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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Landesverwaltungsämter

Beschreibung

Identifikation (Gliederung)

Titel

Landesverwaltungsämter

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners

Das Niedersächsische Landesverwaltungsamt (NLVwA) war eine Mittelbehörde ähnlich den ehemaligen Bezirksregierungen, im Unterschied dazu aber eine obere Landesbehörde, insofern es räumlich Aufgaben für das gesamte Land wahrnahm (Korte/Rebe, Verfassung, S. 382). Es war eine mit den Bezirksregierungen auch insoweit nicht vergleichbare Behörde, als es Funktionen zentraler Landesämter bzw. oberer Sonderbehörden lediglich additiv zusammenfasste (Schaper, NLVwA, S. 71). Es stand neben den Bezirksregierungen, nicht über ihnen. Es unterstand als ganzes der Dienstaufsicht des Innenministers, die Fachaufsicht über die Teile übte der zuständige Ressortminister aus. Die Konstruktion des NLVwA war in der Verwaltungslandschaft der Bundesrepublik Deutschland einmalig und auch mit Einrichtungen wie dem Bundesverwaltungsamt nicht vergleichbar und zeigte gewisse Parallelen zur Stellung des früheren preußischen Oberpräsidenten (Korte/Rebe, Verfassung, S. 383).

Die Errichtung des NLVwA erfolgte durch Beschluss des Landesministeriums vom 18./25. März 1958 (Nds. MBl. S. 250). Als Motive für die Gründung werden Effizienz und Wirtschaftlichkeit angegeben.

Die Vorgeschichte des NLVwA reicht in den Herbst des Jahres 1955 zurück, als das Landesministerium den Minister des Innern beauftragte, die Frage der Eingliederung der Sonderbehörden der Mittelstufe in die Behörden der allgemeinen Landesverwaltung zu prüfen. Die Untersuchungen ergaben, dass die organische Eingliederung dieser Sonderbehörden nicht partiell, sondern nur im Rahmen von umfassenden Neuordnungsmaßnahmen für die Gesamtverwaltung durchführbar sei. Ein weiterer Gesichtspunkt, der nach der aus Anlass der Errichtung des NLVwA herausgegebenen Presseinformation (Nr. 40/58) eine entscheidende Rolle spielte, war der im Zuge der Rationalisierung der Verwaltungsarbeit geplante Einsatz moderner Maschinen (Lochkartenverfahren), die die "Bildung großer Massen zur Voraussetzung haben". Als Beispiel hierfür wird die Besoldung und Versorgung genannt. In einer Besprechung, die anlässlich des Beschlusses zur Errichtung des NLVwA mit allen Beteiligten am 27. März 1958 beim Minister des Innern stattfand, wurde die Absicht des Landesministeriums auch mit der Schaffung eines übersichtlicheren und klareren Verwaltungsaufbaus begründet. Alle Aufgaben sollten - soweit möglich - den Regierungspräsidenten übertragen werden. Nur was der Sache nach oder wegen der räumlichen Streuung nicht auf diese übergehen könne, solle in der Landesebene verbleiben. Unter Abzug der speziell ministeriellen Aufgaben ergäbe sich somit der Aufgabenbereich des zu gründenden Verwaltungsamtes.

Zunächst wurden demnach mit Wirkung zum 1. Mai 1958 eine Reihe bis dahin selbständiger Behörden in das neu gegründete Amt eingegliedert, und zwar:

1) das Niedersächsische Landesvermessungsamt als Abteilung B - Landesvermessung;
2) das Niedersächsische Amt für Landesplanung und Statistik als Dezernat A 5 - Landesplanung, und Dezernat A 6 - Kreisbeschreibungen, sowie als Abteilung C - Statistik;
3) der Niedersächsische Landeskonservator als Dezernat A 7 - Landeskonservator;
4) die Niedersächsische Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege als Dezernat A 8 - Naturschutz und Landschaftspflege;
5) die Landesbildstelle Niedersachsen als Dezernat A 9 - Landesbildstelle;
6) das Niedersächsische Landeseisenbahnamt als Dezernat A 13 - Eisenbahnen;
7) die Niedersächsische Landeseichdirektion als Dezernat A 11 - Eichwesen;
8) das Außenhandelskontor Niedersachsen zum Dezernat A 10 - Ernährungswirtschaft;
9) das Niedersächsische Landesamt für Ernährungswirtschaft als Dezernat A 10 - Ernährungswirtschaft;
10) das Niedersächsische Landesinstitut für Arbeitsmedizin und Gewerbehygiene als Dezernat A 14 - Arbeitsmedizin und Gewerbehygiene.

