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NLA AU Rep. 103

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Kanzleigericht

Laufzeit

1518-1760

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Der Name Kanzleigericht ist eine Verlegenheitslösung, um anzuzeigen, daß die landesherrliche Kanzlei in Aurich, das höchste Regierungsorgan im Lande, auch gerichtliche Aufgaben wahrnahm. Mit der Übernahme Ostfrieslands durch Preußen 1744 endete die Tätigkeit der Kanzlei als Justizorgan.

Bestandsgeschichte

VORWORT

Kanzleigericht (bzw. Hofkanzlei)

Für diesen Bestand ist die Bezeichnung "Kanzleigericht" gewählt worden, um den Archivbenutzer darauf hinzuweisen, daß der Bestand nur Akten der Kanzlei als Gerichtsbehörde (nicht als Verwaltungsbehörde) enthält. Die offizielle Behördenbezeichnung lautete "Kanzlei" oder "Hofkanzlei", wenn gelegentlich in Gerichtsakten auch die Benennung "Kanzleigericht" vorkommt.

Die Kanzlei war bis zur Gründung des Geheimen Rates im Jahre 1720 nicht nur die oberste Verwaltungsbehörde, sondern bis zum Jahre 1593 auch das oberste Gericht des Landes in Zivil- und Kriminalsachen. 1593 trat neben die Kanzlei das Hofgericht als zweites Obergericht des Landes, seit 1611 auch für Kriminalfälle zuständig. Die Kanzlei (Hofkanzlei) war in Zivilstreitighkeiten Appellationsinstanz für die Esenser Kanzlei und alle Untergerichte. Adel und gräfliche Bediente unterstanden ihr in erster Instanz. Kriminalfälle wurden nicht von der Esenser Kanzlei und den Untergerichten, sondern allein von der Kanzlei abgeurteilt, sofern nicht "remissoriales" (siehe Rep. 102) an das Hofgericht verlangt wurden. Zu Beginn der (ersten) preußischen Herrschaft übernahm die Regierung die gerichtlichen Befugnisse der Kanzlei.

Der wohl ehedem zu Rep. 4 (Altes fürstliches Archiv) gehörige, stark dezimierte Bestand enthält Akten von Prozessen und Appellationen, die vor der Kanzlei (Hofkanzlei) verhandelt wurden. Akten der Amts- und Landgerichte sowie der Esenser Kanzlei sind von der Hofkanzlei gelegentlich als Vorakten herangezogen worden. Der Bestand umfaßt die Zeit des 16. - 18. Jahrhunderts bis zum Beginn der preußischen Herrschaft (1744). Als Ergänzung des Bestandes sind die in Rep. 4 Abt. IV und Abt. V enthaltenen Justizsachen, sowie die in Rep. 4 Abt. II w und Rep. 241 (Msc. A 140) befindlichen Protokolle der Hofkanzlei heranzuziehen. Vgl. auch Rep. 102 (Hofgericht) und

Rep. 101 (Reichskammergericht).

Aurich, den 19.12.1953
König
Staatsarchivrat

Nachtrag:
Im September / Oktober 2009 wurde das maschinenschriftliche Findbuch durch Herrn Freerk Steinbömer in AIDA übertragen.
Aurich im Oktober 2009
Dr. Michael Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet