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NLA HA Celle Or. 9

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Einheimische Sachen

Laufzeit

1124-1813

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Urkunden zu Verkäufen, Verpfändungen, Belehnungen, Bestallungen, Verträgen und Urfehden, auch einzelne Akten v.a. aus dem Gebiet des Fürstentums Lüneburg
Findmittel: EDV-Findbuch 2008
Umfang: 2957 Nummern

Der Bestand hat 1946 Wasserschäden erlitten; die Siegel wurden 1985 restauriert.

Beschreibung

"Einheimische Sachen: die im Fürstentum Lüneburg-Celle befindlichen Städte, Ämter, Flecken, Dörfer, adligen Gerichte und Höfe, auch Angesessene von Adel, Bürger und Bauern" - so lautet nach Bär(1) der vollständige Titel der Designation 9 des Celler Original-Archivs, im Folgenden mit Celle Or. 9 bezeichnet. Mit knapp 3.000 Nummern ist sie die größte dieser Abteilung und eine der größten Urkunden-Designationen überhaupt. Der Verlust der alten Repertorien im Krieg und die durch die Überschwemmung 1946 bewirkte Verwischung der alten Signaturen verhindern hier die übliche Methode, diese Dinge als Quellen für eine Bestandsgeschichte heranzuziehen. Man wird sich daher auf gelegentliche Erwähnungen in Akten, vor allem den Dienstakten des Staatsarchivs(2), stützen müssen.

Wichtige fremde Provenienzen sind die Urkunden der Welfenlinie in Harburg, die Archive der Grafen von Everstein und der Herren von Wustrow sowie einige Kirchenarchive.(3)

(1) Max Bär, Übersicht über die Bestände des Königlichen Staatsarchivs Hannover (Mitteilungen der Preußischen Archivverwaltung 3), Leipzig 1900, S. 24.
(2) NLA HA, Hann. 1/2: Staatsarchiv Hannover, Ältere Dienstregistratur bis 1866.
(3) Vgl. auch: Carl Haase/Walter Deeters, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover Bd. 1, Göttingen 1965, S. 44.

Stand: 1960, überarbeitet 2021

Bestandsgeschichte

Das Celler Archiv hatte gegenüber dem Calenberger eine viel stetigere und ruhigere Entwickung immer in Celle selbst,(1) wodurch Verlagerungen und damit die unvermeidlichen Verluste ausgeschlossen waren.

In den Bestallungen der cellischen Archivare Albrecht Andreas Ramdohr 1680 und Kilian Schrader 1685 heißt es übereinstimmend: "Negst diesem soll er (unser Archivarius) es sich angelegen sein lassen, unser Archiv und die dazu gehörigen Urkunden, Schriften, Akten und insgemein alle die Sachen, die Uns und Unseren Etat, auch Unsere Fürstentümer und Länder, auch dero Grenzangelegenheiten auf einigerley Weis betreffen, in ein richtiges Corpus unter gewissen Rubriquen und classen nach und nach zusammen zu bringen."(2) "Nach und nach" geschah das auch.

Der Archivar Schrader verlangte dafür zuerst von den Geheimen Räten in Celle, sie sollten bei ihren Kollegen in Hannover und in Wolfenbüttel ihm für diesen Zweck eine statistische Übersicht "aller Städte, Schlösser, Amtshäuser, Flecken, Dörfer, einständiger Höfe, Holzungen und dergleichen" verschaffen, um auch die nicht im Fürstentum Lüneburg gelegenen Örtlichkeiten identifizieren zu können.(3) In diesen Worten spürt man schon etwas von den späteren Prinzipien der Einteilung, wie sie der am Anfang zitierte Titel verrät. Für die damalige Zeit war es ein kühner Gedanke, da noch jeder Staat publizierte Statistik als gefährlich für das Staatswohl ansah. Erschien doch erst 1777 (in Lauenburg) der "Politische Staat des Churfürstentums Braunschweig-Lüneburg" von Chr. B. Scharf, ein "privat Unernehmen", wie in der Vorrede ausdrücklich bemerkt wird.

Kein Wunder also, dass in Hannover die Anfrage unbeantwortet blieb.(4) Aus Wolfenbüttel fragte man verwundert zurück, wofür das Ganze gedacht sei. Aus der Celler Antwort sei soviel angemerkt, dass in ihr bereits die spätere Einteilung des Archivs in "Originalien und Briefschaften" angedeutet ist, für deren Ordnung man einen solchen "Index topographicus" benötige. Aber auch hier verlief die Geschichte im Sande. Selbst Staaten von relativ so guten Beziehungen untereinander, wie sie damals zwischen den drei welfischen Höfen herrschten,(5) konnten sich nicht entschließen, dem Nachbarn derartige Informationen zukommen zu lassen.

Soviel lässt sich aber aus diesem Briefwechsel entnehmen, dass der neue Archivar Schrader sich über die Ordnungsart Gedanken machte, in denen in etwa schon die spätere alphabetische Ordnung des Bestandes vorweggenommen wird. Seine Ordnung lässt sich daher in die Zeit nach 1685 datieren. Schrader wird das System entworfen haben, die praktische Ausführung aber dem ihm seit 1701 untergebenen Archivsekretär Bernhard Böhmer überlassen haben.

