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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Straßenbau

Beschreibung

Identifikation (Gliederung)

Titel

Straßenbau

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners

Straßenbauämter und Neubauämter waren gemäß dem Niedersächsischen Straßengesetz Staßenbaubehörden für bestimmte Straßen. Sie nahmen die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen und -straßen (Art. 90 Abs. 2 GG) sowie die Verwaltung der Landesstraßen und die technische Verwaltung der nicht von den Landkreisen selbst betreuten Kreisstraßen wahr. Ihre Zuständigkeit wurde durch Runderlasse bestimmt und orientiert sich an den Kreisgrenzen (Nds. MBl. 1987, S. 70; Nds. MBl. 1994, S. 367; Nds. MBl. 1999, S. 4184). Staatsrechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Straßenbauämter waren das Bundesfernstraßengesetzes vom 1. Oktober 1974 (FStrG) (BGBl. I 1974, S. 2413) und des Niedersächsischen Straßengesetz vom 14. Dezember 1962 (NStrG) (Nds. GVBl. 1962, S. 25).

Zu den Aufgaben der Straßenbauämter gehörten Ausbau, Erhalt, Betrieb und Verwaltung der Straßen des überörtlichen Verkehrs in Niedersachsen. Ziel ihrer Tätigkeit war "Planung, Bau und Erhaltung eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Straßennetzes unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Träger der Straßenbaulas" (Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Niedersachsen 2000, S. 107). Die ihnen nachgeordneten Straßen- und Autobahnmeistereien setzten die Unterhaltungsaufgaben um.

Für die Planung und Umsetzung größerer Bauvorhaben wurden neben den Straßenbauämtern mitunter Straßenneubau- oder Autobahnneubauämter eingerichtet. Als untere Straßenbaubehörden unterstanden sie seit dem 1. Oktober 1985 der Dienstaufsicht des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau, das eine selbständige Mittelbehörde für die Straßenbauverwaltung bildete, sich die Fachaufsicht aber mit den Bezirksregierungen teilte. Als oberste Behörde der Straßenbauverwaltung stand den Straßenbauämtern der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vor.

Zu Beginn der 1960er Jahre existierten in Niedersachsen 18 Straßenbauämter: Aurich, Celle, Gandersheim, Goslar, Hameln, Hannover, Helmstedt, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Northeim, Oldenburg-Ost, Oldenburg-West, Osnabrück, Stade, Verden und Wolfenbüttel. Durch die Schaffung der "Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr" (NLStBV) mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (Nds. MBl. Nr. 36/2004, S. 692) wurden die zwischenzeitlich durch Auflösungen und Zusammenschlüsse auf 13 reduzierten Straßenbauämter aufgelöst und als regionale Geschäftsbereiche in die Landesbehörde integriert.

Stand: 31. Juli 2015

Literatur

Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen. Begr. Von Heinrich Korte. Fortgef. Von Bernd Rebe. 2. Aufl. Göttingen 1986, S. 393-394.

Hindelang, Sabine / Walther, Peter: Von der Wegbauintendance zum Landesamt für Straßenbau (1764-1989), in: Es begann mit 12000 Talern. Geschichte des Straßenbaus in Niedersachsen, hg. von der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen, Hildesheim 1989, S. 9-51.

Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Niedersachsen. Verzeichnis der Behörden und Gemeinden mit Aufgabenbeschreibungen und Adressen. Ausgabe 2000. Stand der Erhebung: März 2000. Hrsg. Peter Jürgen Schneider. Köln u.a. 2000.

Walther, Peter: Straßenbau in Niedersachsen 1945-2000. Ergebnisse - Ereignisse - Erlebnisse. Köln 2011.

Bearbeiter

Regina Schleuning (2015)