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Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel > Gesundheitsämter

Beschreibung

Identifikation (Gliederung)

Titel

Gesundheitsämter

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners

Die Staatlichen Gesundheitsämter nach 1945

Nach 1945 setzten die 1935 eingerichteten Staatlichen Gesundheitsämter nach einer Phase starker öffentlicher Kritik an ihrer Rolle während der NS-Zeit ihre Tätigkeit als Behörden der Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsvorsorge fort. Abgesehen von den ideologisch bedingten rasse- und erbgesundheitspolitischen Aufgaben blieb die Funktion nahezu identisch, wurde aber nach und nach um weitere Aufgabenfelder erweitert, etwa durch die Überwachung von Blutbildern, während andere Aufgaben abgegeben wurden (z.B. die Mütter- und Säuglings- bzw. Kinderberatung an die Kinderärzte).

Wie bereits seit 1910 waren die nds. Gesundheitsämter auch nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugeordnet worden und waren untergeordnete Dienststellen der Präsidenten der Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirke. In den 1970er Jahren gingen die Staatlichen Gesundheitsämter in den Geschäftsbereich des Sozialministeriums über, blieben aber weiterhin den Bezirksregierungen unterstellt.

Durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) wurden die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert und gingen auf die Landkreise und kreisfreien Städte über. Diese übernehmen seitdem die Aufgaben der Gesundheitsämter als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (vgl. Ausführungsbestimmungen im RdErl. des Sozialministeriums vom 28. Oktober 1977 - Nds. MBl., S. 1451).

Die Gesundheitsämter sind bis heute die unteren, auf lokaler Ebene tätigen Verwaltungsbehörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland und unterstehen fachlich dem Bundesministerium für Gesundheit als oberste Bundesbehörde. Fachliche Unterstützung für die Gesundheitsämter in Niedersachsen boten bis 1994 die dortigen Medizinaluntersuchungsämter, seit 1995 das Nds. Landesgesundheitsamt mit Dienststellen in Hannover und Aurich. Weiterhin waren oder sind auf dem staatlich-kommunalen Verwaltungsweg das Niedersächsische Sozialministerium, die Gesundheitsdezernate der Bezirksregierungen (bis Ende 2004) sowie als Bundesoberbehörden u.a. das Bundesgesundheitsamt (bis Juni 1994) bzw. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (seit Juni 1994) vorgeschaltet.

Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Niedersachsen regelt seit dem 1. Januar 2007 das am 24. März 2006 verabschiedete Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD; Nds. GVBl. 11/2006, S. 178).

Stand: September 2015

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2015)