Drucken

Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Staatshochbauverwaltung

Beschreibung

Identifikation (Gliederung)

Titel

Staatshochbauverwaltung

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners

1. Die Anfänge der Hochbauverwaltung und die preußischen Staatshochbauämter bis 1945

Erste Ansätze einer staatlichen Bauverwaltung kamen in einigen Territorien im Laufe der Frühen Neuzeit auf, als Hoch-, Wasser- und Wegebausachen von den gleichen Baubediensteten bearbeitet wurden. Zudem gab es vermehrt von den Landesherren angestellte Baufachleute (insb. im Schloss- und Festungsbau), die nach einheitlichen Instruktionen arbeiteten.

Im Laufe der Zeit spezialisierten sich besondere Behörden für den Hoch-, Tief- und Wasserbau mit eigenen Amtsbezirken heraus. Im Kurfürstentum/Königreich Hannover unterstanden zu Anfang des 19. Jahrhunderts noch alle Bauangelegenheiten mehreren den Domänenkammern zugeordneten Beamten (Oberlandbaumeister, Landbaumeister, Hofbaumeister, Oberbauräten etc.) mit Zuständigkeiten für das Hof-, Land- oder Militärbauwesen. In den 1820er Jahren festigten sich deren Amtsbezirke zu klar abgegrenzten (Dominal-)Landbaudistrikten, in denen die Bauangelegenheiten von Landbaubediensteten wahrgenommen wurden, die der Finanzverwaltung (Domänenkammer) unterstellt waren.

Im Zuge einer ersten Reform der Bauverwaltung 1844 wurden die zum damaligen Zeitpunkt 12 Landbaudistrikte auf 16 Landbaudistrikte aufgeteilt. Eine Neuorganisation der Bauverwaltung erfolgte 1856/1857 aufgrund des erheblich gestiegenen Aufgabenzuwachses für die Baubeamten. Dazu wurde die Zahl der Distrikte von 17 auf 23 erhöht (zur genauen Einteilung der Bezirke und Zuständigkeiten vgl. Staatskalender für Königreich bzw. Provinz Hannover bis 1870). Schon 1858 musste die Organisation des Landbauwesens (Zuschnitt der Distrikte) erneut verändert werden, nachdem die Domänenkammer zum 1. Juli 1858 aufgelöst und die Landbaubedienten direkt dem Finanzministerium unterstellt wurden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Behörden in Landbauinspektionen umbenannt, deren Amtsbezirke aber weiterhin als Distrikte bezeichnet. 1863 wurde die Zahl der Landbauinspektionen von 23 auf 14 reduziert. Da die Anzahl der Distrikte beibehalten wurde, verwalteten einige Inspektionen mehrere Distrikte.

Nach der Annexion des Königreichs Hannover 1866 durch Preußen wurde mit dem "Allerhöchsten Erlaß vom 27. September 1869" der Grundstein für die Neuorganisation der Bauverwaltung in jetzigen Provinz Hannover nach den bereits für die älteren preußischen Provinzen geltenden Grundsätzen gelegt (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1869, S. 1178f.). Mit Inkrafttreten der Änderungen in der Provinz Hannover zum 1. April 1871 (vgl. Amtsblatt für Hannover 1871, S. 41, 63 und 124f.) wurden im Zuge der Zusammenlegung der Distrikte der Land-, Wege- und Wasserbauinspektionen die Landbauinspektionen durch Kreisbauinspektionen (oder auch Baukreise) ersetzt, die seitdem zeitweise auch für den Wege- und Wasserbau zuständig waren und den Landdrosteien, ab 1885 den Regierungspräsidenten unterstanden.

Durch den Runderlass des Ministers für öffentliche Arbeiten vom 26. November 1910 (Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten 1910, S. 348; Zentralblatt der Bauverwaltung 1910, S. 629) wurden die bisherigen Kreis- bzw. Hochbauinspektionen als örtliche Dienststellen der allgemeinen Hochbauverwaltung in "Königliche Hochbauämter" umbenannt. Die Aufgaben blieben dieselben, wie sie zuvor wahrgenommen worden waren. Weitere Umbenennungen erfolgten durch Erlasse des preußischen Finanzministers vom 16. November 1922 ("Preußisches Hochbauamt"; Zentralblatt der Bauverwaltung 1922, S. 613) und vom 28. November 1933 ("Preußisches Staatshochbauamt"; Zentralblatt der Bauverwaltung 1933, S. 652).

