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LkAH D 51

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Ephoralarchiv Emden

Laufzeit

1766-2008

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Zur Geschichte des Archivs

1. Gründung und Umfang der 2. lutherischen Inspektion

Am 25. Mai 1744 starb mit Carl Edzard der letzte ostfriesische Fürst aus dem Hause Cirksena. König Friedrich II. von Preußen machte daraufhin sein in der Emder Konvention geregeltes Nachfolgerecht geltend und übernahm Ostfriesland als preußische Provinz. Die am 31. Juli 1744 zwischen den ostfriesischen Landständen und ihrem neuen Landesherrn zustande gekommene Übereinkunft legte fest, dass die bestehenden Landesverträge weiterhin Bestand haben sollten. Somit waren auch die kirchlichen Verhältnisse in Ostfriesland geregelt und die bestehenden Ordnungen und Gewohnheiten anerkannt. Die weitgehende Autonomie der Kirchengemeinden wurde ebenfalls belassen.
Das landesherrliche Kirchenregiment wurde ab diesem Zeitpunkt v. a. durch das seit 1643 in Aurich bestehende lutherische Konsistorium ausgeübt, welches dadurch schrittweise eine stärkere Bedeutung erlangte als in vorpreußischer Zeit. Das Konsistorium hatte allerdings nur geringe Kompetenzen, v. a, weil ihm die reformierten Kirchengemeinden - und ihnen folgend - die lutherischen Gemeinden alle weitergehenden Aufsichtsrechte bestritten. So konnte auch auf lutherischer Seite der dafür zuständige Generalsuperintendent in Sachen Visitation, Aufsicht und Leitung über die lutherischen Kirchengemeinden kaum Erfolge aufweisen.
Am 9. April 1766 wurde daher für die lutherischen und reformierten Kirchengemeinden Ostfrieslands und des Harlingerland eine Inspektionsordnung erlassen, die sich schon in den alten preußischen Landesteilen als Ausführungsinstrument landesherrlichen Kirchenregiments bewährt hatte. Während auf reformierter Seite der amtierende Coetuspraeses zum Oberinspektor und Mitglied des Auricher Konsistoriums ernannt wurde, war und blieb auf lutherischer Seite der Generalsuperintendent Oberinspektor. Nach dem ersten Kapitel der Inspektionsordnung sind die lutherischen Kirchengemeinden Ostfrieslands

und Harlingerlands in acht Inspektionen oder Aufsichtsbezirke eingeteilt worden. Geleitet wurde jede Inspektion von einem zum Inspektor ernannten Pastor aus dem jeweiligen Inspektionsgebiet, der nach 1806 Superintendent genannt wurde.
Die 2. lutherische Inspektion, die Vorläuferorganisation des heutigen Kirchenkreises Emden, wurde 1766 aus den Kirchengemeinden Engerhafe, Forlitz-Blaukirchen, Loquard, Marienhafe, Osteel, Pewsum, Siegelsum, Victorbur, Wiegboldsbur und Woquard zusammengesetzt. Der erste ernannte Inspektor war Pastor Anton Gottfried Reershemius aus Engerhafe. 1868 machte die Ausführung der am 9. Oktober 1864 erlassenen Kirchenvorstands- und Synodalordnung die Bildung einer 9. lutherischen Inspektion erforderlich. Die damit verbundenen Veränderungen in der lutherischen Inspektionseinteilung betrafen auch die 2. Inspektion: Diese erhielt aus der 6. Inspektion die Kirchengemeinde Petkum und gab die Kirchengemeiden Engerhafe, Forlitz-Blaukirchen, Victorbur und Wiegboldsbur an die 1. Inspektion ab. Die lutherische Gemeinde Emden gehörte weiterhin keiner Inspektion an, nahm aber an der Bezirkssynode der 2. Inspektion teil.
1901 vergrößerte die neugegründete Kirchengemeinde Borkum die Inspektion. 1925 wurde Emden in den 2. ostfriesischen Kirchenkreis eingegliedert und Superintendentursitz. 1965 begann die Teilung der Kirchengemeinde Emden, aus der neben der Martin-Luther-Kirchengemeinde die Stadtgemeinden "Johannes", "Markus" und "Paulus" hervorgingen. Diese und die weiteren Nachkriegsgründungen Emden-Borssum, Leezdorf, Leybucht und Rechtsupweg sind im Archivbestand von wenigen Ausnahmen abgesehen nur in der Altregistratur vertreten.

2. Der Archivbestand

Der größte Teil des Archivs der 2. lutherischen Inspektion ist im 2. Weltkrieg vernichtet worden: Die Generalakten fehlen vollständig, während mit Ausnahme von Emden Spezialakten zu den einzelnen Kirchengemeinden aus den Jahren 1870-1930 vorhanden sind und diesen Zeitraum recht gut dokumentieren. Teilweise werden die Lücken im Bestand durch Akten des Kirchenkommissariats (Generalia und Spezialakten für einige Gemeinden) geschlossen, die aus den ehemaligen Ämtern Berum und Emden stammen. Die gehefteten Akten mit der Laufzeit 1806-1924 sind 1953 nach ihrer bisherigen Ordnung verzeichnet worden. Die Generalakten des Kirchenkommissariats befassen sich teilweise auch mit den zur 3. lutherischen Inspektion gehörenden Kirchengemeinden Hage, Nesse, Norderney und Baltrum, da diese ebenfalls zum Amt Berum gehörten. Hervorzuheben sind noch das Inspektionsprotokollbuch und entsprechende Protokollbücher für alle älteren Kirchengemeinden, die sofort nach Bildung der Inspektion 1766 angelegt wurden und in der Handschriftenabteilung verzeichnet sind.

Weitere Bestandsgeschichte

3. Der Bestand als Depositum im Landeskirchlichen Archiv

Dr. Helmut Speer hat das Ephoralarchiv Emden 1953 geordnet und in einem Findbuch verzeichnet. Nach längerer Lagerung im Turm der Martin-Luther-Kirche Emden zog das Archiv 2003 in den neueingerichteten Archivraum der Martin-Luther-Kirchengemeinde. 2008 wurde dieser Raum verkleinert, so dass für das Kirchenkreisarchiv kein Platz mehr vorhanden war. Da ein anderer geeigneter Raum vor Ort nicht zu finden war, wurde das Ephoralarchiv im Juli 2008 im Landeskirchlichen Archiv Hannover deponiert.

Das 1953 von Dr. Speer erstellte Findbuch wurde 2008 einschließlich der aus neuem Archivgut gebildeten Nachträge in die EDV-Version umgesetzt. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf eventuelle Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen. Weitere Nachträge, v. a. neuere Rechnungen und Protokolle des Kirchenkreisvorstandes, sind 2016 übernommen und in den Bestand eingearbeitet worden.

Siehe

Korrespondierende Archivalien

A 6 (Pfarrbestellungsakten), A 8 (Corpora bonorum), A 12d (Generalsuperintendentur Aurich), D 53 (Ephoralarchiv Reepsholt), D 54 (Ephoralarchiv Esens), D 57 (Ephoralarchiv Wittmund), D 80 (Ephoralarchiv Aurich [Großefehn]), D 81 (Ephoralarchiv Leer), D 82 (Ephoralarchiv Norden), D 107 (Ephoralarchiv Potshausen), L 5i (Landessuperintendentur Aurich)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

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