Jedenfalls berichtet 1729 der neue cellische Archivar Johann Gottfried von Meiern über das Archiv: "Es teilt sich in das Original- und in das Briefschaftsarchiv, dann beide hinwieder in das Aus- und Inländische. (...) Das Inländische begreift (...) Urkunden über Ämter und Städte. (...) Über alle diese Briefschaftsarchiven sind ausführliche und vollständige Repertoria actorum cum indicibus nominum von dem Sekretario Böhmer mit großer Mühe und Accuratesse vorhanden, und muss nun ein gleiches mit denen Original-Archiven vorgenommen werden, welches von großer Mühe und nicht geringer Arbeit ist, wiewohl von dem Sekretario Böhmer über die Originalien in den Schränken bereits ein vollständiger Index gefertigt worden."(6)

Daraus geht also hervor, dass ein eigentliches Repertorium für den Bestand Celle Or. 9 noch nicht vorlag, will man darunter nicht den Index verstehen. Bemerkenswert ist die in dem Bericht betonte Trennung von "Aus- und Inländischem". Beides zusammen bildet nämlich 1742, als man nach Böhmers Tod eine "Generaleinrichtung des Cellischen Archivs" aufnahm, eine in der Lagerung vereinigte große Abteilung: "In der zweiten Kammer unten 11 große Schränke, darinnen Verträge, Rezesse, Kaufbriefe, Lehnbriefe, Reversales etc. betreffend die auswärtigen Staaten und einheimischen Sachen nach alphabetischer Ordnung."(7)

Das ist nichts anderes als die heutigen Bestände Celle Or. 8 und Celle Or. 9. Bei der Neuverzeichnung von Celle Or. 8 konnte die alte Ordnung nicht wiederhergestellt werden, bei Celle Or. 9 hatten die aus der alten Lagerung herrührenden Signaturen mit Schrank ..., Capsel ..., Nr. ... fast bis ins Jahr 2021 Bestand, und sind erst jetzt vollständig durch eine durchlaufende Nummerierung abgelöst worden. Auch wird in der "General-Einrichtung" noch dazu bemerkt: "Im Schrank 7 und 9 sind Stadt Braunschweig, Stadt Lüneburg, Sülzsachen, item Landschaftssachen", was die Identität bestätigt.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die geistige Konzeption zur Ordnung von Celle Or. 9 lässt sich in das Ende des 17. Jh. zurückverfolgen, die praktische Ausführung dagegen war erst im 2. Viertel des 18. Jh. vollendet, immer noch früh genug, um als Vorbild bei der späteren Ordnung des Parallelbestandes Cal. Or. 8-29 zu dienen.(8) Dieses Ergebnis könnte man auch ohne diese Bemühungen dem Titel des Bestandes entnehmen, der in seiner umständlichen Aufzählung die Staatsstruktur des ancien régime widerspiegelt.

Welche Urkunden und aus welcher Zeit in dem Bestand vereinigt wurden, wird weiter unten bei der Frage nach seinen Provenienzen erörtert werden. Jetzt geht es zunächst darum, wie die Urkunden verzeichnet waren. Bei dem Verlust des alten Repertoriums lässt sich dieses nur aus einzelnen Rückaufschriften oder Erwähnungen in anderen Akten schließen. Es scheint so gewesen zu sein, dass lateinische Urkunden ein lateinisches, deutsche Urkunden ein deutsches Regest bekamen. Die Regesten waren nicht ausführlicher als die jetzigen; die lateinischen lauteten z.B.: Littera ... super ... de anno ..., nur mit der Jahresangabe, die deutschen beschränkten sich oft auf solche allgemiene Ausdrücke wie "Ein Paket Briefe, das ... belangend de anno ..."

Diese auf solche Weise verzeichneten Urkunden wurden nach ihrem Betreff chronologisch geordnet und ein ein Alphabet(9) gebracht, das - nach dem oben angeführten Titel zu schließen - nur Persoen und Lokalitäten enthalten dürfte. Das stimmt aber nicht, sondern es sind auch einige Sachgruppen gebildet worden, deren größte hier aufgezählt seien: Bestallungen, Jagd, Landschaft, Stipendien, Urfehden, Zellische Obligationen und Quittungen. Der Nachteil des damit angewandten, damals ganz gängigen, Pertinenzsystems zeigt sich nun darin, dass Böhmer mit der Einordnung der einzelnen Urkunden nicht ganz fertig geworden ist. So finden sich z.B. Bestallungen und Urfehden nicht nur unter diesen Sachrubriken, sondern auch innerhalb des Bestandes unter dem Namen dessen, der bestallt wird oder der Urfehde schwört. Das gleiche gilt für die Obligationen und Quittungen.

Aufmerksam gemacht sei noch auf den Umstand, dass in dem Bestand, der als Teil des Original-Archivs an sich nur Urkunden enthalten dürfte, auch Akten enthalten sind. Es sind Briefe darunter, die man ihrer Natur nach ja schwer einordnen kann, es sind aber auch ganze Aktenkonvolute dabei. Teilweise sind es die Verhandlungen, die zur Ausstellung der Urkunde führten. Wie die Akten in den Bestand gekommen sind, lässt sich nicht mehr erklären. Sie herauszuordnen, wäre nur bei einem gut erhaltenen und verzeichneten Archiv möglich gewesen. Sie sind deshalb in dem Bestand geblieben, durch dessen Register sie ja wie die eigentlichen Urkunden erschlossen werden. Wenn im Folgenden von Urkunden die Rede ist, sind diese Akten, wie auch die Urkunden, die nur in Abschriften oder Konzepten vorliegen, mit eingeschlossen.