Schon am 26. August 1959 wurden durch Erlass des Ministers des Innern drei Kommissionen für eine umfassende Geschäftsprüfung des NLVwA gebildet. Demnach wurde die Konstruktion des NLVwA von Anfang an infrage gestellt. Bis in die jüngste Zeit hinein wurden dem Amt eine ganze Reihe von Dienststellen ein- und wieder ausgegliedert.

Durch Beschluss des Landesministeriums vom 27. Januar 1959 wurde die staatliche Verwaltung der höheren Schulen in Hannover als Abteilung Höhere Schulen (Nds. MBl. S. 124), durch Beschluss vom 24. Februar 1959 das Landesjugendamt in Hannover als Dezernat A 12 - Jugendhilfe (Nds. MBl. S. 239), durch Beschluss vom 25. November 1958 die Niedersächsische Straßenbaudirektion (soweit es sich um mittelinstanzliche Aufgaben handelte) als eigene Abteilung (Nds. MBl. S. 254) in das NLVwA eingegliedert.

Die Errechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge, eine Aufgabe, die bis dahin von unterschiedlichen Behörden in eigener Regie wahrgenommen wurde, waren seit dem 1. Oktober 1962 in der Abteilung F - Beamtenversorgung zusammengefasst (Beschluss des Landesministeriums vom 22. November 1960: Nds. MBl. S. 849, vgl. ferner Nds. MBl. 1962 S. 829, Nds. MBl. 1963 S. 808). Seit dem 1. Januar 1964 war das Niedersächsische Fischereiamt für die Binnengewässer und das Niedersächsische Institut für die Binnenfischerei im Dezernat A 15 - Binnenfischerei (Nds. MBl. 1963 S. 785), gleichzeitig die Abteilung für ur- und frühgeschichtliche Denkmalpflege des Niedersächsischen Landesmuseums als Dezernat A 16 - Bodendenkmalpflege dem NLVwA angeschlossen (Nds. MBl. 1963 S. 897). Die als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts bestehende Niedersächsische Tierseuchenkasse wurde am 1. Januar 1966 als Sachdezernat A 10/11 - Tierseuchenkasse, am 1. Januar 1974 das Landeskulturamt in das NLVwA überführt. Am 1. April 1976 wurde das Dezernat A 7 - Wiedergutmachung aus dem Dezernat 310 des Regierungspräsidenten in Hannover gebildet.

Schon am 30. September 1959 wurde das Dezernat A 13 - Eisenbahnen aufgelöst, seine Aufgaben an beliehene Unternehmer, die beiden größeren Kleinbahngesellschaften in Niedersachsen mit Sitz in Celle und Bentheim, übertragen. Die Landesplanung wurde 1962 in das Innenministerium bzw. die Regierungspräsidien überführt; das Dezernat Kreisbeschreibungen wurde am 31. Juli 1971 ersatzlos gestrichen.

Beschlüssen des Landesministeriums über die Aufgabenkonzentration bei den Regierungs- bzw. Verwaltungspräsidenten von 1972 und 1973 wurden der Mittelinstanz eine Reihe von Aufgaben zugewiesen, die bisher zentral vom NLVwA erledigt worden waren. So wurden die Aufgaben der Ernährungswirtschaft, der Jugendhilfe sowie die Verwaltung der höheren Schulen am 1. Januar 1973 auf die Bezirksregierungen verteilt. Soweit es sich nicht um zentrale Aufgaben handelte (vgl. § 21 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes v. 30. Mai 1978), wurde die Denkmalpflege am 1. Januar 1974 den Bezirksregierungen übertragen; das gleiche galt für den Straßenbau.

