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NLA WO 19 Urk

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Augustinerchorfrauenstift St. Marienberg vor Helmstedt

Laufzeit

1189-1791

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Um 1176 vom Abt Wolfram von Werden-Helmstedt gegründet u. mit Chorfrauen aus Steterburg besetzt. 1569 in ev.-luth. Damenstift umgewandelt.

Geschichte des Bestandsbildners

Das Augustinerchorfrauenstift Marienberg ist nach späterer Überlieferung (1235) durch Wolfram, den 34. Abt von Werden und Helmstedt (+1183), bei Helmstedt auf Eigengut der Abtei St. Ludgeri gegründet. Seit dem Spätmittelalter wird in den Texten vornehmlich das Jahr 1176, aber auch 1181 parallel als Gründungsdatum genannt. Die Stiftsgründung kann als Demonstration einer Oppositionshaltung der Abtei St. Ludgeri gegen Herzog Heinrich den Löwen interpretiert werden.(7) Möglicherweise ist mit dem zweiten Datum, 1181, die Ankunft der ersten Stiftsdamen, die nach Meibom+ aus dem regulierten Augustinerchorfrauenstift Steterburg kamen, verbunden. Die erste Urkundenüberlieferung datiert von 1189.

Im Jahre 1247 wurde aus Anlaß eines Streites zwischen Stift Marienberg und dem Abt von Werden und Helmstedt bestimmt, daß der Konvent von Marienberg den Propst wählt und ihn zum Empfang der temporalia dem Abt präsentiert, dieser ihn dann mit einem Schreiben zum Empfang der spiritualia an den Bischof von Halberstadt schickt und daß der Propst dem Abt die Ehre als Patron zu erweisen hat. Das Patronat des Stifts verblieb wie bei der Gründung schon festgelegt auch für die Zukunft beim Abt von Werden und Helmstedt.(8) Trotz erkennbarer Hinwendung der klostergründenden Kräfte zur Seite des Kaisers konnte der erste Abt Wolfram es nicht verhindern, daß die Vogtei über Stift Marienberg und auch die Stadt Helmstedt an Heinrich den Löwen kam und von ihm auch nach dem Gelnhäuser Prozeß behauptet werden konnte". Windesheimer Reformbemühungen wurden durch eine Visitation 1448 eingeleitet und 1462 durch Johannes Busch zum Abschluß gebracht12. Mit der Reformation, die 1525 die Stadt Helmstedt erreicht hatte, setzt eine für das innere Klosterleben unruhige Zeit ein. Einer Kommission des Schmalkaldischen Bundes leistete 1542 der Marienberger Konvent hartnäckigen Widerstand. Im Jahre 1547 hob der nach Wolfenbüttel zurückgekehrte Herzog Heinrich d.J. die evangelische Kirchenordnung wieder auf. Erst 1568/69 wurde Marienberg erneut gegen seinen Widerstand und jetzt dauerhaft reformiert. Zwar erfolgte nach der Schlacht bei Lutter am Barenberge 1629 noch einmal eine kurzfristige Rekatholisierung, doch danach blieb es evangelisch und besteht noch heute als ein evangelisches Damenstift.

Stand: 1998 (Vorwort zum Urkundenbuch des Augustinerchorfrauenstiftes Marienberg bei Helmstedt)

Bestandsgeschichte

1. Vorbemerkung
Urkundeneditionen hatten nicht nur im Bereich des Landes Niedersachsen ihre Blüte im ausgehenden 19. Jahrhundert und in den ersten beiden Jahrzehnten dieses 20. Jahrhunderts.(1) Angeregt wurden sie durch die von Freiherr vom Stein ins Leben gerufene Monumenta-Edition, und sie lagen zeitlich im gleichen Trend wie die Gründung von Geschichts- und Heimatvereinen. Sie waren Zeichen der gewonnenen Freiheit und des in der französischen Revolution erkämpften Rechtes für jeden Bürger auf Zugang zu seinen Archivalien und seiner Geschichte. Hohe Ansprüche entwickelten sich an eine formal und inhaltlich erschließende "Pertinenzedition", also eine unter einer Themenstellung, einem Betreff, aufgebauten Urkundenedition, die nach intensiver Sammeltätigkeit in zahlreichen Archiven entstand. Zunehmende Überlieferungsdichte im 14. Jahrhundert führte letztlich dazu, daß die Werke vieler verdienter Urkundenbearbeiter nicht weitergeführt werden konnten.

Im Bereich des Landes Braunschweig hat es verschiedene Editionsvorhaben gegeben, die - soweit sie Urkunden zu Marienberg enthalten - im Abschnitt Literatur zusammengestellt sind. Es waren jedoch immer nur Teile innerhalb eines Territoriums wie die Urkunden der Herren von Asseburg, von Salder, der Herzoge von Braunschweig und Lüneburg oder der Bischöfe von Halberstadt, die unter intensiver Sammeltätigkeit erschlossen wurden. Grenzen der Sammeltätigkeit werden etwa deutlich, wenn man bedenkt, daß für das 11 bändige gesamtwelfische Urkundenbuch zur Geschichte der Herzoge von Braunschweig und Lüneburg(2) sein Herausgeber H. Sudendorf das Archiv des welfischen Hauses in Wolfenbüttel nicht besucht hat.

Im Herzogtum Braunschweig hat Paul Zimmermann, 1890-1923 Vorstand des damaligen Landeshauptarchives Wolfenbüttel, die Erarbeitung eines Helmstedter Urkundenbuchs begonnen. Von mehreren Schreibern, sicher sind mindestens vier verschiedene Hände auszumachen, ließ er insgesamt 1160 Helmstedt betreffende Ausfertigungen und gelegentlich auch Auszüge aus Lehnsregistern etc. aus verschiedenen Beständen des Landeshauptarchivs, des Stadtarchivs Helmstedt sowie vereinzelter außerbraunschweigischer Überlieferungen z. B. in den Staatsarchiven Düsseldorf, Hannover, Magdeburg, Schwerin in sieben Quartbänden für die Zeit bis 1500 abschreiben. Ein großer Teil der Abschriften, die mit der Signatur VII D Hs 57 a in die Handschriftenabteilung des Staatsarchivs übergegangen sind, trägt Kollationierungsvermerke von seiner Hand. Er hat dieses überaus arbeitsintensive Werk wegen anderer Veröffentlichungen nicht fertigstellen können.(3) So sind denn die vorhandenen Ausfertigungen von der Zahl her nicht vollständig, die Regesten sind nicht gefertigt und die Kopialüberlieferung ist nur in einem Fall eines Kopiars des Klosters St. Ludgeri berücksichtigt. Die Basisbestände bilden das an Urkunden reiche Stadtarchiv Helmstedt sowie Stift Ludgeri, Kloster Mariental, Stift Marienberg, Kloster Riddagshausen, Stift St. Lorenz in Schöningen, Stift Werden (aus dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf), Edelherren von Warberg.

Die von P. Zimmermann initiierten Urkundenkopien hat Herr R. Schaper aus Helmstedt in Schreibmaschine für die Benutzung im Stadtarchiv Helmstedt - allerdings unter Auslassen einzelner Urkunden ohne Helmstedtbetreff - abgeschrieben. Eine Kopie dieser Sammlung hat er 1955 in das Staatsarchiv abgegeben. Sie ist - ebenfalls in sieben Bänden - unter der Signatur VII D Hs Nr. 57 al zu benutzen.

