Drucken

Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Wasserwirtschaft

Beschreibung

Identifikation (Gliederung)

Titel

Wasserwirtschaft

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners

Wasserwirtschaftsämter sind technische Fachbehörden für die Wasser- und Abfallwirtschaft, die alle übrigen zuständigen staatlichen Behörden bei der Wahrnehmung wasserrechtlicher Maßnahmen beraten und beim Vollzug mitwirken.

Entsprechend der landschaftlichen, geologischen, klimatischen, wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Struktur ihres jeweiligen Amtsbezirkes nehmen Wasserwirtschaftsämter Aufgaben in folgenden technischen Sachgebieten wahr:

- Gewässerkunde (quantitativ, qualitativ): Messung der Wasserführung von Gewässern sowie der Ausdehnung von Grundwasserspeichern; Gewässerkundlicher Landesdienst
- Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung: Erarbeitung wasserwirtschaftlicher Fachpläne, Prüfung der Pläne der Wasser- und Bodenverbände, Unterstützung bei deren Ausführung und Überwachung der Verwendung staatlich finanzieller Zuwendungen
- Wasserversorgung: Planung der Wasserversorgung sowie Abwasserbehandlung und Beratung kommunaler Körperschaften in diesen Fragen sowie bei Entwässerungsprojekten
- Abwasserbeseitigung: Planung der Abwasserbehandlung und Beratung kommunaler Körperschaften in diesen Fragen sowie bei Entwässerungsprojekten
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz: Ausbau und Unterhaltung landeseigener Gewässer
- Landwirtschaftlicher Wasserbau
- Hochwasserschutz
- Küstenschutz: Ausbau und Unterhaltung von Küstenschutzanlagen

Im April 1871 wurde die seit Anfang September 1852 dem Minister des Innern übertragene Verwaltung des Wasserbauwesens (vgl. GBI des Königreichs Hannover S. 257) in ihre beiden großen Fachgebiete Verkehrswasser- und Strombau (später Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) und landwirtschaftliches Wasser- bzw. Meliorationsbauwesen getrennt. Für letzteres wurde die Königliche Meliorationsbauinspektion tätig. Zum 1. April 1871 wurde das Meliorationsbauamt Hannover als erste Spezialbehörde für Wasserwirtschaft mit Zuständigkeit für die gesamte Provinz Hannover eingerichtet. Zwischen 1894 und 1924 entstanden durch die Zunahme der Aufgaben acht weitere eigenständige Meliorationsbauämter bzw. Kulturbauämter. Diese erfuhren eine mehrfache Umbenennung: 1. September 1920 in Kulturbauämter, 1923 in Kultur- und Wasserbauämter und 1. Juni 1939 in Wasserwirtschaftsämter.

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1978 wurde die Anzahl der Wasserwirtschaftsämter reduziert. 1984 folgte eine Veränderung der Zuständigkeitsbezirke durch eine Anpassung an die neuen Grenzen der Landkreise (Nds. MBl. 1984 S. 5). Fortan bestanden elf Ämter (Aurich, Brake, Cloppenburg, Meppen, Stade, Lüneburg, Verden, Sulingen, Hildesheim, Braunschweig und Göttingen) mit vier Außenstellen (Celle, Hannover, Osnabrück und Wilhelmshaven).

Zum 1. September 1989 fand im Rahmen einer allgemeinen Neuorganisation der Behörden eine erneute Umbenennung der Wasserwirtschaftsämter in Staatliche Ämter für Wasser und Abfall (StAWA) statt.

Zum 1. Januar 1998 wurden die Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall aufgelöst und ein Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) errichtet (Nds. MBl. S. 298). In die Direktion in Norden ging das Staatliche Amt für Insel- und Küstenschutz auf. An den bisherigen STAWA-Standorten entstanden elf Betriebsstellen (Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Niedersachsen 2000, S. 134), mit Zuständigkeit für Bau, Planung und Unterhalt der landeseigenen Deiche, Schleusen, Sperrwerke und Gewässer sowie dem gewässerkundlichen Landesdienst. Für die Wahrnehmung wasserwirtschaftlicher Aufgaben wurden die Standorte in Aurich, Brake, Meppen, Stade, Verden, Sulingen, Hildesheim und Göttingen als Außenstellen der Bezirksregierungen eingerichtet. Die Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft gingen auf die Gewerbeaufsichtsämter über.

