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StadtA GOE F 3

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

F 3 - Stadthandelsbücher

Laufzeit

1676-1852

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

AB Exp. IV, "Stadthandelsbücher"

Die sogenannten Stadthandelsbücher (103 Bände) sind Kopialbücher des Stadtgerichts Göttingen, welche Rechtsvorgänge der Jahre 1676 bis 1852 beinhalten. Es handelt sich um Vorgänge der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nämlich um Grundstücks- bzw. Gebäudeveräußerungen, Hypotheken und Verpfändungen, aber auch einige Mietverträge, Testamente, Eheverträge, Alimentierungen und Kautionen. Die hier beurkundeten Rechtsvorgänge bilden keineswegs alle in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verträge, es hat mit Sicherheit auch nicht öffentlich beurkundete Verträge gegeben. Die "Stadthandelsbücher" gelangten am 5.12.1960 als Abgabe (Expositum) des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs Hannover in das Stadtarchiv Göttingen. Alle Bände sind bereits verfilmt (Film-Nr. AB 346-370). Die "Stadthandelsbücher" stellen die direkten Vorgängerbände zu den Hypotheken- und Hypothekenanlagenbüchern (AB Exp. V) dar. Der Inhalt ist bisher nur über zwei Indexbände (AB Exp. V, 4 und V, 5, nach Personennamen geordnet) und Karteikarten (Regestenkartei) zugänglich gewesen. Letztere wurden durch Fritz Huchtemann, Göttingen, Staatsanwalt a. D. (für die Verträge der Jahre 1676-1843), im Zeitraum 1967-1971 und anschließend (für die Verträge von 1844 bis 1852) durch städtische Lehrlinge im Jahre 1966 verkartet. Dr. Nissen, auf dessen Vermerk sich diese Inhaltsangabe bezieht, zählte 16.685 Karteikarten, tatsächlich sind es 17.745.

Die Kartei ist auf schlechtem, bald zerfallendem Papier angelegt, zudem ist die Kartei nach Bänden und Jahresangaben geordnet, wobei aber die auf den Bänden angegebenen Zeiträume nicht immer dem Inhalt entsprechen, da häufig Verträge nachgetragen wurden, die um Jahre älter waren als die ansonsten zeitnah verzeichneten Verträge. Auch fehlte eine doppelte Verzeichnung unter dem Namen des Verkäufers und des Käufers, so dass die Arbeit mit dieser Kartei äußerst mühselig ist.
Da diese Quelle eine fast unerschöpfliche Fundgrube nicht nur für Genealogen, sondern auch zur Stadtgeschichte, zur Rechtsgeschichte oder zur Flurnamenforschung darstellt, wurde sie 2011-2012 durch Frau Ulrike Ehbrecht und Frau Dr. Sigrid Dahmen elektronisch erfasst.


Zur Benutzung der Datei:

Bei den angegebenen Hausnummern handelt es sich um Prizeliusnummern, deren Zuordnung nicht fehlerfrei ist. Jede Hausnummer sollte zur Sicherheit im Stadtarchiv überprüft werden. Die Nummern entstanden beim sogenannten Collecten-Umgang, wenn der Abgaben-Sammler von Haus zu Haus ging. Sie erscheinen dann als "Billetnummern". Prizelius entwickelte aus diesen Nummern eine feste Zuordnung zu den Häusern. Da jedoch der Abgaben-Sammler in manchen Jahren einen anderen Weg einschlug, wurden den Häusern in solchen Jahren auch andere Nummern zugeordnet. In den Datensätzen erscheint deshalb die Angabe "Billetnr.", wenn die Hausnummer in der Quelle so angegeben war, wo die Hausnummer nachträglich ermittelt wurde (Prizeliusnummer) wird keine zusätzliche Angabe gemacht. Zuweilen wurde auch eine unrichtige Nummer korrigiert, dann erscheint z. B. "Paulinerstr. 603, recte 605".

Die Straßen in Göttingen wechselten mehrmals ihre Namen, vor allem die Bezeichnung "Neue Straße" wurden mehrmals einer anderen Straße zugeordnet. Auch gab es neben den Straßennamen Lagebezeichnungen, wie: "Neustadt" oder "Klein-Paris". Manche Straßen trugen auch mehrere Bezeichnungen, wie die "Obere" und "Untere Maschstr.", die auch als "Obere" und "Untere Teichstr." erscheint. Es gibt im Stadtarchiv eine Konkordanz von Heinz Kelterborn (Steuerumgang in der Stadt Göttingen im Mittelalter, 1979), mit deren Hilfe sich alternierende Bezeichnungen der Straßen gut finden lassen.

Bei der Kartierung wurde wenig Rücksicht auf Flurnamen genommen, häufig findet sich nur die Angabe "Land im Weender Feld" oder ähnlich. In dem Vertrag selbst ist aber meistens dieses Stück Land unter Angabe der Flurbezeichnung genau beschrieben. Da nicht sämtliche Verträge noch einmal durchgegangen werden konnten, wurde in solchen Fällen z. B. "Weender Feld" ebenfalls wie ein Flurname behandelt. Alle Flurbezeichnungen lassen sich über die Eingabe "Flurname NN" aufrufen.

