Fremdherrliche, später hannoversche Aktivlehnbriefe
1397-1851
Der Bestand enthält Urkunden zu Corvey'schen, Halberstädter, Herforder, Hessischen, Hildesheimer, Mindener, Osnabrücker, Paderborner, Rasteder, Wolfenbüttel'schen, Spiegelberger (später Nassau-Oranischen) sowie Mainzischen Lehen, die später als Aktivlehen an das welfische (Kur-)Fürstentum gekommen sind.
Der durch die Hochwasserkatastrophe von 1946 sehr schwer geschädigte Bestand wurde in der bisherigen Ordnung wieder aufgestellt und der Benutzung wieder zugänglich gemacht.
Die alte Ordnung gliederte den Bestand nach Lehnsherren (A-L), einzelne dieser Abteilungen (C, D, E, G) weiter nach früheren bzw. Afterlehnsherren (römische Buchstaben). Bei den Abteilungen D und E war die Unterteilung aus den Archivsignaturen noch deutlich erkennbar; bei den Abteilungen C und G wurden die Unterabteilungen, da sie aus den Signaturen nicht zu ersehen waren, neu durch eingeklammerte Ziffern bezeichnet. Innerhalb der Abteilungen bzw. Unterabteilungen folgt die Ordnung im Einzelnen dem Namensalphabet der Lehnsträger.
Die doppelte Unterteilung der Designationen erschwert die Übersichtlichkeit erheblich. Zur leichteren Benutzung wurde daher von Jürgen Huck ein Register der Lehnsherren und ein solches der Lehnsträger hergestellt.
Die Übersicht erschließt den Bestand soweit, dass außer Lehnsherrn und Lehnsträger die Aussteller der Urkunden (d.h. ob Lehnsherr oder Lehnsträger), Orte der Lehngüter und Jahr der Ausstellung der Urkunde ersichtlich sind, soweit der Erhaltungszustand der Urkunden diese Angaben zuließ.
Stand: 1950
Bei der Neuverzeichnung und Einarbeitung in die Datenbank izn-AIDA im Oktober bis Dezember 2012 wurde der gesamte Bestand erneut bearbeitet, diesmal unter Zuhilfenahme der Quarzlampe. Die Erschließungstiefe der schwer geschädigten Stücke wurde dadurch erheblich gesteigert, auch wenn immer noch zahlreiche Totalverluste zu beklagen sind. Die Lesbarkeit der Wasserschäden wurde nach drei Kategorien bewertet: 1) "Teilweise unleserlich" bedeutet, dass einzelne Worte, Zeilen oder Partien nicht erkennbar sind, der
Gesamtkontext aber durchaus noch; 2) "Weitgehend unleserlich" bedeutet, dass weite Teile des Textes nicht mehr entzifferbar sind, aber wesentliche Stellen bezüglich Personen und Orten noch aufscheinen und zumindest den Inhalt der Urkunde erkennen lassen; 3) "Vollständig unleserlich" bedeutet genau das: außer einzelnen Buchstaben oder Worten ist der Kontext verloren, ggf. wurden Informationen vom Rückvermerk oder beiliegenden Dokumenten (alte Umschläge, Notizzettel) entnommen. Bei der Kategorie 3) ist die Anfertigung von Reproduktionen wenig sinnvoll.
Der Bestand wurde bereichert durch das Wiederauffinden von zwei als "fehlend" bezeichneten Stücken und die Einarbeitung etwa eines halben Dutzend weiterer, die zwar eine Signatur hatten, aber noch nicht verzeichnet waren. In einigen wenigen Fällen ergaben sich neue Nummern durch die getrennte Bearbeitung von Stücken, die zuvor in einem Umschlag lagen. Der gesamte Bestand wurde unter Aufhebung der alten Abteilungen von Nr. 1 - 654 durchgezählt; die alten Signaturen sind angegeben.
Stand: 2012
Der Bestand enthält 654 Urkunden mit z.T. schweren Wasserschäden
Bestandsgeschichte:
Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Band 1, bearb. von Carl Haase/Walter Deeters (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung 19), Göttingen 1965, S. 24.
EDV-Findbuch (2012)
Vgl. Cal. Or. 8 - 29
Wolfgang Müller (1950)
Uwe Hager (2012)
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b865