Urkundenfonds sind die Sammlungen von Urkunden und kopialer Überlieferung eines Registraturbildners, im Idealfall in einem Haus. Die Fondsedition von Urkundenbeständen hat seit einigen Jahrzehnten länderübergreifend einen guten Ausweg geboten aus einer das Können und die Finanzen auf Dauer übersteigenden Pertinenzerschließung.(4) Dabei soll mit Respekt auf die noch dem Pertinenzprinzip verpflichtete verdienstvolle Arbeit am 5. Band des stadtbraunschweigischen Urkundenbuchs hingewiesen werden,(5) in dem das Jahrzehnt von 1350 bis 1360 erschlossen wird. Das betrifft eine Stadt als Oberzentrum.

Ein Territorium aber wie etwa das Land Braunschweig kann kaum übergreifend und Identifikation stiftend damit sein Wissen um historische Entwicklung aufbauen, daß nur die in seinen einzelnen Gliederungen entstandenen Urkunden in Betreff auf ihre Aussagefähigkeit zu einer der zentralen Städte geprüft, gesammelt und gedruckt werden. Im Gegenteil, für die einzelnen in der Region stehenden Träger von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Kultur, das heißt für die selbständigen Städte, Klöster, Stifte und herausragende Adelsgeschlechter müssen in sich bündig erarbeitet ihre Urkundenfonds veröffentlicht werden. So erst wird das aus vielen Kraftzentren bestehende Netzwerk der Verantwortung, das die mittelalterliche Herrschaft ausmacht, deutlich und die Struktur einer Region erkennbar.

Wegen der reichen Vorarbeiten durch Paul Zimmermann und Ulrike Strauß(6) bot es sich an, mit dem Fonds Kloster Marienberg die Reihe der Braunschweigischen Urkundenbücher zu beginnen. Es ist in Zusammenarbeit mit dem Braunschweigischen Kloster- und Studienfonds und der Stiftung Nord LB/ Öffentliche Versicherung geplant, die bedeutenden mittelalterlichen Urkundenbestände der Stifter und Klöster des ehemaligen Landes Braunschweig sukzessive zu edieren. Die Indizes der einzelnen Bestände sollen dabei so gearbeitet werden, daß sie auf dem Wege der EDV später zu einem Band kumuliert werden können. Die Urkundenabschriften enden 1524/25, dem Zeitpunkt der Einführung der Reformation in Helmstedt. Ursprünglich sind vom Bearbeiter auch die Urkunden bis 1550 schon abgeschrieben worden. Es zeigte sich aber, daß mit den Wirren um die Einführung der Reformation in Helmstedt und dem Verbleiben des Konvents Marienberg beim Katholizismus sich außerordentlich viel Streitpotential aufbaute. Die Zahl der nur kopial überlieferten Urkunden übersteigt die Ausfertigungen um das Mehrfache, gleichzeitig werden Inventare und Register angelegt und der Landesherr tritt mit seiner Verwaltung der Klöster und Stifter (11 Alt) als Korrespondenzpartner in den Akten auf. Es muß die Zeit 1525 bis 1600 aufgrund der historischen Ereignisse und der qualitativ andersartigen Überlieferung in einem eigenen Regestenband bearbeitet werden, den sich der Editor als Aufgabe noch vorgenommen hat.

Der Bearbeiter des Marienberger Urkundenbuchs hat Zuspruch und Hilfe von vielen Kollegen erfahren. Das galt vom gemeinsamen Prüfen schwieriger Textpassagen bis zur geographischen Festlegung von Wüstungen und zum Anfertigen der Indizes. Bei einem scheinbar einfachen Geschäft kommen erst viele Fragen im Detail, bei dem Bemühen um größtmögliche Präzision und gleichzeitig mit dem Blick auf Effizienz der Arbeit. Besonders sei hier Herrn Dr. Rudolf Meier und Herrn Dr. Ulrich Schwarz ein herzlicher Dank ausgesprochen.

2. Die Quellen

Stift Marienberg verfügt mit einem Bestand von 546 Originalurkunden aus der Zeit von 1189 bis 1791 über eine reichhaltige originale Überlieferung. Ganz offensichtlich hat es nach der Reformation ab 1569 verschiedene Versuche gegeben, das gesamte Archiv zu ordnen und die Urkunden zu kopieren. 1629 hat sogar im Rahmen einer versuchten katholischen Restitution der eingesetzte Propst Gerhard Kornnen "viel diesem dosier zustehende documenta, archiven, registraturen, Siegel und brieffe mit sich hindweck genommen".(14) Der Rückbeschaffung dienten umfangreiche Anstrengungen. 1652 ist der Klosterschreiber Johannes Krohn von Herzog August d.J. damit beauftragt, des closters jura zu beobachten. Für das Anfertigen von Urkundenabschriften soll er doppeltes Gehalt bekommen.(15) 1690 bis 1746 ist Hermann von der Hardt, Professor der orientalischen Sprachen an der Universität Helmstedt, Propst des Klosters. Er bemüht sich besonders um die Urkunden und schreibt 1702 in einem Bericht an den Geheimen Rat und Klosterrat seinen Plan, daß er ein richtig Copialbuch zu machen vorhabe. Von seiner Hand sind Regesten, Dorsalvermerke auf vielen Urkunden und die Nachricht über die bessere Unterbringung des Klosterarchivs. Am 5. April 1723 berichtet von der Hardt der Klosterratsstube, daß von ihm das Archiv endgültig in Ordnung gebracht sei, obwohl er zu vielem den Schlüssel nicht gehabt habe.

In einer schriftlichen Anerkennung wird seine Arbeit als sehr gut bezeichnet. Die Arbeit im Archiv werde künftig "nicht mehr so laboriens und mühsam sein, sondern es wirdt alles fast im dunckeln gefunden werden können". Nach seinem Tod wurden sämtliche Urkunden und Dokumente mehrfach nachdrücklich in das Generalarchiv in Wolfenbüttel abgefordert. Der Eingang dort wird am 22. September 1750 bestätigt.(19) Die Urkunden sind dabei anläßlich der Übergabe noch in Marienberg spezifiziert worden.(20) Der Geheime Justizrat G. S. A. von Praun ließ nebeneinander in lateinischer Sprache das noch heute in Benutzung befindliche Findbuch zum Urkundenbestand Marienberg (19 Urk) anfertigen und eine inhaltlich gleiche deutsche Übersetzung der Regesten. In diesem in den Akten liegenden Regestenband ist von ihm persönlich die Vollzähligkeit der damals angegebenen 470 Originale (1189-1680) im Fürstlichen Archiv bestätigt.

Die Kopialüberlieferung setzt erst mit der Reformation ein. Die ältesten erhaltenen Urkundenabschriften ließ Propst Johannes Elias 1569 durch den Notar Ludger Ossendorp auf 193 Blatt folio anfertigen (VII B Hs 282 [A]),(22) wobei anhand seiner Schrift Propst Elias selbst ebenfalls als Abschreiber nachzuweisen ist.(23)

1570 folgte auf 317 Blatt folio ein "Inventarium bonorum Montis Marie virginis a.d. 1570 primo per me Johannem Elias eiusdem Montis provisorem conscriptum" (VII B Hs 283 [B]) und im gleichen Jahr von seiner Hand und mit drei später zusätzlich angefügten Einzelschriftstücken eines anderen Schreibers ein "Inventarium censuum Montis Marie virg." von 101 Blatt (VII B Hs 284 [C]).

In den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts stellten Kanzleibeamte des Herzogs Julius, deren Handschrift in mehreren damals angelegten Kopialbüchern anderer Stifter und Klöster ebenfalls nachzuweisen ist, ein wesentlich umfassenderes zweibändiges Kopialbuch zusammen (VII B Hs 285 [D]): Tom. I de a. 1189-1570 f 1-466 und Tom. II de a. 1212-1569 f 467-942.