Nach dem oben bereits charakterisierten Alphabet wurden die Urkunden in Kapseln gelegt, deren 48 in einen der beschriebenen großen Schränke gingen. Betreffe, für die viele Stücke vorhanden waren, füllten mehrere Kapseln. In diesem Fall wurden die Urkundennummern ohne Rücksicht auf eine neue Kapsel durchgezählt. In einer Kapsel konnten aber auch Urkunden verschiedener Betreffe liegen. Im Hinblick auf spätere Zugänge hat man nicht alle Kapseln ausgefüllt, sondern einige freigelassen, die dann später gefüllt wurden, z.B. Kapsel 41 in Schrank VII oder Kapsel 22 in Schrank VIII.

Nach diesen Kapseln erhielten die Urkunden ihre Signaturen, die aus einem Buchstaben und zwei Zahlen in dreieckiger Form angeordnet wurde: (oben:) "D. 2.", (darunter:) "3." oder (oben:) "K. 10.", (darunter:) "36." Das bedeutet: in Kapsel 3 von Schrank VIII, die mit D anfangende Betreffe enthält, Nummer 3 bzw. in Kapsel 10 von Schrank IX Nr. 36. Dabei ist zu beachten, dass, wenn die Kapseln, die Betreffe eines Anfangsbuchstabens vereinigen, in zwei Schränken liegen, dieser Fall sich aus den Signaturen nicht ohne Weiteres ergibt, also z.B. U. 46 gehört in Schrank X, U. 3 aber in Schrank XI.

Gegen Ende des 18. Jh., als die Designationen nummeriert wurden und der Bestand die Nummer 9 bekam, wurde eine weitere Signatur beigefügt, die sich aus römischen und arabischen Ziffern zusammensetzt. Um bei den schon angeführten Beispielen zu bleiben: Die Urkunde in Schrank VIII, Kapsel 2, Nr. 3 erhält die Signatur: IX. VIII. II. 3 oder die in Schrank X, Kapsel 10, Nr. 36 diese: IX. X. X. 36.

In der Rückschau auf die Mitte des 18. Jh. hat sich das Vorstehende über den damaligen Zustand der "Einheimischen Sachen" des Celler Original-Archivs aussagen lassen. Bevor auf ihre späteren Schicksale eingegangen wird, soll noch etwas über die verschiedenen Provenienzen, aus denen sie gebildet wurden, gesagt werden.

Dabei sei gleich vorweggenommen, dass der Titel "Einheimische Sachen" täuscht, wenn man sich darunter vorstellt, dass nur Betreffe aus dem Fürstentum Lüneburg darin enthalten wären. Tatsächlich geht der Radius des Vorhandenen weit über sdieses Gebiet hinaus, vor allem nach Süden. Die Gründe dafür liegen vielleicht in der mangelnden Übereinstimmung mit der Paralleldesignation Celle Or. 8, Auswärtige Sachen. Das ist aber bloße Vermutung. Eher ist anzunehmen, dass man in den Bestand Celle Or. 9 alles das, was nicht in die anderen Designationen, die einen festen Titel hatten, einordnete, ihn gewissermaßen zum Sammelpunkt alles dessen machte, was sich nicht ohne Schwierigkeiten unterbringen ließ. Aus diesen Bemerkungen ergibt sich schon, welche Vielfalt von Provenienzen in dem Bestand zu erwarten sind, obwohl er an sich nur eine hat, nämlich die herzogliche Kanzlei in Celle, aus deren Altregistratur, um dieses moderne Wort auf das 17. Jh. anzuwenden, er organisch erwachsen ist.

Mangels einer Kanzleigeschichte lässt sich über diese Kanzlei wenig aussagen. Im 16. Jh. jedenfalls hat sie das Personal eines Sekretärs überschritten.(10) In ihr vereinigten sich die Urkunden über die rechtlichen Verpflichtungen der Herzöge, die in den Bestand Celle Or. 9 übergingen. Diese Urkunden unmittelbar herzoglich-lüneburgischer Provenienz sind der Grundstock des Bestandes. Darüber hinaus finden sich aber noch andere Urkunden anderer Provenienzen, die mit den auf sie bezüglichen Rechten und Verpflichtungen in die Hand der Celler Herzöge übergegangen sind. Einige seien hier kurz aufgezählt.

Zum ersten ist das Archiv der Grafen von Everstein zu nennen, das im 15. Jh. mit der Erbtochter Elisabeth an die Cellesche Welfenlinie gekommen sein muss, zu den Urkunden in der Kanzlei gelegt worden ist,(11) und dann auf das Celler Original-Archiv, vor allem anscheinend auf die Designationen 8 und 9, verteilt wurde. So erklärt sich, warum in den "Einheimischen Sachen" des Fürstentums Lüneburg eine Menge Eversteiner Betreffe, deren Bereich sich bis ins westfälische Warburg erstreckt, vorhanden ist.

Diese Eversteiner Provenienz recht aber nicht aus, die Existenz noch weiterer Urkunden aus dem südlichen Niedersachsen in dem Bestand zu erklären. Wollte man deren Provenienz jeweils genau bestimmen, ergäbe sich wohl für jede eine eigene Untersuchung, die hier nicht am Platz ist. Es seien nur herausgegriffen die Handvoll Urkunden Walkenrieder Provenienz. Diese konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Grangie Imbshausen bei Northeim und deren Zubehör. Wie eine Untersuchung an Hand der Walkenrieder Kopialbücher und Urkundenverzeichnisse im Staatsarchiv Wolfenbüttel ergab,(12) sind diese Urkunden vor 1473 aus Walkenried weggekommen. Es muss dieses im Zusammenhang mit dem Übergang des Besitzes in welfische Hand geschehen sein.(13) Diese Stücke (Altsignaturen: Schrank VIII, Capsel 46 Nr. 6+7; Schrank X, Capsel 15 Nr. 1; Schrank X, Capsel 17 Nr. 1+2) sind inzwischen nach einem Archivalientausch in der Abteilung Wolfenbüttel des NLA zu finden.