In der Zeit des Kaiserreichs regelten mehrfach überarbeitete Dienstanweisungen (1888, 1898, 1910) die Arbeit und innere Organisation der Hochbauinspektionen bzw. Hochbauämter. Danach hatten diese insbesondere folgende Aufgaben:

- Bauunterhaltung der staatseigenen und angemieteten preußischen Liegenschaften;
- Planung und Errichtung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für preußische Behörden, insbesondere Schul-, Forst- und Justizbauten;
- Wahrnehmung der technischen Prüfung für die Bauaufsicht.

Da die meisten Hochbauämter relativ klein waren und nur über wenige Beamte verfügten (in den 1920er Jahren z.B. Celle 5, Hameln 4), wurden bei größeren Neubauvorhaben für die Bauleitung Sonderbauämter eingerichtet, die zunächst Neubauämter und später Selbständige örtliche Bauleitung genannt wurden.

Die Hochbauverwaltung war in Preußen als Abteilung verschiedenen Ministerien zugeordnet:

- 1850 bis 1879 dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
- 1879 bis 1922 dem Ministerium für öffentliche Arbeiten
- ab 1922 dem Finanzministerium.


2. Die Reichsbauverwaltung

Nach Ende des Ersten Weltkrieges gingen Aufgaben der Betreuung von Liegenschaften der neugeschaffenen Reichsfinanzverwaltung von den Ländern auf das Reich über, während gleichzeitig alle übrigen Bauangelegenheiten des Reiches zusammengefasst wurden. Diese Aufgaben wurden einer Reichsbauverwaltung übertragen, die zum 1. Oktober 1919 eingerichtet wurde. Diese war für alle Hoch- und Tiefbauangelegenheiten der Heeres- und Marineverwaltung, der Reichsministerien und des Reichstags sowie des Zoll- und Steuerwesens zuständig, nicht aber für die Bauten der Reichseisenbahnverwaltung und der Reichspostverwaltung. Zur Unterstützung bei der Durchführung ihrer Aufgaben standen der Reichsbauverwaltung die Abteilungen III der Landesfinanzämter (zu diesen siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung") sowie die Reichsvermögensämter zur Verfügung.

Zum 1. April 1922 wurde die Durchführung der zivilen Bauaufgaben (seit 1927 auch der Arbeitsverwaltung) neu eingerichteten Reichsbauämtern anstelle der bisherigen Reichsvermögensämter übertragen, während für die militärischen Bauaufgaben eine separate, dem Reichswehrministerium unterstellte Heeres- und Marinebauverwaltung geschaffen wurde. In den Ländern wurden damit mehrere Reichsvermögensämter zu Reichsbauämtern zusammengefasst, die den Landesfinanzämtern nachgeordnet waren. Auf dem Gebiet des späteren Niedersachsen waren dies:

- Landesfinanzamt Hannover (Hannover): Reichsbauämter Braunschweig, Emden, Hannover, Lüneburg;
- Landesfinanzamt Oldenburg (Oldenburg): Reichsbauämter Oldenburg (bis 1924), Wilhelmshaven I und II (ab 1928 Reichsbauamt Wilhelmshaven);
- Landesfinanzamt Unterweser (Bremen): Reichsbauämter Hülsen und Osnabrück (ab 1924 dem Landesfinanzamt Hannover unterstellt).

Im Zuge der Reform der Reichsfinanzverwaltung wurden die Landesfinanzämter Oldenburg und Unterweser 1934 zum Landesfinanzamt Weser-Ems zusammengeschlossen, was sich auf die Zuordnung der Reichsbauämter wie folgt auswirkte:

- Landesfinanzamt Hannover (Hannover): Reichsbauämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück;
- Landesfinanzamt Weser-Ems (Bremen): Reichsbauämter Emden, Hülsen, Wilhelmshaven.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Reichsbauverwaltung im Bereich Niedersachsens der Finanz-Leitstelle für die britische Zone in Hamburg (bis 1948) unterstellt. Des Weiteren wurden die Reichsbauämter Emden und Wilhelmshaven auf Anordnung der britischen Militärregierung der Oberfinanzdirektion (bis 1937 Landesfinanzamt) Hannover als Aufsichtsbehörde zugeordnet und das Reichsbauamt Hülsen aufgelöst. Somit bestanden bei Gründung des Landes Niedersachsen auf dem Gebiet des Landes noch sechs Reichsbauämter.


