrichtrichterliche Kompetenz entzogen. Die Ordnungsverwaltung (Gewerbe- und Wegepolizei, Gesundheits- und Lebensmittelpolizei sowie Baupolizei), das Pass- und Meldewesen, das Vereins- und Versammlungsrecht sowie das Waffenrecht wurde den kommunalen Körperschaften übertragen.

Trotz der von der Militärregierung forcierten Dezentralisierung der Polizei erkannten die Briten die Notwendigkeit, überregionale Polizeieinrichtungen zur Bekämpfung der schweren Kriminalität zu schaffen. Hierfür wurde als zentrale Einrichtung innerhalb der britischen Zone das "Zonal Bureau" (Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone) in Hamburg geschaffen. Für den Bereich des späteren Niedersachsen wurde Anfang 1946 ein Ableger eingerichtet, das "Regional Records Bureau" (Kriminalpolizeizentrale) in Hannover, die Vorläuferbehörde des späteren Landeskriminalamts Niedersachsen.

Mit dem Übergangsgesetz zur Übernahme der Polizeigewalt auf deutsche Träger gemäß Verordnung Nr. 57 der Militärregierung vom 23. April 1947 (Nds. GVBl. 6/1947, S. 58) wurde die Polizei im Land Niedersachsen von der britischen Militärregierung an das nds. Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde übergeben. An der kommunalen Struktur mit einzelnen Polizeiämtern änderte sich zunächst nichts. Die einzelnen Polizeiämter wurden von einem Chef der Polizei geleitet. Dieser war den aus Vertretern der jeweiligen Kommunalverwaltungen zusammengesetzten Polizeiausschüssen rechenschaftspflichtig, welchen die Trägerschaft und Kontrolle der Polizei oblag. Somit waren die Zuständigkeiten nach britischer Polizeitradition auf drei verschiedene und voneinander unabhängige Stellen verteilt.


1.2. Weitere Entwicklung

Am 1. April 1951 trat das Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG; Nds. GVBl. 1951, S. 79) als Polizeigesetz in Kraft. Damit wurde eine einheitliche Landespolizei geschaffen, die zentral dem nds. Innenministerium unterstand. Die Polizeibehörden erhielten nach § 2 Abs. 2 SOG einen festgelegten räumlichen Zuständigkeitsbereich, innerhalb dessen sie zur Gefahrenabwehr tätig werden durften. Nach § 52 SOG waren folgende Behörden Polizeibehörden:

- die Regierungs- bzw. Verwaltungspräsidenten (Übernahme leitender Polizeiaufgaben in ihren Zuständigkeitsbereichen als mittlere Landesbehörden in unmittelbarer Unterstellung zum nds. Innenministerium);
- die Polizeidirektionen Hannover und Braunschweig (vorher: Stadtkreispolizeien);
- das Landeskriminalpolizeiamt (obere Landesbehörde);
- das Wasserschutzpolizeiamt.

Hinsichtlich der Aufgaben wurden die beiden Sparten Schutzpolizei (mit Wasserschutzpolizei und Bereitschaftspolizei) und Kriminalpolizei (zivile Polizei, mit der Weiblichen Kriminalpolizei) unterschieden, hinzu kam 1952 die Nachrichtenpolizei Niedersachsen. Bis zur Polizeireform 1994 blieb die im Erlass des Innenministeriums vom 28. April 1952 (Nds. MBl. 1952, S. 249) festgelegte Aufgabenverteilung zwischen Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Nachrichtenpolizei im Wesentlichen gleich:

a) Schutzpolizei
- für verkehrspolizeiliche Aufgaben,
- Bearbeitung der leichten Kriminalität,
- Tatortsicherung bei schweren Straftaten;

b) Kriminalpolizei
- Bearbeitung von schweren und die öffentliche Sicherheit beeinträchtigenden Straftaten,
- Verfolgung von Delikten von Berufsverbrechern,
- Bearbeitung von Delikten von Minderjährigen durch die Weibliche Kriminalpolizei (bis 1974);

c) Nachrichtenpolizei
- Ermittlungen bei Staatsschutzdelikten und bei politisch motivierter Kriminalität,
- Gefahrenabwehr mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen.