Den seinerzeitigen Stand der Organisation gibt der Organisationsplan vom 2. April 1984 (Nds. MBl. S. 426) wieder, der jedoch schon bald darauf durch den Wegfall der Abteilung E - Straßenbau, und der Dezernatsgruppe S 6 - Institut für Arbeitsmedizin (Nds. MBl. 1985 S. 693 und 909) überholt war; aus der Dezernatsgruppe S 6 wurde das Niedersächsische Landesamt für Immissionsschutz - Arbeitsmedizin, Immissionsschutz, Strahlenschutz - (NLIS) errichtet.

Die Änderungen, die sich daraus für die innere Organisation des NLVwA ergaben, wurden durch den Runderlass des Innenministeriums vom 3. Dezember 1986 (Nds. MBl. 1987 S. 64) bekannt gemacht. Zu den wichtigsten Änderungen gehörte die Ausweisung der bis dahin selbständigen Dezernatsgruppe S 1 - Institut für Denkmalpflege als neue Abteilung E und die Umwandlung der Dezernatsgruppe D 4 - Agrarstruktur-Technik in eine selbständige Dezernatsgruppe mit der Bezeichnung S 1 - Agrarstruktur. Das Dezernat Binnenfischerei war schon früher durch Beschluss des Landesministeriums vom 19. Juni 1984 (Nds. MBl. S. 685) dem neu errichteten Landesamt für Wasserwirtschaft eingegliedert worden.

Bei seiner Gründung im Jahre 1958 zählte das NLVwA 937, im August 1964 1700 und am 1. Januar 1978 2400 Stellen (nicht gerechnet etwa 300 Hilfskräfte und Auszubildende) (Schaper S. 50 und 152). Diese Zahl steigerte sich bis zum Beginn der 1980er Jahre auf ca. 2900 Mitarbeiter. Das NLVwA war somit die größte Behörde des Landes. Bis Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl der Stellen wieder auf rund 2000 zurück.

Die Dienststellen des NLVwA waren an etwa 30 Stellen des Stadtgebietes Hannover untergebracht (nicht gerechnet die Außenstellen in Braunschweig, Lüneburg, Oldenburg, Rastede), die Zentrale hatte ihren Sitz in dem eigens für das NLVwA errichteten Hochhaus in der Auestraße 14. Nachgeordnete Dienststellen hatte das NLVwA nur noch als höhere Eichbehörde mit elf Eichämtern. Eine erste gedruckte, 69 Paragraphen umfassende Geschäftsordnung datiert vom 3. Juli 1958.

Zum Stand vom 1. Januar 1987 war das NLVwA so organisiert, dass dem Präsidenten die Vorprüfungsstelle unmittelbar unterstellt war, dem Vizepräsidenten die Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit. Im Übrigen ergab sich für die Organisation der Abteilungen folgendes Bild:

Abt. A: Allgemeine Angelegenheiten
A 1: Organisation, Innerer Dienst
A 2: Personal, Aus- und Fortbildung
A 3: Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen
A 4: Besoldung, Vergütung, Lohn
A 5: Justiziariat, zentrale Verwaltungsaufgaben
A 6: Kasse des Landesverwaltungsamtes
A 7: Wiedergutmachung

Abt. B: Landesvermessung
B 1: Grundlagenvermessung
B 2: Topographie
B 3: Neuvermessung
B 4: Kartographie
B 5: Reproduktion
B 6: Photogrammetrie
B 7: Automatisierte Datenverarbeitung: maschinelle Verarbeitung
B 8: Automatisierte Datenverarbeitung: Entwicklung und Organisation

Abt. C: Statistik
C 1: Verwaltung, Information
C 2: Sonderzählungen, Bevölkerung, Verkehr
C 3: Produzierendes Gewerbe
C 4: Land- und Forstwirtschaft
C 5: Wirtschaftsrechnungen, Preise, Verdienste
C 6: Bildung, Wohnungswesen, Wahlen, Rechtspflege
C 7: Finanzen, Steuern, Soziale Sicherung, Gesundheit
C 8: Automatisierte Datenverarbeitung

Abt. D: Automatisierte Datenverarbeitung (ADV)
D 1: Verwaltung
D 2: Informations- und Kommunikationstechnik - Planung und Beratung
D 3: Mehrzweckrechenzentrum
D 4: Finanzielles öffentliches Dienstrecht: Verfahrenssteuerung, -überwachung
D 5: Finanzielles öffentliches Dienstrecht: Anwendungsentwicklung und Verfahrenspflege
D 6: Allgemeine Verfahrensentwicklung und -pflege

