Fremdherrliche, später hannoversche Aktivlehnbriefe
1397-1851
Corveysche, Halberstädtische, Herfordische, Hessische, Hildesheimische, Mindische, Osnabrücksche, Paderbornsche, Rastedische, Wolfenbüttelsche, Spiegelbersche (später Nassau-Oranische) sowie Mainzische Lehen, zum Teil untergliedert nach früheren bzw. Afterlehnsherren.
Die Erfassung enthält nur knappste Angaben. Die Urkunden erlitten schwere Wasserschäden. Vgl. auch Cal. Or. 8-29
Findmittel: maschinenschriftliches Findbuch, mit Index der Lehnsherren und Lehnsträger; EDV-Findbuch 2012
Umfang: 653 Nrn.
Der durch die Hochwasserkatastrophe von 1946 sehr schwer geschädigte Bestand wurde in der bisherigen Ordnung wieder aufgestellt und durch nachstehende Spezialübersicht der Benutzung wieder zugänglich gemacht.
Die alte Ordnung gliederte den Bestand nach Lehnsherren (A-L), einzelne dieser Abteilungen (C, D. E, G) weiter nach früheren bzw. Afterlehnsherren (röm. Buchstaben). Bei den Abteilungen D u. E war die Unterteilung aus den Archivsignaturen noch deutlich erkennbar; bei den Abteilungen C u. G wurden die Unterabteilungen, da sie aus den Signaturen nicht zu ersehen waren, neu durch eingeklammerte Ziffern bezeichnet. Innerhalb der Abteilungen bzw. Unterabteilungen folgt die Ordnung im Einzelnen dem Namensalphabet der Lehnsträger.
Die doppelte Unterteilung der Designationen erschwert die Übersichtlichkeit erheblich. Zur leichteren Benutzung wurde daher von dem HAG Huck ein Register der Lehnsherren und ein solches der Lehnsträger hergestellt, das der Übersicht am Schluß beigefügt ist.
Die Übersicht erschließt den Bestand soweit, dass außer Lehnsherrn u. Lehnsträger Aussteller der Urkunden (d. h. ob Lehnsherr od. Lehnsträger), Orte der Lehngüter und Jahr der Urk.-Ausstellung ersichtlich sind, soweit der Erhaltungszustand der Urkunden diese Angaben zuliess.
(...)
Verzeichnet Hannover im Dezember 1950 durch STAR a. D. Dr. Müller.
Bei der Neuverzeichnung und Einarbeitung in die Datenbank izn-AIDA Oktober-Dezember 2012 durch den Unterzeichnenden wurde der gesamte Bestand erneut bearbeitet, diesmal unter Zuhilfenahme der Quarzlampe. Die Erschließungstiefe der schwer geschädigten Stücke wurde dadurch erheblich gesteigert, auch wenn immer noch zahlreiche Totalverluste zu beklagen sind. Die Lesbarkeit der Wasserschäden wurde nach drei Kategorien bewertet: 1) 'Teilweise unleserlich' bedeutet, dass einzelne Worte, Zeilen oder Partien nicht erkennbar sind, der
Gesamtkontext aber durchaus noch; 2) 'Weitgehend unleserlich' bedeutet, dass weite Teile des Textes nicht mehr entzifferbar sind, aber wesentliche Stellen bezüglich Personen und Orten noch aufscheinen und zumindest den Inhalt der Urkunde erkennen lassen; 3) 'Vollständig unleserlich' bedeutet genau das, außer einzelnen Buchstaben oder Worten ist der Kontext verloren, evtl. Informationen wurden vom Rückvermerk oder zufällig beiliegenden Dokumenten (alte Umschläge, Notizzettel) entnommen. Bei der Kategorie 1) ist eine Ablichtung der Urkunde zur heimischen Auswertung durchaus noch sinnvoll, bei 2) nur in beschränktem Maße, bei 3) überhaupt nicht.
Der Bestand wurde bereichert durch das Wiederauffinden von zwei als 'fehlend' bezeichneten Stücken und die Einarbeitung etwa eines halben Dutzend weiterer, die zwar eine Signatur hatten, aber noch nicht im Findbuch eingetragen waren. In einigen wenigen Fällen ergaben sich neue Nummern durch die Trennung mehrerer Stücke in einem Umschlag. Der gesamte Bestand wurde unter Aufhebung der alten Abteilungen von Nr. 1 - 654 durchgezählt.
Pattensen, im Dezember 2012
gez. Uwe Hager
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b865