Eine andere große Provenienz sind die Urkunden der Harburer Herzöge, jener von 1527 bis 1641 abgespaltenen Seitenlinie der cellischen Herzöge. Dabei gibt es im Celler Original-Archiv als Designation 16 laut Bär ein "Fürstlich-Harburgisches Archiv". (14) Aber auch hier hindert die fehlende Verzeichnung von Celle Or. 16 die Möglichkeit, irgendwelche Gründe für die Trennung der Harburger Urkunden anzuführen.

Sehr wichtig und interessant ist das Archiv der Herren von Wustrow, das als eine geschlossene Gruppe unter der Signatur Schrank XI, Kapseln 22-27, aufbewahrt wird, wohl zu unterscheiden von den in Kapseln 28-30 folgenden Urkunden herzoglicher Provenienz über Wustrow. Wustrow im Wendland ist nach dem Austerben seiner Herren am Anfang des 17. Jh. über die Herren von Münchhausen an die welfischen Herzöge gelangt.(15) Insofern ist das Vorhandensein dieses Archivs unter den Celler Archivalien ganz selbstverständlich. Für das Wustrower Archiv liegt auch noch die alte Verzeichnung des 17. Jh. vor (s. NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 2523), die noch recht einfach die einzelnen Stücke ohne besondere Gliederung aufführt. Dieser Ordnungszustand ist erhalten geblieben. Auch in diesem Archiv sind Akten unter die Urkunden gemischt.

Erwähnt seien noch Archivalien, die aus geistlichen Provenienzen stammen, wie z.B. die geistlichen Ministerien in Lüchow und Celle, der Kaland in Bevensen und die Kirchenpfleger in Amelinghausen. Hier ist nicht recht klar, warum diese Sachen in das Celler Archiv gekommen sind. Die Lüchower Archivalien sind zu unbekannter Zeitumgeordnet und viele Stücke, wahrscheinlich Akten, herausgenommen worden. In diesen Bereich gehören auch Urkunden für das Kloster Oldenstadt, da ja mit einem eigenen stattlichen Bestand im Celller Original-Archiv vertreten ist.

Dieses sind neben der eigentlich herzoglich-lüneburgischen Provenienz die hauptsächlichen anderen Provenienzen, die Material für den Bestand Celle Or. 9 geliefert haben.

Um 1900 hat der Bestand einen großen Verlust erlitten: die Lüneburg betreffenden Dinge, die ja schon 1742 als besondere Gruppe aufgezält werden, wurden als Designation 9a ausgegliedert.(16) Diese Designation erhielt bald die aus der Neuaufstellung der Kopialbücher frei werdende Nummer 10.(17) Unter dieser Nummer wurden ihr die die Stadt (und Stifte in) Braunschweig und die Landschaft Lüneburg betreffenden Urkunden zugesellt, die ebenfalls aus Celle Or. 9 genommen wurden.

Warum diese Sachen aus Celle Or. 9 entnommen wurden, muss ungewiss bleiben. Vielleicht hängt es mit einer Neuordnung zusammen, wie man es auch bei dem Parallelbestand Cal. Or. 8-29 beobachten kann, wo ebenfalls die großen Städte gesondert aufgestellt wurden.(18) Im 20. Jh. sind dann die Urkunden, die die Stadt Lüneburg betreffen, in die große neu gebildete Designation Celle Or. 100 eingereiht worden, sodass in dem ursprünglich abgesplitterten Bestand nur noch Braunschweig und die Landschaft vertreten sind: Celle Or. 100 Lüneburg Stadt einerseits - Celle Or. 10 Braunschweig Stadt, Celle Or. 10 Braunschweig Stifter und Celle Or. 10 Lüneburg Landschaft andererseit.

Die Aufbewahrung in den 5 großen Schränken, die die Signatur bestimmten, wurde 1795 aufgegen. Die Urkunden wanderten in 20 "Tragkästen".(19) Seit dieser Zeit herrschte also keine Übereinstimmung mehr zwischen Signatur und Lokatur. Damit war der Weg frei, an beliebigen Stellen Einschübe vorzunehmen, ohne dass man durch Raummangel in den Kapseln gehindert wurde. Von diesen Neuzugängen seien nur die zahlreichen Schuldverschreibungen des Herzogs Georg Wilhelm hervorgehoben. Daher erklärt es sich, dass der um 1750 spätestens formierte Bestand noch Urkunden aus der Zeit bis 1813 enthält. Als ein Sammelbestand ist er ja auch noch heutigentags vortrefflich geeignet, lüneburgische Urkunden aller Art aufzunehmen.

Zwischen den beiden Weltkriegen hat man mit einer Neuverzeichnung des Bestandes begonnen, die nach Erinnerung von Dr. Ulrich etwas bis zu Schrank X, Kapsel 30 gediehen ist. Davon legt Zeugnis ab u.a. eine auf den ersten 600 Urkunden befindliche laufende Zählung der Urkunden.

Mit dem alten Repertorium des 18. Jh. gingen aber auch die Vorarbeiten für das neue 1943 bei dem Brand des Staatsarchivs verloren, ja nicht nur das: als die Urkunden nach dem Krieg von der Auslagerung zrückkamen, wurden sie von dem Hochwasser, das im Frühjahr 1946 das Erdgeschoss des Staatsarchivs 3 Tage lang übrschwemmte, sehr in Mitleidenschaft gezogen. Am schwersten gelitten haben die Pergamenturkunden des 15. und 16. Jh., vor allem die großen Formats. Diese waren zusammengefaltet und die feucht geowrdene Tinte lief mehr oder weniger aus und verwischte die Zeilen. Auch wenn die Buchstaben nicht völlig verschwunden sind, so wird doch die Lesbarkeit übel beeinträchtigt dadurch, dass die Schriftzüge einer Zeile sich auf einer anderen abgedrückt haben. Die ältesten Pergament- und vor allem auch die älteren Papierurkunden haben sich im Verhältnis dazu besser gehalten. Zum Trocknen waren die Urkunden ins Schloss Celle gebracht, dort ausgelegt und wieder in Kisten eingepackt worden. Dabei ging ihre Ordnung durcheiinander. Diese Ordnung wurde 1950 nach der Rückkehr der Urkunden aus Celle durch Professor Bock in überaus findiger Weise nach den Rückvermerken und sonstigen Indizien wiederhergestellt.

Bei Beginn der Neuverzeichnung lagen die Urkunden also in der alten Reihenfolge ohne Repertorium vor. Es existierte eine von Professor Bock bei der Einordnung aufgestellte grobe Übersicht. Bei der Neuverzeichnung hat man nun nicht den sonst üblichen Weg der ausführlichen Urkundenregestierung gewählt. Diese verbot sich wegen der Fülle der noch zu leistenden Aufgaben und des schlechten Erhaltungszustandes der Urkunden. Dieser letzte Umstand hätte für die Regestierung einzelner Urkunden eine tagelange Arbeit erfordert. Es wurde vielmehr in Anlehnung an die Verzeichnung von Cal. Or. 8-29 durch W. Müller folgender Weg beschritten:

Die Nummernfolge nach Schrank, Kapsel, Nummer blieb erhalten, obwohl sie nichts mehr mit der Lagerung zu tun hat. In den meisten Fällen waren die alten Signaturen noch zu identifizieren. Dort, wo unter einer alten Signatur mehrere Stücke vereinigt waren, habe ich sie nach Möglichkeit in a-, b-, c-Nummern aufgelöst. Für fehlende Nummern wurde Platz freigelassen in der Hoffnung, dass sie bei weiteren Ordnungsarbeiten zu Tage kommen, wiewohl man mit der Möglichkeit rechnen muss, dass früher schon einige Nummern entfernt worden sind. Ein Verzeichnis der fehlenden Stücke findet sich am Ende dieses Vorworts.

Das Datum wurde aufgelöst, zur Kontrolle ist die ursprüngliche Datierung in Klammern dahinter gesetzt. Der im Mittelalter übliche Jahreswechsel am 25. (und nicht am 31.) Dezember ist jetzt umgesetzt - dadurch kommt es zu Abweichungen beim von Sudendorf angegebenen Jahr, worauf beim Drucknachweis hingewiesen ist (Celle Or. 9, Nr. 367 und Nr. 1520).

Das Regest beginnt immer mit dem oder den Ausstellern der Urkunde, soweit diese einwandfrei feststehen. Bei Verträgen oder Notariatsinstrumenten ist davon abgewichen worden, was aber im Text deutlich erkennbar ist. Auf den Aussteller folgt im Regest mit kurzen Worten der wesentliche Inhalt der Urkunde, soweit er dank der Erhaltung erkennbar war. Dabei ist für alle welfischen Fürsten der Familienname weggelassen und einfach geschrieben worden: Herzog Wilhelm, Herzog Otto etc. Aus den im Regest angeführten Umständen geht ja meist klar hervor, um wen es sich handelt.

Für die Namensformen gilt Folgendes: Bei den Ortsnamen ist im Allgemeinendie Namensform gewählt worden, die die "Statistische Übersicht der Einteilung des Königreichs Hannover" von Heinrich Ringklib in ihrer 3. Auflage, Hannover 1859, bietet. Braunschweigische und außerhannoversche Ortsnamen wurden nach dem Gemeindeverzeichnis von Niedersachsen, 1946, oder nach Müllers großem deutschem Ortsbuch, 3. Auflage, Barmen 1926, identifiziert. Nicht identifizierbare Ortsnamen wurden in Anführungsstriche gesetzt. Auf die Angabe der älteren Namensformen wurde bei den Urkunden, die seit dem Ende des 14. Jh. ausgestellt sind, im Allgemeinen verzichtet, ebenso wie bei den vorhergehenden, wenn sie bereits gedruckt sind. Sonst wurde die alte Form des Ortsnamens in Klammern hinter die moderne gesetzt.

Bei den Personennamen habe ich mich im allgemeinen nach dem Register zu Sudendorfs Urkundenbuch gerichtet. vor allem gilt das für die Namensform der adligen Familien. Sonst sind die Namen in ihrer alten Form beibehalten worden mit Ausnahme der gebräuchlichen Vornamen, die ins Hochdeutsche übersetzt wurden.

Die Regesten sind nicht vollständig. Vor allem fehlen die Zeugennamen. Dieser Verzicht ist sehr bedauerlich. die Aufnahme aller Zeugen hätte aber eine große Mehrarbeit bedeutet, die bei dem Stand der Dinge nicht zu verantworten war. Ebenso fehlen alle Bedingungen, die mit dem Rechtsgeschäft, das in der Urkunde verhandelt wird, zusammenhängen. Die meisten dieser Bedingungen werden die üblichen sei wie Währschaft, Einlager, Pertinenzvermerke und dergleichen. Niemand möge aber nur die Regesten als genügend für seine Forschungen ansehen, was man bei vollständigen Archiv-Regesten voraussetzt, sondern hier ist immer ein Rückgriff auf die Urkunde selbst notwendig.