Eine erste größere Polizeireform erfolgte anlässlich der seit Anfang der 1960er Jahre drastisch angestiegenen Kriminalität zum 1. Juli 1974. Die Reform wurde von einer Kommission im Auftrag des Innenministeriums erarbeitet und beinhaltete u.a. folgende Umorganisierungen und Neuerungen:

- Einführung von "Rund um die Uhr"-Lagediensten der Polizei bei den regionalen Regierungs- bzw. Verwaltungspräsidenten (ab 1978 Bezirksregierungen) und im Landeskriminalpolizeiamt (ab 1981 Landeskriminalamt Niedersachsen);
- Einrichtung von örtlichen Kriminaldauerdiensten;
- Räumliche Anpassung der polizeilichen Zuständigkeit an die neuen Verwaltungsgrenzen durch die begonnene Gebiets- und Verwaltungsreform;
- Integration der Nachrichtenpolizei und der Weiblichen Kriminalpolizei in die Kriminalpolizei (Bearbeitung von Fällen der politisch motivierte Kriminalität nun bei den landesweit neu entstandenen Kriminalpolizeiinspektionen);
- Bildung von Fahndungskommandos.

Eine nächste Reform erfuhr die nds. Polizei, als die Sparten Schutz- und Kriminalpolizei zum 1. Oktober 1994 zusammengeführt wurden. Ziel des 1990 angestoßenen Prozesses war es, die Kompetenzen der Basisdienststellen erheblich zu stärken. Sämtliche polizeiliche Aufgaben sollten nun grundsätzlich vor Ort/ortsnah von den Polizeikommissariaten wahrgenommen werden.

Eine weitere Umorganisierung der Polizeistrukturen erfolgte mit Beschluss der Landesregierung vom 12. Oktober 2004 zum 1. November 2004 (Nds. MBl. 37/2004, S. 702) im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen als mittlere Verwaltungsebene, als die dort organisatorisch angeschlossenen Polizeibehörden herausgelöst wurden. Damals entstanden die heutigen Polizeidirektionen (PD) in der Fläche als mittlere, direkt dem Innenministerium unterstellte Polizeibehörden. Zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz wurden für jede PD Polizeiinspektionen mit Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen eingerichtet. Darüber hinaus erhielt jede PD eine Zentrale Kriminalinspektion. Weiterhin wurden für die Wahrnehmung zentraler polizeilicher Aufgaben als neue Behörden das Landespolizeipräsidium und die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen geschaffen, letztere als Zusammenschluss mehrerer landesweit agierender Polizeieinheiten.

Seither gliedert sich die nds. Polizei in folgende Ebenen:

- Oberste Landesbehörde: Innenministerium mit Landespolizeipräsidium
- Obere Landesbehörden: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Landeskriminalamt Niedersachsen, Polizeiakademie Niedersachsen
- Mittlere Landesbehörden: Polizeidirektionen
- Untere Landesbehörden: die den oberen und mittleren Landesbehörden nachgeordneten Behörden


2. Geschichte, Organisation und Aufgaben einzelner Polizeibehörden
2.1. Polizeidienststellen der Regierungs- und Verwaltungspräsidenten bzw. Bezirksregierungen

Bis zur Reform 2004 gliederte sich die den Bezirksregierungen (vor 1978: den Regierungs- und Verwaltungspräsidenten) zugeordneten polizeilichen Behörden in folgende Sparten und Polizeidienststellen:

- Schutzpolizei mit Polizeiinspektionen bzw. seit 1978 Schutzpolizeiinspektionen (nachgeordnet: Polizeiabschnitte (bis Mitte der 1980er Jahre), später Polizeikommissariate, -autobahnkommissariate und -stationen) sowie mit Verkehrspolizeiinspektionen (nachgeordnet: Verkehrspolizeistaffeln und Polizeihubschrauberstaffel)
- Kriminalpolizei mit Kriminalpolizeiinspektionen sowie nachgeordnet Kriminalpolizeikommissariaten
- Wasserschutzpolizei mit Wasserschutzabschnitten, -inspektionen bzw. -kommissariaten (erst seit 1974 und nur beim Verwaltungspräsidenten Oldenburg bzw. der Bezirksregierung Weser-Ems)

Die (Schutz-)Polizeiinspektionen führten die Aufsicht über die ihnen nachgeordneten Polizeikommissariate und Polizeiautobahnkommissariate. Sie koordinierten die polizeilichen Aufgaben in ihren Dienstbezirken, die grundsätzlich den Gebieten der Landkreise bzw. kreisfreien Städte entsprachen. Ihnen oblagen Aufgaben des Zentralen Kriminaldienstes mit der Zuständigkeit für die spezialisierte Kriminalitätsverhütung und Kriminalitätsverfolgung im Amtsbezirk. Einige weitere Aufgaben und Funktionen wurden darüber hinaus bezirksübergreifend auch bestimmten Polizeiinspektionen zugewiesen.