Von insgesamt sieben zu unterscheidenden Schreiberhänden ist das Kopialbuch VII B Hs 281 [E] gefertigt worden. Mit zwei Ausnahmen(25) ist jede Abschrift durch den Notar Melchior Kuer vidimiert und beglaubigt, einen großen Teil hat er ausweislich der Schrift auch selbst abgeschrieben. Die Entstehungszeit ist etwa zeitgleich mit VII B Hs 285, da dort auf f 200 und f 202 der Abschreiber jeweils die Beglaubigungsformel des Melchior Kuer übernimmt. Propst Johann von der Hardt sieht als Fertigungsdatum eine Zeit von "ohngefehr zehen Jahren" nach VII B 282, also ca. 1580.(27)

Ein weiterer Kopialband der Handschriftenabteilung VII B Hs 286 [F] enthält - wie der Schrift nach Heinrich Wilhelm Ehlers, Archivar 1833-1888, im Findbuch vermerkt - Abschriften von Urkunden des Klosters Marienberg de a. 1230-1566 von mehren Händen des 16. bis 19. Jahrhunderts. Er wurde erst im 19. Jahrhundert, vermutlich auf Anweisung von Ehlers zu einem Band zusammengefügt. Da dieser auch Zinsregister umfaßt, stellt er kein Kopiar im eigentlichen Sinne dar. Das gilt ebenso für das CopiaT und Handelsbuch des Klosters Marienberg de a. 1429-1540 (VII B Hs 291 [G]), bei dem es sich vielleicht um die später zusammengebundene Materialsammlung handeln kann.(28)

Anhand der reichen Originalüberlieferung, die in etwa 20 Fällen mit den Abschriften verglichen werden konnte, ist für die Genauigkeit der Abschriften eine Art Rangfolge ausgezählt worden.(29) Es gilt - mit gewissem Vorbehalt aber dennoch quantifizierbar - für die Kopialüberlieferung: VII B Hs 281 (E) besser als D; VII B Hs 285 (D) besser als VII B Hs 282-284 (A-C); VII B Hs 282 (A) besser als B und C.

Im Text ist in dieser Rangfolge bei nur kopialer Überlieferung die als Vorlage dienende Abschrift jeweils mit (A) und jede weitere zum Vergleich herangezogene Abschrift mit (B, C) usw. gekennzeichnet.

3. Zur Bearbeitung der Urkunden

Die vorliegende Edition folgt in formaler Hinsicht dem Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck,(10) das für die niedersächsischen Urkundenfondseditionen die wesentlichen Impulse gegeben hat. Sie konzentriert sich damit auf den Abdruck einwandfreier Texte und ihre Erschließung durch den Index der Orts- und Personennamen sowie einen Index ausgewählter Sachbegriffe. Im Falle mehrfacher Überlieferung sind die Texte grundsätzlich nach Wortlaut und Buchstabengehalt des Originals wiedergegeben.

Das Zeilenende ist durch Schrägstrich gekennzeichnet, um bei einer später wahrscheinlichen Vorlage aller Urkunden per Mikrofiche die Benutzung zu erleichtern. Zudem ermöglicht das auch im Zusammenhang mit der Angabe des Formats eine gewisse Vorstellung vom Aussehen der jeweiligen Vorlage.

Großbuchstaben sind nur bei Satzanfängen und bei Eigennamen verwendet worden. In lateinischen Texten ist j stets als i wiedergegeben, u und v werden nicht nach dem Befund der Vorlagen, sondern nach ihrem Lautwert als Vokal und Konsonant verwendet. Die Interpunktion versucht eine logische Binnengliederung der Sätze zu erreichen.

Übergeschriebene Vokale und Lautzeichen werden übernommen, wenn sie eine Diphtongierung oder einen Umlaut anzeigen. Auflösungen werden durch runde Klammern gekennzeichnet. Dies gilt insbesondere für die Ausschreibung abgekürzter Orts- und Personenamen, soweit sie dem Wortgehalt nach eindeutig sind.