Nach Auflösung der Bezirksregierungen wurde zum 1. Januar 2005 aus den dort verorteten Dezernaten für Naturschutz und Wasserwirtschaft, dem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz und dem Landesamt für Ökologie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geschaffen, der fortan die Aufgaben der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes wahrnimmt. Der Hauptsitz der Direktion blieb in Norden, lediglich die Geschäftsbereiche "Naturschutz" und "Wasserwirtschaft und Zulassungsverfahren" haben ihren Sitz in Hannover.

Die Wasserwirtschaftsverwaltung in Niedersachsen war dreistufig: Oberste Wasser- und Deichbehörde war zunächst das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, seit 1986 das neu gebildete Umweltministerium. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 2004 bildeten die Bezirksregierungen obere Wasserbehörden, die die Dienst- und Fachaufsicht über die Wasserwirtschaftsämter und deren Außenstellen wahrnahmen. Ihnen unterstellt waren die Wasserwirtschaftsämter als wasserbautechnische und wasserwirtschaftliche Fachbehörden. Untere Wasserbehörden waren die Landkreise, kreisfreie Städte und große selbstständige Städte.

Gesetzliche Grundlage für die Wasserwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz, das die Verwaltung des Wasserhaushaltes als Ländersache bestimmt. Der Bund gibt mit dem Wasserhaushaltsgesetz vom 27. April 1957 (WHG) lediglich die Rahmenvorschriften vor, die im Land Niedersachsen durch das Niedersächsische Wassergesetz vom 7. Juli 1960 (NWG) (Nds. GVBl. S.105) und das Niedersächsische Deichgesetz vom 1. April 1963 (NDG) (Nds. GVBl. S. 81) – beide in Einzelbestimmungen novelliert – ausgefüllt werden. Für die Aufgabenwahrnehmung von Oberen und Unteren Wasserbehörden sind zudem Zuständigkeitsverordnungen ergangen. Ähnliches gilt für das vom Bund erlassene erste Abfallgesetz vom 7. Juni 1972 (AbfG) (BGBl. I S. 873). Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Abfallgesetz vom 9. April 1973 (Nds. AGAbfG) (Nds. GVBl. S. 387) bestimmte die Wasserwirtschaftsämter zu technischen Fachbehörden für die Abfallbeseitigung.

Stand: 27. Juli 2015

Literatur

Lehrke, Walter: 80 Jahre Wasserwirtschaftsverwaltung in Niedersachsen 1871-1951. Hannover 1952.

Beginn der Reform in der Nds. Wasserwirtschaftsverwaltung 1988 : Reaktionen der betroffenen Wasserwirtschaftsämter, hg. vom Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau, Landesverband Niedersachsen und Bremen. Hannover, 1998.

Krause, Gerhard: Organisation und Aufgabenentwicklung der Wasserwirtschaftsbehörden des Landes Niedersachsen, in: Neues Archiv für Niedersachsen. Zeitschrift für Stadt-, Regional- und Landesentwicklung 2 (2001), S. 1-16.

Tausend Jahre Leben mit dem Wasser in Niedersachsen. Bd. 2: Von der Königlich-Hannoverschen General-Direction des Wasserbaues 1823 zur Niedersächsischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverwaltung. Hrsg. v. Johann Kramer, Heie F. Erchinger und Günter Schwark. Leer 1999.

Alle Wasserämter haben darüber hinaus Jahresberichte herausgegeben.

Bearbeiter

Regina Schleuning (2015)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Zu den obersten Wasser- und Deichbehörde vgl. die Bestände des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (NLA HA Nds. 600) und des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt (NLA HA Nds. 800).

Archivgut der oberen Wasser- und Deichbehörden finden sich bei den Beständen der 2004 aufgelösten Bezirksregierungen (u.a. NLA ST Rep. 280 Wb Bezirksregierung Lüneburg, Wasserbausachen).

Für untere Behörden sollten Bestände der jeweiligen Landkreise, kreisfreien Städte und große selbstständige Städte herangezogen werden. Auch ist die archivische Überlieferung von Verbänden als Träger wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in die Recherche einzubeziehen.

NLA HA Nds. 810 (Landesamt für Wasser und Abfall)
NLA WO 12 Nds (Wasserwirtschaftsamt Braunschweig)