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Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel > Hochbau

Beschreibung

Identifikation (Gliederung)

Titel

Hochbau

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners

Die Niedersächsische Staatshochbauverwaltung seit 1945

Die Niedersächsische Staatshochbauverwaltung geht aus den Bauverwaltungen der Preußischen Hochbauverwaltung, der Provinzialbauverwaltung Hannover und den Bauverwaltungen der Länder Braunschweig, Oldenburg, Hannover und Schaumburg-Lippe hervor. Sie übt ausschließlich fiskalische Tätigkeiten aus und wird dabei für das Land und aufgrund von Verwaltungsabkommen für den Bund und Dritte tätig.

Mit der Gründung der Niedersächsischen Staatshochbauverwaltung 1946 übernahmen die Staatshochbauämter die Landes- und Hochbauaufgaben, d.h. die Betreuung aller baulichen Anlagen und Baumaßnahmen des Landes Niedersachsen. In den Folgejahren wurde deren Zuständigkeit verändert:

- 1947 Übernahme der Bauaufgaben des ehemaligen Provinzialverbandes Hannover (Erlass des Finanzministeriums vom 3. April 1947);
- 1948 Übergang der Reichsbauverwaltung an die Länder (Amtsblatt der Militärregierung Nr. 23, S. 722) und in der Folge bis 1949/1951 Eingliederung in bestehende bzw. Umbenennung in neue Staatshochbauämter (Amtsblatt für Niedersachsen 1949, S. 133);
- 1951 Übernahme der Betreuung der zivilen Bundesliegenschaften (u.a. Bundeszollverwaltung, Bundesforschungsanstalten, Bundesforstverwaltung) und der Liegenschaften der Landessteuerverwaltung durch die örtlich zuständigen Staatshochbauämter (Runderlass des Finanzministeriums vom 5. März 1951, Nds. MBl. 1951, S. 87);
- 1952 Übernahme der Betreuung der ehemaligen Wehrmachtsliegenschaften neben den ehemaligen Reichsbauämtern durch acht Staatshochbauämter (Erlass des Finanzministeriums vom 1. Oktober 1952) sowie von Bauaufgaben für den Bundesgrenzschutz;
- 1954 Übernahme von Bauaufgaben für die Bundesanstalt für Arbeit;
- 1955 Entpflichtung von der Unterhaltung sogenannter Patronatsbauten (Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der evangelischen Landeskirche vom 19. März 1955) und Übernahme von Bauaufgaben im Bundesdarlehnswohnbau und für die Bundesfinanzhilfen;
- 1956 Übernahme der Betreuung von Bauaufgaben für die Bundeswehr;
- 1960 Übernahme der Betreuung von Bauaufgaben für stationierte ausländische Streitkräfte;
- 1967-1987 weitgehende Abgabe der Hochschulbauaufgaben an Sonderbehörden;
- 1991 Übernahme von Patenschaften für sieben Staatshochbauämter in Sachsen-Anhalt im Zuge der Wiedervereinigung durch acht nds. Staatshochbauämter (Celle, Braunschweig I, Göttingen, Hameln, Hannover I, Harz, Lüneburg, Nienburg) und Leistung von Aufbauhilfe bei Baumaßnahmen in Sachsen-Anhalt.

Die Aufgaben der staatlichen Staatshochbauverwaltung lassen sich in drei Hauptkategorien gliedern:

1) Bauunterhaltung der staatlichen baulichen Anlagen,
2) Planung, Durchführung und Abrechnung von kleinen und großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
3) bauliche Verwaltungsaufgaben, wie z.B.
- Überwachung nichtstaatlicher Baumaßnahmen mit staatlicher Zuwendung
- Gutachten, Schätzungen, Mietwertberechnungen
- Beratung der staatlichen Bauherren bei Bedarfsermittlung, Denkmalpflege, planungsrechtlichen Verfahren der Bauleitplanung, Betrieb technischer Anlagen.

Entsprechend der Organisation des Landes war die Staatshochbauverwaltung in eine Ministerial-, Mittel- und Ortsinstanz gegliedert. Die niedersächsischen Staatshochbauämter als Ortsinstanzen unterstanden zunächst den Regierungs- und Verwaltungspräsidenten bzw. seit 1978 den Bezirksregierungen (Mittelinstanz), die als Aufsichtsbehörden über Hochbaudezernate verfügten. Mit der Auflösung der Hochbaudezernate bei den Bezirksregierungen kam es auch zu einer Verschiebung der Dienst- und Fachaufsicht, die gemäß des Runderlasses vom 25. August 1989 mit Wirkung zum 1. Januar 1990 die Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion Hannover als neue Mittelinstanz übernahm (Nds. MBl. 32/1989, S. 996). Die oberste Fachaufsicht (Ministerialinstanz) liegt beim Ministerium der Finanzen; von 1970 bis 1990 lag sie dagegen beim Wirtschaftsministerium.