Nicht lesbare Stellen werden durch [...] angezeigt. Die Zahl der Punkte zwischen den Klammern soll annähernd der wahrscheinlichen Zahl unlesbarer Buchstaben entsprechen. Auslassungen und aus Schadstellen bedingte Fehlstellen des Originals werden im Falle eindeutiger Ergänzungsmöglichkeiten in [..] ergänzt. Auffälligkeiten des Textes sind durch [!] kenntlich gemacht. Gezielte Auslassungen formelhafter Textteile durch den Bearbeiter sind durch [[..]] deutlich gemacht. Familiennamen werden im knappen Kopfregest in neuhochdeutscher Form wiedergegeben, wenn eine solche für spätere Jahrhunderte belegt ist.(30)

Der Auflösung der Daten wurde der Weihnachtsstil zugrunde gelegt. Urkunden ohne Tagesangabe sind an den Anfang des jeweiligen Jahres gestellt. Rückvermerke sind nur dann berücksichtigt, wenn sie einen inhaltlich über den Urkundentext hinausführenden Hinweis enthalten.

Die Siegel der braunschweigischen Klöster werden zur Zeit für eine gesonderte Publikation wissenschaftlich aufgenommen. In der Urkundenbeschreibung ist daher nur der Zustand der Siegel und der Name der Siegelführer erfaßt. Für Marienberg liegt bei der Siegelbearbeitung insoweit ein Sonderstatus vor, als Abt Hermann von der Hardt 520 "alte Sigel, an den documentis und diplomatibus, aus den Original-Sigel, nach Ordnung der diplomatum im ersten Theil, genau und mit Sorgfalt abgezeichnet anno 1725(31) präsentiert, pictore Frölig", wie wir an anderer Stelle erfahren.(32)


Anmerkungen

(6) Ulrike Strauss, Das ehemalige Augustinerchorfrauenstift Marienberg bei Helmstedt. Beiträge zu seiner Geschichte bis zur Reformation (Beihefte zum Brsg. Jb. Bd. 1). Wolfenbüttel 1983.
(7) Über den Gründungsvorgang, mögliche Hintergründe und die kirchliche Einbindung des Konvents sowie dessen Geschichte im Mittelalter informiert ausführlich und zuverlässig Ulrike Strauss, wie Anm. 6. Dort sind im Anhang S. 213 ff auch umfassend Quellen und Literatur zusammengestellt. Als bedeutende sonstige Literatur zu Marienberg sei nur hervorgehoben:


(9) Über die Hintergründe der Stiftsgründung und die Besetzung des Propstamtes und die Verbindung zur Regularkanonikerreform im Bistum Halberstadt informiert ausführlich U. Strauß.
(31) VII B Hs 288. Dieses prachtvoll in Leder gebundene Siegelbuch erschließt ausführlich Joseph König, Das Siegelbuch des Stifts Marienberg vor Helmstedt im Staatsarchiv Wolfenbüttel. In: Brsg. Jb. Bd. 46, 1965, S. 174-180.
(32) VII B Hs 290 p 8.

Stand: 1998 (Vorwort zum Urkundenbuch des Augustinerchorfrauenstiftes Marienberg bei Helmstedt)


Die bislang in Arcinsys verzeichneten Stücke beruhten auf der Edition des Urkunden des Stifts im von Horst-Rüdiger Jarck bearbeiteten Urkundenbuch des Augustinerchorfrauenstiftes Marienberg bei Helmstedt (1998) und reichten entsprechend lediglich bis 1524. Im Zuge einer Nachverzeichnung im Winter 2019/20 wurden die jüngeren Urkunden bis 1791 beruhend auf den Regesten aus dem handschriftlichen Findbuch von 1752 ergänzt. Somit ist nunmehr der gesamte Urkundenbestand online recherchierbar und bestellbar.

Stand: Januar 2020

Literatur

Zitierte Urkunden- und Regestenpublikationen:
Asseburger UB = Asseburger Urkundenbuch. Urkunden und Regesten zur Geschichte des Geschlechtes Wolfenbüttel-Asseburg und seiner Besitzungen. Hrsg, von J. Graf v. Bocholtz-Asseburg. Teil 1-3. Hannover 1876-1905.