Auf die Regesten folgt die Angabe der Überlieferungsform, ob Pergament oder Papier, ob Ausfertigung, Konzept oder Abschrift. Danach wird die Zahl der Siegel angegeben. dieser Weg ist gewählt worden als Mittel zwischen dem Verzicht auf jegliche Siegelangabe und der ausführlichen Siegelbeschreibung, die sich u.a. wegen der schlechten Erhaltung der Siegel, die nahezu alle restaurierungsbedürftig sind, verbot. Es ist also nur angegeben, wieviel Siegel nach ihrer Reihenfolge von links nach rechts erhalten oder beschädigt erhalten sind. Dabei ist implicite mit angegeben, ob das Siegel eines Ausstellers einer Urkunde erhalten ist, da dieses immer Nr. 1 ist. Auf diese Weise lässt sich wenigstens für eine beschränkten Personenkreis das Siegel ermitteln.

Soweit nötig, ist der Überlieferungszustand bezeichnet als halbwegs (mit Mühe oder unter der Quarzlampe) oder als kaum lesbar, was bedeutet, dass die Urkunde ganz oder in wesentlichen Teilen so verdorben ist, dass der Inhalt sich nicht mehr mit Sicherheit erkennen lässt. Vor allem in diesem Fall kann ich keinerlei Gewähr für die Richtigkeit des Regests geben, da die Bestimmung solcher Urkunden oft einem Hazardspiel glich.

Darauf wird angegeben, ob die Urkunde bereits gedruckt ist. Im Allgemeinen habe ich mich hier auf das Sudendorfsche Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg beschränkt, in dem ein knappes Viertel der in dem Bestand vertretenen Urkunden gedruckt ist.

Alle Benutzer mögen es dem Neuling im Land verzeihen, dass sich Fehler und falsche Identifizierungen in den Regesten finden werden. Sie sind herzlich gebeten, auf solche Dinge aufmerksam zu machen, damit die eines Tages erforderliche ausführliche Verzeichnung sie vermeidet. Das Findbuch wäre nie fertig geworden, wenn mir nicht im Archiv so viel und von allen Seiten geholfen worden wäre. Für diese Hilfe und das Vertrauen, mit dem man mir diese Arbei überließ, danke ich von Herzen.
Walter Deeters

Stand: 1960, überarbeitet 2021

(1) Vgl. für das Folgende: Max Bär, Geschichte des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover (Mitteilungen der Preußischen Archivverwaltung 2), S. 18 ff.
(2) NLA HA, Hann. 1/2, Nr. 140.
(3) NLA HA, Celle Br. 44, Nr. 16, Schreiben vom 24.11.1685.
(4) In NLA HA, Cal. Br. 22, Nr. 27 liegt die Ausfertigung des Celler Schreibens ohne andere Beilagen.
(5) Vgl. dazu Georg Schnath, Geschichte Hannovers im Zeitalter der neunten Kur und der englischen Sukzession, Band 1 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission XVIII), Hildesheim/Leipzig 1938.
(6) NLA HA, Hann. 1/2, Nr. 104. Bericht vom 23.04.1729 an die Geheimen Räte in Hannover.
(7) NLA HA, Hann. 1/2, Nr. 1.
(8) Bär, Geschichte, S. 10 ff.
(9) Das Alphabet ist das kuriose der damaligen hannoverschen Archivare: Auf einen Anfangskonsonanten folgen zuerst nur die Vokale, dann die Konsonanten, also z.B. Barum, Behr, Bischofshausen, Bothmer, Burgdorf, Bleckede, Braunschweig.
(10) Hans Joachim von der Ohe, Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg (Celle) und ihre Beamten 1520-1648, Celle 1955, S. 18.
(11) Es ergeht z.B. 1581 eine Anweisung an die Kanzlei, über ursprünglich Eversteiner Rechte in Wormeln nachzuforschen (NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 2294).
(12) NLA WO, VII B Hs, Nr. 101 und Nr. 102.
(13) Es sei noch hingewiesen auf den Bestand Cal. Or. 100 Walkenried, der weitere auf Imbshausen bezügliche Urkunden Walkenrieder Provenienz enthielt; auch die Urkunde Celle Or. 8 Nr. 3 gehörte dazu - alle inzwischen ebenfalls in der Abteilung Wolfenbüttel. Warum diese zusammengehörigen Urkunden sich auf verschiedene Fonds verteilten, bleibt vorläufig ein Geheimnis Hannoverscher Archivgeschichte, vgl. auch Bär, Geschichte, S. 28, und Übersicht, S. 43: Celle Br. 2 mit Cal. Br. 11 vereinigt.
(14) Bär, Übersicht, S. 24.
(15) Manecke, topgraphisch-historische Beschreibungen der Städte, Ämter und adeligen Gerichte im Fürstentum Lüneburg, Celle 1858, S. 160 ff.
(16) Diese Bezeichnung erstmals bei der Generalrevision 1810-1813 (NLA HA, Hann. 1/2, Nr. 107).
(17) So 1840 (NLA HA, Hann 1/2, Nr. 110).
(18) Bär, Übersicht, S. 20.
(19) NLA HA, Hann. 1/2, Nr. 93.

Das maschinenschriftliche Findmittel zum Bestand Celle Or. 9 ist 2008 durch FaMI-Auszubildende in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden, die inzwischen von dem Archivinformationssystem Arcinsys abgelöst wurde. Die zum Teil unbefriedigende Klassifikation nach Pertinenz (Orte und Personen) wurde etwas an die heutigen Schreibungen angepasst, so z.B. jetzt Celler Betreffe unter C (statt Z), aber auch die vorhandenen Sachbetreffe wurden beibehalten: Bestallungen, Jagd, Rüstkammer, Stipendien, Urfehde, Celler Schuldverschreibungen, Celler Quittungen - innerhalb dieser Gliederungspunkte erfolgt die Sortierung nach Ausstellungsdatum der Urkunden.