Nach der am 13. Januar 1976 veröffentlichten Geschäftsordnung GOBau (Nds. MBl. 1976, S. 200) verfügten die Staatshochbauämter über eine gleichartige Aufbauorganisation mit:

- einem Bauamtsleiter als Vorstand des Bauamtes;
- einer Geschäftsstelle (Innere Verwaltung);
- 4 Fachbereichen, nämlich Hochbauplanung, Ingenieurbau, Betriebstechnik, Rationalisierung; sowie
- verschiedenen Baugruppen, die ihrerseits in Sachgebiete unterteilt wurden.
Im Zuge der Überarbeitung der GOBau 1991 entfiel der Fachbereich Rationalisierung.

1967 bestand die niedersächsische Staatshochbauverwaltung aus 44 Ortsdienststellen (36 Staatshochbauämter, drei Neubauämter und fünf Selbständige Staatliche Bauleitungen). Bereits in dieser Zeit gab es Überlegungen, die Zahl der Dienststellen zu verringern und die Staatshochbauverwaltung effektiver zu gestalten (Gutachten des Landesrechnungshofs vom 2. Mai 1967). Zu ersten Zusammen- und Verlegungen von Bauämtern kam es 1970, eine vollständige Neuorganisation wurde aber erst Ende der 1980er Jahre erarbeitet und anschließend schrittweise umgesetzt. 1989 wurde die Anzahl der Staatshochbauämter durch Zusammenlegungen von 33 auf 29 verringert (Nds. MBl. 32/1989, S. 996) und zwischen 1995 und 1997 nochmals von 29 auf 18 reduziert (Nds. MBl. 15/1995, S. 502; 29/1995, S. 892; 31/1995, S. 956; 42/1995, S. 1274; 26/1996, S. 1041; 3/1997, S. 82; 28/1997, S. 1053).

Durch eine Konzentration auf die Kernaufgaben in den Folgejahren und die Einführung betriebswirtschaftlicher Instrumente setzte sich der Veränderungsprozess in der Staatshochbauverwaltung fort, die schließlich am 3. April 2001 auf Beschluss der Landesregierung in Staatliches Baumanagement Niedersachsen (SBN) umbenannt wurde. Die niedersächsischen Staatshochbauämter erhielten die Bezeichnung Staatliches Baumanagement zuzüglich der näheren Bezeichnung des jeweiligen Amtes (Orts- oder Bereichsname). Nach dem Kabinettsbeschluss vom 2. März 2004 wurden aus den 18 örtlichen Dienststellen acht neue Zuständigkeitsbereiche gebildet, die an einem der bisherigen Standorte ihren Sitz haben sollten. Ziel dieser Strukturreform war es, wirtschaftlich arbeitende Dienststellen zu schaffen, die über einen gesicherten Aufgabenbestand verfügen, die notwendige baufachliche Kompetenz aufweisen und eine ausreichende Präsenz des SBN in der Fläche gewährleisten, damit die ortsnahe Erledigung der Bauaufgaben weiterhin gewährleistet werden kann. Die Reform vollzog sich in mehreren Schritten zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 1. Januar 2007 (Nds. MBl. 14/2005, S. 273; 45/2005, S. 966; 1/2007, S. 21). Seitdem besteht das SBN aus diesen Zuständigkeitsbereichen:

- Braunschweig (Braunschweig)
- Elbe-Weser (Cuxhaven)
- Ems-Weser (Wilhelmshaven)
- Hannover (Hannover)
- Lüneburger Heide (Munster)
- Osnabrück-Emsland (Osnabrück)
- Südniedersachsen (Clausthal-Zellerfeld)
- Weser-Leine (Nienburg)

Stand: Oktober 2015

Literatur

Dietrich Lösche, Staatliche Bauverwaltung in Niedersachsen - Vom Ortsbaubeamten im Landbaudistrikt zum Staatlichen Baumanagement (Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 45). Verlag für Regionalgeschichte Bielefeld 2004.

Gunther Krajewski, Der Weg zum staatlichen Baumanagement Niedersachsen. Die Modernisierung der niedersächsischen Staatshochbauverwaltung mit betriebswirtschaftlicher Methodik, Hannover 2001

Historischer Überblick zur Entwicklung bis 2010

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2015)