Bode, Grafen von Wassel, ZHarzV = G. Bode, Das Erbe der Edelherren von Vekkenstedt und der Vicedomini von Hildesheim, Grafen von Wassel. Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 43, 1910, S. 61-107.

Dürre, Regesten der Grafen von Schladen, ZHarzV = H. Dürre, Regesten der Grafen von Schladen, Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 23, 1890, S. 235-291.

v.Mülverstedt, Codex diplomaticus Alvensleb. = Codex diplomaticus Alvenslebianus. Hrsg, von G. A. v. Mülverstedt. Bd. 1-4. Magdeburg 1879-1888. v.Mülverstedt, Regesta Arch. Magdeb. = Regesta Archiepiscopatus Magdeburgen-sis. Hrsg, von G. A. v. Mülverstedt. Teil 1-3 und Register. Magdeburg 1876-1899.

Regesten und Urkunden Blankenburg-Campe = Regesten und Urkunden des Geschlechtes von Blankenburg-Campe. Hrsg, von A. H. A. Frh. v. Campe. Bd. 1-2. Berlin 1892-1893.

Riedel, Codex diplomaticus Brandenb. = Codex diplomaticus Brandenburgensis. Hrsg, von A. F. Riedel. Hauptteil A-D, Supplementband und Register. Berlin 1838-1869.

Scheidt, Adel = Historische und diplomatische Nachrichten von dem hohen und niedern Adel in Teutschland. Hannover 1754.

Scheidt, Origines Guelficae = Origines Guelficae. G. W. Leibniz consign. In lucem emiss. Ch. L. Scheidt. Teil 1-5. Hannover 1750-1780.

Sudendorf, UB Herzoge von Braunschweig und Lüneburg = Urkundenbuch zur Geschichte der Herzoge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande. Hrsg, von H. Sudendorf. Teil 1-11. Hannover und Göttingen 1859-1883.

UB Hochstift Halberstadt =Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt und seiner Bischöfe. Hrsg, von G. Schmidt. Teil 1-4. Leipzig 1883-1889 (Publ. aus den Preuß. Staatsarchiven Bd. 17, 21, 27, 40).

UB Hochst. Hildesheim = Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe. Hrsg, von K. Janicke und H. Hooegeweg. TO.1-6. Hannover u. Leipzig 1896-1911 (1: Publ. aus den Preuß. Staatsarchiven Bd. 65; 2-6: Qu. u. Darst. zur Gesch. Nieders. Bd. 5, 11, 22, 24, 28).

UB der Stadt Braunschweig = Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Hrsg, von L. Hänselmann und H. Mack. Bd. 1-4. Braunschweig 1873-1912.

UB der Stadt Braunschweig 5 = Urkundenbuch der Stadt Braunschweig Band 5. Hrsg, von M. Garzmann, bearb. von J. Dolle. Hannover 1994 (Veröff. der Hist. Komm, für Niedersachsen und Bremen; 37: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte Niedersachsens im Mittelalter; Bd. 17).

UB Stift Hainersleben = Die Urkunden und Besitzaufzeichnungen des Stifts Ha-mersleben (1108-1462). Hrsg. W. Zöllner. Leipzig 1979 (Studien zur katholischen Bistums- und Klostergeschichte Bd. 17).

UB Stift Marienberg = Urkundenbuch des Augustinerchorfrauenstiftes Marienberg bei Helmstedt, bearb. von Horst-Rüdiger Jarck. Hannover 1998 (Quellen und Untersuchungen zur Geschichte Niedersachsens im Mittelalter 24/ Quellen und Forschungen zur braunschweigischen Landesgeschichte 32/ Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 37).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

10,9 (546 Stück)

Bearbeiter

Dr. Horst-Rüdiger Jarck (1998)

Mareike Buck (2020)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: ja