3. Die Niedersächsische Staatshochbauverwaltung seit 1945

Die Niedersächsische Staatshochbauverwaltung geht aus den Bauverwaltungen der Preußischen Hochbauverwaltung, der Provinzialbauverwaltung Hannover und den Bauverwaltungen der Länder Braunschweig, Oldenburg, Hannover und Schaumburg-Lippe hervor. Sie übt ausschließlich fiskalische Tätigkeiten aus und wird dabei für das Land und aufgrund von Verwaltungsabkommen für den Bund und Dritte tätig.

Mit der Gründung der Niedersächsischen Staatshochbauverwaltung 1946 übernahmen die Staatshochbauämter die Landes- und Hochbauaufgaben, d.h. die Betreuung aller baulichen Anlagen und Baumaßnahmen des Landes Niedersachsen. In den Folgejahren wurde deren Zuständigkeit verändert:

- 1947 Übernahme der Bauaufgaben des ehemaligen Provinzialverbandes Hannover (Erlass des Finanzministeriums vom 3. April 1947);
- 1948 Übergang der Reichsbauverwaltung an die Länder (Amtsblatt der Militärregierung Nr. 23, S. 722) und in der Folge bis 1949/1951 Eingliederung in bestehende bzw. Umbenennung in neue Staatshochbauämter (Amtsblatt für Niedersachsen 1949, S. 133);
- 1951 Übernahme der Betreuung der zivilen Bundesliegenschaften (u.a. Bundeszollverwaltung, Bundesforschungsanstalten, Bundesforstverwaltung) und der Liegenschaften der Landessteuerverwaltung durch die örtlich zuständigen Staatshochbauämter (Runderlass des Finanzministeriums vom 5. März 1951, Nds. MBl. 1951, S. 87);
- 1952 Übernahme der Betreuung der ehemaligen Wehrmachtsliegenschaften neben den ehemaligen Reichsbauämtern durch acht Staatshochbauämter (Erlass des Finanzministeriums vom 1. Oktober 1952) sowie von Bauaufgaben für den Bundesgrenzschutz;
- 1954 Übernahme von Bauaufgaben für die Bundesanstalt für Arbeit;
- 1955 Entpflichtung von der Unterhaltung sogenannter Patronatsbauten (Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der evangelischen Landeskirche vom 19. März 1955) und Übernahme von Bauaufgaben im Bundesdarlehnswohnbau und für die Bundesfinanzhilfen;
- 1956 Übernahme der Betreuung von Bauaufgaben für die Bundeswehr;
- 1960 Übernahme der Betreuung von Bauaufgaben für stationierte ausländische Streitkräfte;
- 1967-1987 weitgehende Abgabe der Hochschulbauaufgaben an Sonderbehörden;
- 1991 Übernahme von Patenschaften für sieben Staatshochbauämter in Sachsen-Anhalt im Zuge der Wiedervereinigung durch acht nds. Staatshochbauämter (Celle, Braunschweig I, Göttingen, Hameln, Hannover I, Harz, Lüneburg, Nienburg) und Leistung von Aufbauhilfe bei Baumaßnahmen in Sachsen-Anhalt.

Die Aufgaben der staatlichen Staatshochbauverwaltung lassen sich in drei Hauptkategorien gliedern:

1) Bauunterhaltung der staatlichen baulichen Anlagen,
2) Planung, Durchführung und Abrechnung von kleinen und großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
3) bauliche Verwaltungsaufgaben, wie z.B.
- Überwachung nichtstaatlicher Baumaßnahmen mit staatlicher Zuwendung
- Gutachten, Schätzungen, Mietwertberechnungen
- Beratung der staatlichen Bauherren bei Bedarfsermittlung, Denkmalpflege, planungsrechtlichen Verfahren der Bauleitplanung, Betrieb technischer Anlagen.

Entsprechend der Organisation des Landes war die Staatshochbauverwaltung in eine Ministerial-, Mittel- und Ortsinstanz gegliedert. Die niedersächsischen Staatshochbauämter als Ortsinstanzen unterstanden zunächst den Regierungs- und Verwaltungspräsidenten bzw. seit 1978 den Bezirksregierungen (Mittelinstanz), die als Aufsichtsbehörden über Hochbaudezernate verfügten. Mit der Auflösung der Hochbaudezernate bei den Bezirksregierungen kam es auch zu einer Verschiebung der Dienst- und Fachaufsicht, die gemäß des Runderlasses vom 25. August 1989 mit Wirkung zum 1. Januar 1990 die Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion Hannover als neue Mittelinstanz übernahm (Nds. MBl. 32/1989, S. 996). Die oberste Fachaufsicht (Ministerialinstanz) liegt beim Ministerium der Finanzen; von 1970 bis 1990 lag sie dagegen beim Wirtschaftsministerium.