Abt. E: Institut für Denkmalpflege
E 1: Verwaltung
E 2: Bau- und Kunstdenkmalpflege
E 3: Archäologische Denkmalpflege
E 4: Inventarisation
E 5: Restaurierungswerkstätten

Abt. F: Beamtenversorgung
F 1: Arbeitsorganisation, Verwaltung
F 2: Rechtsangelegenheiten
F 3: unbesetzt
F 4: Versorgung Bund Artikel 131 Grundgesetz
F 5: Versorgung Land
F 6: Versorgung Land: Lehrkräfte
F 7: Fürsorgeleistungen, Nachversicherung
F 8: Kontenverwaltung

Selbständige Dezernatsgruppe und Dezernate
S 1: Agrarstruktur
S 2: Naturschutz
S 3: Landesmedienstelle
S 4: Eichwesen
S 11: Steuerung, Planung
S 12: Vermessung
S 13: Fachrechenzentrum

In den 1990er Jahren erfolgte seine sukzessive Auflösung durch Verlagerung seiner Aufgaben bzw. Organisationsteile an andere sowie die Einrichtung eigenständiger, neuer Behörden. So wurde u.a. mit Beschluss des Landesministeriums vom 18. Juni 1991 das selbständige Landesamt für Statistik anstelle der bisherigen Abt. C eingerichtet (Nds. MBl. S. 803). Dafür wurde die bisherige Selbständige Dezernatsgruppe S 1 Agrarstruktur in die Abt. C Agrarstruktur umgewandelt.

Im Februar 1995 begannen die Planungen für den Umbau des NLVwA, für welches neue Organisationsformen gefunden werden sollten. Im Gespräch waren u.a. die Gründung von Landesbetrieben (z.B. für die Eichverwaltung und die landeseigene Informationstechnik), aber auch Privatisierungen (z.B. hinsichtlich der Beamtenversorgung). Im April 1997 beschloss die Landesregierung, das NLVwA zum 1. Januar 1998 endgültig aufzulösen und die bestehenden Abteilungen und Dezernate in eigenständige Ämter und Betriebe umzuwandeln. Zum Zeitpunkt der Auflösung bestand die Behörde noch aus folgenden Abteilungen und Dezernaten:

Abt. A: Allgemeine Angelegenheiten
A 1: Organisation, Innerer Dienst, Beauftragter für den Haushalt
A 2: Personal, Aus- und Fortbildung
A 4: Besoldung, Vergütung, Lohn
A 5: Justiziariat, zentrale Verwaltungsaufgaben
A 6: Kasse des Landesverwaltungsamtes
A 7: Wiedergutmachung

Abt. E: Institut für Denkmalpflege
E 1: Verwaltung
E 2: Grundsatzfragen der Bau- und Kunstdenkmalpflege
E 3: Bau- und Kunstdenkmalpflege, Inventarisation
E 4: Archäologische Denkmalpflege, Inventarisation
E 5: Restaurierungswerkstätten

Abt. F: Beamtenversorgung
F 1: Arbeitsorganisation, Verwaltung
F 2: Rechtsangelegenheiten
F 4: Versorgung Bund Artikel 131 Grundgesetz, Nachversicherung
F 5: Versorgung Land
F 6: Versorgung Land: Lehrkräfte
F 7: Fürsorgeleistungen, Nachversicherung

Selbständige Dezernatsgruppe und Dezernate
S 4: Eichwesen

Anstelle der Abteilungen und Dezernate des NLVwA wurden folgende Behörden und Landesbetriebe neu eingerichtet:

- Abt. A und F: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NBLV) im Ressort des Finanzministeriums (siehe Nds. 205)
- Abt. E: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege im Ressort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (siehe Nds. 455)
- S 4: Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) im Ressort des Wirtschaftsministeriums (noch kein Bestand vorhanden)

Stand: Oktober 2015 (Ergänzung und Korrektur des Vorwortes von ca. 1988)

Bearbeiter

Dr. Hubert Höing (ca. 1988)

Dr. Christian Helbich (2015)