Die Polizeikommissariate und Polizeiautobahnkommissariate waren für folgende ihnen übertragenen Aufgaben in ihren Amtsbezirken zuständig:

- Einsatz- und Streifendienst (ESD) mit Gefahrenermittlung und -abwehr, Mitwirkung bei Kriminalitätsverhütung und -verfolgung, Verkehrsüberwachung und -unfallaufnahme, Objektschutz sowie Amts- und Vollzugshilfe und z.T. Anzeigenaufnahme
- Kriminal- und Ermittlungsdienst (KED) mit Anzeigenaufnahme, Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie Kontaktbereichsdienst.

2.2. Polizeidirektionen

Im Zuge des Wiederaufbaus der Polizei nach Ende des Zweiten Weltkriegs durch die britische Militärregierung wurden in Niedersachsen die bisherigen Polizeidirektionen aufgelöst. Zur Bekämpfung der in den Großstädten höheren Kriminalitätsrate wurden in den Städten Hannover und Braunschweig Stadtkreispolizeien nach dem Vorbild der Polizeidirektionen geschaffen. Geleitet wurden diese von einem "Chef der Polizei" und unterstanden zunächst kurzzeitig den Oberbürgermeistern beider Städte, dann direkt der britischen Militärregierung und ab 1947 den aus braunschweigischen bzw. hannoverschen Ratsherren bestehenden Polizeiausschüssen. In den ersten Jahren gliederten sich die Stadtkreispolizeien in die Sparten Uniformierte Polizei, Kriminalpolizei und Wirtschaftsverwaltung und setzten sich aus folgenden Einheiten zusammen:

- Verkehrspolizei und Motorisierte Verkehrspolizei,
- Kraftfahrstaffel,
- Nachrichtenstaffel,
- Politische Abteilung,
- Überfallkommando,
- Kriminalpolizeiämter,
- Weibliche Kriminalpolizei.

Mit dem Runderlass vom 29. März 1951 wurden die Stadtkreispolizeien in Polizeidirektionen (PD) umbenannt. Geleitet wurden diese von einem Polizeipräsidenten und waren dem Land Niedersachsen in Gestalt des Regierungspräsidenten von Hannover bzw. des Verwaltungspräsidenten von Braunschweig nachgeordnet. Durch einen Runderlass vom 17. Dezember 1952 wurden auch in Osnabrück (Regierungspräsident Osnabrück) sowie in Oldenburg und Wilhelmshaven (Verwaltungspräsident Oldenburg) PD eingerichtet, die aber bereits 1955 wieder aufgelöst wurden.

Durch die Verordnung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gefahrenabwehr auf die Polizeidirektionen vom 28. Januar 1953 (Nds. GVBl. 3/1953, S. 10, ergänzt durch Verordnung vom 24. August 1955) wurde den PD in Niedersachsen zum 1. März 1953 die Verantwortung für das Versammlungs-, Sprengstoff-, Waffen- und Munitionswesen sowie für Angelegenheiten des Verkehrs mit feuergefährlichen Gegenständen zugewiesen. Diese Zuständigkeit wurde durch Verordnung vom 21. Mai 1962 mit Wirkung vom 1. Juni 1962 aufgehoben (Nds. GVBl. 11/1962, S. 49).

Gemäß dem Organisationserlass des Innenministeriums vom 10. April 1953 gliederten sich die PD in folgende Abteilungen:

- Verwaltungspolizei
- Schutzpolizei mit Polizeiinspektionen und -revieren
- Kriminalpolizei mit Landeskriminalpolizeistelle, Kriminalinspektionen und Fachkommissariaten sowie Jugendschutzdienststellen
- Nachrichtenpolizei
- Polizeiärztlicher Dienst

Schon Mitte der 1950er Jahre begann insbesondere bei der Schutzpolizei bedingt durch die zunehmende Motorisierung und bessere technische Ausstattung der Polizei eine Reduktion in der Personalstärke und der Zahl der Polizeireviere. Weitergehende organisatorische Änderungen brachte die Polizeireform von 1974 mit sich, wonach sich die PD nun in folgende Abteilungen gliederten:

- Verwaltungspolizei,
- Schutzpolizei mit Schutzpolizeiinspektionen (seit 1978), Polizeirevieren und Polizeiaußenstellen,
- Kriminalpolizei mit Kriminalfachinspektionen und (in Hannover) Kriminalkommissariaten,
- Polizeisanitätsdienst.