Nach der am 13. Januar 1976 veröffentlichten Geschäftsordnung GOBau (Nds. MBl. 1976, S. 200) verfügten die Staatshochbauämter über eine gleichartige Aufbauorganisation mit:

- einem Bauamtsleiter als Vorstand des Bauamtes;
- einer Geschäftsstelle (Innere Verwaltung);
- 4 Fachbereichen, nämlich Hochbauplanung, Ingenieurbau, Betriebstechnik, Rationalisierung; sowie
- verschiedenen Baugruppen, die ihrerseits in Sachgebiete unterteilt wurden.
Im Zuge der Überarbeitung der GOBau 1991 entfiel der Fachbereich Rationalisierung.

1967 bestand die niedersächsische Staatshochbauverwaltung aus 44 Ortsdienststellen (36 Staatshochbauämter, drei Neubauämter und fünf Selbständige Staatliche Bauleitungen). Bereits in dieser Zeit gab es Überlegungen, die Zahl der Dienststellen zu verringern und die Staatshochbauverwaltung effektiver zu gestalten (Gutachten des Landesrechnungshofs vom 2. Mai 1967). Zu ersten Zusammen- und Verlegungen von Bauämtern kam es 1970, eine vollständige Neuorganisation wurde aber erst Ende der 1980er Jahre erarbeitet und anschließend schrittweise umgesetzt. 1989 wurde die Anzahl der Staatshochbauämter durch Zusammenlegungen von 33 auf 29 verringert (Nds. MBl. 32/1989, S. 996) und zwischen 1995 und 1997 nochmals von 29 auf 18 reduziert (Nds. MBl. 15/1995, S. 502; 29/1995, S. 892; 31/1995, S. 956; 42/1995, S. 1274; 26/1996, S. 1041; 3/1997, S. 82; 28/1997, S. 1053).

Durch eine Konzentration auf die Kernaufgaben in den Folgejahren und die Einführung betriebswirtschaftlicher Instrumente setzte sich der Veränderungsprozess in der Staatshochbauverwaltung fort, die schließlich am 3. April 2001 auf Beschluss der Landesregierung in Staatliches Baumanagement Niedersachsen (SBN) umbenannt wurde. Die niedersächsischen Staatshochbauämter erhielten die Bezeichnung Staatliches Baumanagement zuzüglich der näheren Bezeichnung des jeweiligen Amtes (Orts- oder Bereichsname). Nach dem Kabinettsbeschluss vom 2. März 2004 wurden aus den 18 örtlichen Dienststellen acht neue Zuständigkeitsbereiche gebildet, die an einem der bisherigen Standorte ihren Sitz haben sollten. Ziel dieser Strukturreform war es, wirtschaftlich arbeitende Dienststellen zu schaffen, die über einen gesicherten Aufgabenbestand verfügen, die notwendige baufachliche Kompetenz aufweisen und eine ausreichende Präsenz des SBN in der Fläche gewährleisten, damit die ortsnahe Erledigung der Bauaufgaben weiterhin gewährleistet werden kann. Die Reform vollzog sich in mehreren Schritten zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 1. Januar 2007 (Nds. MBl. 14/2005, S. 273; 45/2005, S. 966; 1/2007, S. 21). Seitdem besteht das SBN aus diesen Zuständigkeitsbereichen:

- Braunschweig (Braunschweig)
- Elbe-Weser (Cuxhaven)
- Ems-Weser (Wilhelmshaven)
- Hannover (Hannover)
- Lüneburger Heide (Munster)
- Osnabrück-Emsland (Osnabrück)
- Südniedersachsen (Clausthal-Zellerfeld)
- Weser-Leine (Nienburg)

Stand: Oktober 2015

Literatur

Dietrich Lösche, Staatliche Bauverwaltung in Niedersachsen - Vom Ortsbaubeamten im Landbaudistrikt zum Staatlichen Baumanagement (Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 45). Verlag für Regionalgeschichte Bielefeld 2004.

Gunther Krajewski, Der Weg zum staatlichen Baumanagement Niedersachsen. Die Modernisierung der niedersächsischen Staatshochbauverwaltung mit betriebswirtschaftlicher Methodik, Hannover 2001

Historischer Überblick zur Entwicklung bis 2010

Bearbeiter

Dr. Christian Helbich (2015)