Loge Friedrich zum weißen Pferde
Die Einsichtnahme ist nach § 3 des Depositalvertrags v. 6.6.1997 nur mit Genehmigung des jeweiligen Meisters vom Stuhl möglich; dies gilt auch für Logenmitglieder.
Der Bestand ist nur teilweise verzeichnet.
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b9588