Nach Familiennamen wird sicher am häufigsten gesucht werden. Dabei ist zu beachten, dass es noch keine feststehenden Schreibweisen gab und alle nur erdenklichen Varianten des Namens ausprobiert werden sollten. Bei den Berufsbezeichnungen wurde die heutige Schreibweise bevorzugt, also "Kopist, Konditor, Advokat" für "Copiist, Conditor, Advocat" geschrieben. Anders verhält es sich bei heute nicht mehr gebräuchlichen Bezeichnungen wie "Physicus" oder "Cafétier".

Die Häuser werden meistens entweder als "Brauhaus", also ein Haus mit dazugehöriger Braugerechtigkeit, oder "Kothhaus" ohne Braugerechtigkeit bezeichnet. Zur Beibehaltung der th-Schreibung haben wir uns in diesem Fall aus rein ästhetischen Gründen entschieden. Über die Größe eines Hauses sagt eine solche Bezeichnung nichts aus. Gasthäuser oder Wirtshäuser sowie Schenken und Krüge finden sich unter dem Stichwort Gasthaus oder Wirtshaus.

Nach dem Siebenjährigen Krieg wurden die Befestigungsanlagen abgebrochen und die Wallanlagen als Promenaden um den inneren Kern der Stadt angelegt. Von da an, vor allem aber ab dem 19. Jahrhundert wurden zunehmend auch Gebiete außerhalb der Stadttore bebaut. Aus Gärten mit Gartenhäusern wurden allmählich Wohnhäuser mit Gärten In den Stadthandelsbüchern findet sich bei Gärten häufig die Angabe "vor dem Weender Tor" oder eine Flurbezeichnung, zum Beispiel "in den Düsteren Eichen". Bei der Suche nach Grundstücken in diesen Bereichen empfiehlt es sich deshalb, unter der Bezeichnung "Flurname Düstere Eichen" zu suchen. Oftmals lassen sich Gärten nur durch die Eingabe eines Stadttores finden. Da das jedoch eine Fülle von Datensätzen als Ergebnis bringt, sollte in diesen Fällen die Suche über den Namen des Besitzers erfolgen.


Alle Stadthandelsbücher sind verfilmt worden und sollten zur Benutzung vorzugsweise als Microfilm bestellt werden. Die Bestellnummern für die Filme ergeben sich aus der nachfolgenden Liste:

Bd. 1 - Bd. 6, S. 61..........................................Film-Nr.: AB 346
Bd. 6, S. 55 - Bd. 11, S. 707.............................Film-Nr.: AB 347
Bd. 11, S. 700 - Bd. 16, S. 361.........................Film-Nr.: AB 348
Bd. 16, S. 354 - Bd. 21, S. 93...........................Film-Nr.: AB 349
Bd. 21, S. 86 - Bd. 25, S. 467...........................Film-Nr.: AB 350
Bd. 25, S. 460 - Bd. 29.....................................Film-Nr.: AB 351
Bd. 30 - Bd. 33................................................Film-Nr.: AB 352
Bd. 34 - Bd. 37, S. 457.....................................Film-Nr.: AB 353
Bd. 37, S. 451 - Bd. 40, S. 816.........................Film-Nr.: AB 354
Bd. 40, S. 807 - Bd. 44, S. 433.........................Film-Nr.: AB 355
Bd. 44, S. 427 - Bd. 47, S. 767.........................Film-Nr.: AB 356
Bd. 47, S. 763 - Bd. 51, S. 277.........................Film-Nr.: AB 357
Bd. 51, S. 273 - Bd. 54, S. 491.........................Film-Nr.: AB 358
Bd. 54, S. 485 - Bd. 58, S. 163.........................Film-Nr.: AB 359
Bd. 58, S. 157 - Bd. 61, S. 889.........................Film-Nr.: AB 360
Bd. 61, S. 882 - Bd. 65, S. 931.........................Film-Nr.: AB 361
Bd. 65, S. 924 - Bd. 69, S. 621.........................Film-Nr.: AB 362
Bd. 69, S. 614 - Bd. 72.....................................Film-Nr.: AB 363
Bd. 73 - Bd. 76, S. 583.....................................Film-Nr.: AB 364
Bd. 76, S. 576 - Bd. 80, S. 475.........................Film-Nr.: AB 365
Bd. 80, S. 468 - Bd. 84, S. 695.........................Film-Nr.: AB 366
Bd. 84, S. 690 - Bd. 90, S. 181.........................Film-Nr.: AB 367
Bd. 90, S. 174 - Bd. 95, S. 643.........................Film-Nr.: AB 368
Bd. 95, S. 636 - Bd. 102, S. 241.......................Film-Nr.: AB 369
Bd. 102, S. 230 - Bd. 103.................................Film-Nr.: AB 370

Zitierweise bei Nutzung dieser Regestenkartei als Quelle: F 3, Regestenkartei der Stadthandelsbücher (AB Exp. IV), Nr.

Beim Zitieren aus den Verträgen selbst: AB Exp. IV, Stadthandelsbücher, Bd. und S. angeben.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

teilweise verzeichnet