Bei der Einlagerung des Bestandes in Urkundenboxen wurde die ursprüngliche Schrank/Kapsel-Signatur - ebenfalls durch FaMI-Auszubildende - auf eine durchlaufende Nummerierung umgestellt. Dabei wurde auf die Vergabe von Leernummern für fehlende Urkunden verzichtet; sollten sich einzelne Stücke wiederfinden, können sie problemlos am Ende des Bestandes mit der nächsten freien laufenden Nummer hinzugefügt werden.

Die alte Sortierung und zitierte Signaturen bleiben durch eine entsprechende Eintragung im Feld "Alte Archivsignatur" nachvollziehbar und recherchierbar. Nötigenfalls kann das Altfindmittel zu Rate gezogen werden - sobald es durch einen EDV-Ausdruck ersetzt ist, wird es im Bestand Nds. 72 zu finden sein.

Die Siegel an den Urkunden des Bestandes sind 1985 restauriert worden; dabei dürften die bei der Verzeichnung als lose beiliegend bezeichneten Siegel wieder angehängt worden sein; die Korrektur der Datensätzen in dieser Beziehung bleibt jedoch einer Revision am Bestand vorbehalten. Die Angabe zum Trägermaterial (Pergament/Papier) findet sich etwas versteckt auf der Detailseite zur Repräsentation Original - im Titelfeld ist Pergament als der übliche Beschreibstoff nicht ausdrücklich genannt, sondern nur ggf. abweichend Papier nachgewiesen. Die Restaurierung der Urkunden steht noch aus - bis dahin wird über die Benutzbarkeit von beschädigten Stücken im Einzelfall zu entscheiden sein.

Hildegard Krösche

Stand: 2021

Enthält

Dass der Bestand nicht nur Urkunden enthält, ist schon erwähnt worden. Seine Hauptmasse bilden Verpfändungen und Verschreibungen, Rentenbriefe, Belehnungen und Lehnreverse, Urfehden, Bestallungen und Verträge, kurz: eine Vielfalt aller möglichen Formen von Privaturkunden und ein Spiegelbild mittelalterlichen Alltags. Der Bestand enthält insofern für die Heimat- und die Familiengeschichte wichtiges Material. Der größte Teil der Urkunden stammt aus dem 14.-17. Jh., und es ist kein Wunder, dass die Menge der Urkunden aus der Zeit von 1450 bis 1550 am größten ist.

Im Folgenden seien einige markante Urkunden zusammengestellt:

Die älteste Urkunde ist von 1124: Bischof Sigward von Minden für Kloster Wunstorf (NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 2504).

Die jüngste ist von 1813 Mai 23: ein Gesellenbrief der Schneidergilde von Hitzacker (NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 1077).

Pergamenturkunden sind aus der ganzen Zeit vorhanden. Die älteste Papier-Urkunde ist von 1340 Mai 28 (NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 461).

Die älteste Kaiserurkunde des Bestandes ist im Wustrower Archiv überliefert: Kaiser Karl IV., von 1373 August 9 (NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 2550).

Die älteste Papsturkunde ist eine Bonifaz' IX. von 1403 Januar 4 (NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 1480).

Das älteste Notariatsinstrument stammt von dem Notar Johann Hartmann von 1346 Oktober 9, ist aber nur in Abschrift erhalten (NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 180), das danach älteste ist das des Hildesheimer Klerikers und kaiserlichen Notars Johann von Gandersheim von 1360 April 1360 (NLA HA, Celle Or. 9, Nr. 2371).

Schließlich sei noch vermerkt, dass in dem Bestand unter Celle Or. 9, Nr. 201 ein in Deutschland einzigartiges Stück liegt: ein Breve des Papstes Nikolaus V. in der ursprünglichen Holzverpackung, in der es überbracht wurde.(1)

Folgende Urkunden wurden als fehlend festgestellt:
Schrank VII, Capsel 2, Nr. 1: A(...)
Schrank VII, Capsel 10, Nr. 2: Altkloster (1607/09 ?)
Schrank VII, Capsel 18, Nr. 8: Be(...)
Schrank VII, Capsel 23, Nr. 8: Marienrode (Betzingerode, ca. 1560)
Schrank VII, Capsel 23, Nr. 18: Be(...)
Schrank VII, Capsel 25, Nr. 24: Bodenteich (ca. 1560)
Schrank VII, Capsel 27, Nr. 3e: Burgwedel - Schlüter (1613 Sept. 19)
Schrank VII, Capsel 27, Nr. 3f: Burgwedel - Schlüter (1625 Nov. 5)
Schrank VII, Capsel 28, Nr. 7: Buxtehude (ca. 1400-1450 ?)
Schrank VII, Capsel 42, Nr. 9: Camp(...)
Schrank VII, Capsel 46, Nr. 3: Dannenberg (2. Hälfte 14. Jh.)
Schrank VIII, Capsel 9, Nr. 5c, 5d: Elze - Klammer - Albers
Schrank VIII, Capsel 12, Nr. 5: Fallersleben (vgl. Sudendorf V, Nr. 35)
Schrank VIII, Capsel 17, Nr. 2: Gifhorn
Schrank VIII, Capsel 18, Nr. 8: G(...)
Schrank VIII, Capsel 20, Nr. 10: Grohnde (15. Jh.)
Schrank VIII, Capsel 25, Nr. 22: Hannover
Schrank VIII, Capsel 28, Nr. 11, 13: Hallermunt (15. Jh.?)
Schrank VIII, Capsel 32, Nr. 5: Hanstedt (14. Jh.)
Schrank VIII, Capsel 39, Nr. 3: Glindesmoor
Schrank IX, Capsel 9, Nr. 23: Knesebeck (ca. 1350)
Schrank IX, Capsel 12, Nr. 3a: Knigge (15. Jh.)
Schrank IX, Capsel 42, Nr. 3: La(...)
Schrank IX, Capsel 48, Nr. 3: Lo(...)
Schrank X, Capsel 3, Nr. 3, 7, 8, 10, 12, 13a, 13b, 14, 15, 16, 17, 36, 37, 39, 41: Lüchow
Schrank X, Capsel 9, Nr. 18: Mo(...)
Schrank X, Capsel 11, Nr. 1: N(....)
Schrank X, Capsel 18, Nr. 2, 4: P(...)
Schrank X, Capsel 24, Nr. 6: Ri(...)
Schrank X, Capsel 33, Nr. 6a: Schulenburg (Levin v.d., 16. Jh.)
Schrank X, Capsel 39, Nr. 8, 10: Stellichte (15. Jh.)
Schrank X, Capsel 41, Nr. 3: St(...)
Schrank X, Capsel 47, Nr. 7, 8: Uetze
Schrank XI, Capsel 9, Nr. 8: Wa(...)
Schrank XI, Capsel 11, Nr. 3: We(...)
Schrank XI, Capsel 12, Nr. 1: We(...)
Schrank XI, Capsel 19, Nr. 7: Wo(...)
Schrank XI, Capsel 22, Nr. 22a-e: Wustrow (4 Urkunden fehlen noch)
Schrank XI, Capsel 23, Nr. 33: Wustrow (Salzwedel 1431)
Schrank XI, Capsel 26, Nr. 14: Wustrow (Vertrag mit der Landschaft 1449)
Schrank XI, Capsel 27, Nr. 22: Wustrow (Gutachten Universität Helmstedt 1690)
Schrank XI, Capsel 27, Nr. 29: Wustrow (Höfeverzeichnis)
Schrank XI, Capsel 27, Nr. 32: Wustrow (Bülow, Kussebode 151(...))
Schrank XI, Capsel 27, Nr. 37: Wustrow (Supplik Kurfürst Brandenburg)
Schrank XI, Capsel 27, Nr. 41: Wustrow (Zehnte Salzwede 1538)
Schrank XI, Capsel 27, Nr. 45: Wustrow (Brandenburger Lehen)
Schrank XI, Capsel 29, Nr. 3: Wustrow (Revers Bussche 1620)
Schrank XI, Capsel 38, Nr. 10: Celle (geistliche Sachen)
Schrank XI, Capsel 40, Nr. 22: Celle

Stand: 1960, überarbeitet 2021

(1) Vgl. Ludwig Schmitz-Kallenberg, Die Umhüllung eines päpstlichen Breves von 1453 (mit Abb.), in: Archiv für Urkundenforschung 2 (1909), S. 513–514.

Literatur

Nachgewiesene Drucke/Regesten einzelner Urkunden:

Regest: Hamelner UB II:

Regest: Wendländ. Regesten: Wendländische Regesten 1298-1538, bearb. v. Dieter Brosius (Schriftenreihe des Heimatkundlichen Arbeitskreises Lüchow-Dannenberg Heft 7), Lüchow 1988. (Diese Regesten sind z.T. ausführlicher als die hier vorhandene Erschließung der Urkunden.)

Regest: ZHVN 1887, S. 126, Nr. 78 etc. (Wunstorf).

Sudendorf I-X:

UB Boventen: Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Boventen, bearb. v. Josef Dolle, Hannover 1992. (Regesten)

UB Hochstift Hildesheim 5:

UB Katlenburg: Urkundenbuch des Augustinerchorfrauenstifts Katlenburg, bearb. v. Karin Gieschen u.a., Göttingen 2019.

UB Lüne: Urkundenbuch des Klosters Lüne, bearb. v. Dieter Brosius, Hannover 2011.

UB Medingen: Urkundenbuch des Klosters Medingen, bearb. v. Joachim Homeyer, Hannover 2006.

UB Osterode: Urkundenbuch des Klosters Osterode, bearb. v. Manfred von Bötticher u.a., Hannover 2012.

UB Plesse: Urkundenbuch zur Geschichte der Herrschaft Plesse, bearb. v. Josef Dolle, Hannover 1998.

Urkunden/Regesten Edelherren von Rhade: Hucker, Urkunden und Regesten der Edelherren von Rhade, in: Stader JB NF 1971, S. ###

Stand: 1960, überarbeitet 2021

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Vgl. auch Celle Or. 4 (Grenzsachen und -abschiede), Celle Or. 5 (Reichs- u.a. Lehnbriefe), Celle Or. 16 (Fürstlich-harburgisches Archiv), Celle Or. 100 Oldenstadt (Urkunden des Klosters Oldenstadt) und Celle Or. 8, zu dem keine scharfe Trennung besteht;

Celle Br. 61, 61a (Akten);
Cal. Or. 31 (Fürstentum Calenberg: Auswärtige Sachen)

Paralleler Urkundenbestand für das Fürstentum Calenberg:
Cal. Or. 8-29 (Urkunden betr. Einheimische Sachen)

Weitere Angaben (Bestand)

Bearbeiter

Walter Deeters (1960)
Hildegard Krösche (2021)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein (Der Bestand wird z.Zt. korrigiert)