Mit der Polizeireform 1994 wurde die organisatorische Trennung der Abteilungen Schutzpolizei und Kriminalpolizei aufgehoben; anstelle der Kriminalpolizei traten die Dienststellen "Zentrale Kriminalitätsdienste". Die PD bestanden nun aus den Abteilungen Gefahrenabwehr/Strafverfolgung, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit, wobei letztere später in ein direkt dem Polizeipräsidenten unterstelltes Dezernat umgewandelt wurde. Den PD zugeordnet waren als Dienststellen seitdem bzw. zeitweise:

- Polizeikommissariate und -stationen (Braunschweig) bzw. Polizeiinspektionen, -kommissariate und -stationen (Hannover),
- Zentrale Kriminaldienste (z.T. mit Kriminaldauerdienst und Kriminalfachinspektionen),
- Zentrale Verkehrsdienste (ZVD),
- Reiter- und Diensthundeführerstaffel (RuHSt bzw. RuH),
- Spezialeinsatzkommando (SEK; nur Hannover),
- Mobiles Einsatzkommando (MEK; nur Hannover),
- Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (ab 1997, nur Hannover),
- Zivilstreifendienst (nur Braunschweig).

Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen als mittlere Verwaltungsebene erfolgte zum 1. November 2004 eine Umorganisation der Polizeistrukturen. Dadurch entstanden die heutigen, dem Innenministerium direkt nachgeordneten PD in der Fläche, nämlich die PD in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück mit insgesamt 33 angeschlossenen Polizeiinspektionen, sechs Zentralen Kriminalinspektionen sowie weiteren nachgeordneten Polizeibehörden.

Die PD nehmen heute in ihrem jeweiligen Bezirk alle polizeilichen Aufgaben wahr, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Landeskriminalamts oder der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen liegen. Der organisatorische Aufbau der PD ist identisch. Jede wird von einem Polizeipräsidenten geleitet, dem das Querschnittsdezernat 01 (Zentrale Aufgaben) direkt untersteht. Im Übrigen gliedert sich die Behörde in zwei Abteilungen mit je vier bzw. drei Dezernaten:

Abt. 1: Polizeilicher Aufgabenvollzug, Personal, Technik
Dez. 11: Kriminalitätsbekämpfung
Dez. 12: Einsatz und Verkehr
Dez. 13: Personal
Dez. 14: Führungs- und Einsatzmittel

Abt. 2: Wirtschaftsverwaltung, Recht, Bevölkerungsschutz
Dez. 21: Wirtschaftsverwaltung
Dez. 22: Recht
Dez. 23: Brandschutz, Katastrophenschutz, Verteidigung

Die in den PD eingerichteten Polizeiinspektionen führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten Polizeikommissariate bzw. Polizeistationen und erledigen selbständig und in der Regel abschließend in ihrem jeweiligen Amtsbezirk folgende polizeiliche Aufgaben:

- Prävention
- Gefahrenabwehr
- Strafverfolgung
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Verwaltungs- und technische Aufgaben

Stand: November 2015

Literatur

Daniel Bastian, Westdeutsches Polizeirecht unter alliierter Besatzung (1945-1955) (Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 60), Tübingen 2010.

Frank Liebert, Von der Diktatur zur Demokratie. Die niedersächsische Polizei von 1945 bis 1951, in: Hans-Joachim Heuer u.a. (Hg.), Von der Polizei der Obrigkeit zum Dienstleister für öffentliche Sicherheit. Festschrift zum 100. Gebäudejubiläum des Polizeipräsidiums Hannover 1903 - 2003, Hilden 2003, S. 168-199.

Frank Liebert, Die Dinge müssen zur Ruhe kommen, man muß einen Strich dadurch machen. Politische Säuberungen in der niedersächsischen Polizei 1945-1951, in: Gerhard Fürmetz u.a. (Hg.), Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969, Hamburg 2001, S. 71-103.

Jeffrey S. Richter, "Entpolizeilichung" der öffentlichen Ordnung. Die Reform der Verwaltungspolizei in der britischen Besatzungszone 1945-1955, in: Gerhard Fürmetz u.a. (Hg.), Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969, Hamburg 2001, S. 35-50.

Frank Liebert, Demokratie und Sicherheit. Die Reorganisation der niedersächsischen Polizei von 1945 bis 1951, Manuskript Göttingen 1997.

Niedersächsisches Innenministerium (Hg.), Die niedersächsische Polizei. Engagiert, kompetent, bürgernah, Hannover 1997.

Niedersächsisches Innenministerium (Hg.), Polizei. Im Dienst für den Bürger, Hannover 1979 und 1991.

Homepage der nds. Polizei

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2015)