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KreisA EMS Rep 1 EL

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Rep 1 Emsland - Landkreis Emsland

Laufzeit

ab 1977

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Der Bestand enthält das archivwürdige Schriftgut der Verwaltung des am 1. August 1977 gegründeten Landkreises Emsland. Dieser entstand im Rahmen des 1965 durch die niedersächsische Landesregierung eingeleiteten Reformprozesses zur Gebiets- und Verwaltungsreform.

Geschichte des Bestandsbildners

Bei Politikern und Verwaltungsfachleuten wuchs seit Beginn der 1960er Jahre die Einsicht, dass zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben eine grundlegende Reform der Verwaltung und des gebietlichen Zuschnitts der Verwaltungsbezirke vorgenommen werden mussten. Ziel war es – vor allem um effektiver planen zu können – größere Einheiten zu schaffen, Zuständigkeiten neu zu ordnen und die Qualität der Verwaltungsleistung zu verbessern. Das Niedersächsische Landeskabinett setzte am 14. September 1965 eine Sachverständigenkommission mit dem Auftrag ein, Vorschläge für eine Neuordnung der Regierungs- und Verwaltungsbezirke des Landes Niedersachsen zu entwerfen. Die Sachverständigenkommission wurde nach ihrem Vorsitzenden, dem Göttinger Staats- und Kommunalwissenschaftler Prof. Dr. Werner Weber, „Weber Kommission“ genannt. Im März 1969 veröffentlichte der Niedersächsische Innenminister das fertig gestellte Gutachten.
Als erster Schritt auf dem Wege zur Gebiets- und Verwaltungsreform wurde die Gemeindereform in Angriff genommen. Durch die Neugliederungsgesetze zur Gebietsreform wurden in den drei Kreisen des Emslandes in den Jahren 1973 und 1974 aus ehemals 161 selbstständigen Gemeinden 20 Einheits- und Samtgemeinden gebildet.
Die Überlegungen zur Kreisreform waren davon geleitet, dass sich die Aufgaben der Kreisverwaltungen in Zukunft unter dem sozialstaatlichen Auftrag des Grundgesetzes stärker auf die Gebiete der Leistungsverwaltung und der Daseinsvorsorge verlagern würden. Die Kreise sollten eine aktivere Rolle bei der Gestaltung des Wirtschafts- und Soziallebens übernehmen. Sie sollten eine ausgleichende Gesamtverantwortung gegenüber dem Lebens- und Wirtschaftsraum des Kreisgebietes und seiner Bevölkerung ausfüllen. Eine der wichtigsten Aufgaben würde es sein, Strukturverbesserungen zu planen und durchzuführen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, mussten ausreichend große Raumeinheiten geschaffen werden, die langfristig die gestellten Planungs- und Entwicklungsaufgaben, vor allem in Hinsicht auf Finanzierungs- und Investitionsprogramme, erfüllen konnten. Dazu gehörte, dass die Kreise im Rahmen der gesamten öffentlichen Verwaltung auch Träger von Fachaufgaben werden mussten, die bisher von staatlichen Behörden wahrgenommen wurden.
Unter diesen Voraussetzungen schlug die Sachverständigenkommission für die Neubildung der Kreise im Emsland vor, die Kreise Aschendorf-Hümmling und Meppen sowie Lingen und Grafschaft Bentheim zusammenzuschließen. Bereits im Anhörungsverfahren zur Erstellung des Gutachtens hatte es im Emsland Widerstände gegen diese Lösung gegeben. Nach einem langwierigen politischen Entscheidungsprozess, nicht zuletzt beeinflusst durch den Regierungswechsel 1976, kam es schließlich am 1. August 1977 zur Bildung eines Großkreises Emsland aus den Kreisen Aschendorf-Hümmling, Meppen und Lingen mit Kreissitz in Meppen und Außenstellen in Papenburg (Aschen-dorf) und Lingen. Aus dem Kreis Lingen wurde die Gemeinde Wietmarschen ausgegliedert und dem Kreis Grafschaft Bentheim zugeschlagen. Nach der Kreistagswahl vom 23. Oktober 1977 wählte der Kreistag auf seiner konstituierenden Sitzung am 22. November den Abgeordneten Klaus Stricker einstimmig zum ersten Landrat des Landkreises Emsland. Auf derselben Sitzung wurde auch der Regierungsvize-präsident Karl-Heinz Brümmer zum Oberkreisdirektor gewählt, nachdem er bereits seit dem 1. September 1977 das Amt kommissarisch ausgeübt hatte.

Von der Abfallwirtschaft bis zum Zivilschutz kümmern sich die Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Kreisverwaltung um die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Emsland. Zum 1. Juli 1996 wurde das Amt für Abfallwirtschaft in einen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführten Eigenbetrieb des Landkreises überführt. Nach der Fusion von Meppen Haselünner Eisenbahn und Hümmlinger Kreisbahn am 1. Januar 1993 zur Emsländischen Eisenbahn ist diese zum 1. Januar 1997 in eine GmbH umgewandelt worden. Die Emsland Touristik GmbH kümmert sich seit dem 8. Juli 1997 um die Förderung des Fremdenverkehrs und die Vermarktung der touristischen Angebote im Emsland.
Begleitet, unterstützt und parlamentarisch legitimiert wird die Arbeit der Kreisverwaltung vom Kreistag und seinen Ausschüssen. Bei der Kommunalwahl 2001 wurde erstmals auf der Grundlage der 1996 geänderten Niedersächsischen Landkreisordnung ein hauptamtlicher Landrat direkt vom Volk gewählt, damit wurde das nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführte Modell der „Doppelspitze“ aus ehrenamtlichem Landrat und hauptamtlichem Oberkreisdirektor abgelöst. Der Landrat repräsentiert den Landkreis Emsland und ist zugleich Chef der Kreisverwaltung.

Literatur

Heiner Schüpp, Gebiets- und Verwaltungsreform, in: Der Landkreis Emsland. Geographie-Geschichte-Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung. Im Auftrag des Landkreises Emsland hrsg. v. Werner Franke, Josef Grave, Heiner Schüpp und Gerd Steinwascher, Meppen 2002, S. 528-552