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NLA BU Dep. 46 B

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landkreis Grafschaft Schaumburg

Laufzeit

1910-1980

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Abteilung: Akten nichtstaatlicher Provenienz, Deposita, allgemein.
Inhalt: Im Wesentlichen die Überlieferung des Landkreises Grafschaft Schaumburg seit seiner Kommunalisierung im Jahr 1946. Die ältere Überlieferung ist im Bestand H 7 erfasst. Der Landkreis wurde bei der Kreisreform 1977 mit dem Landkreis Schaumburg-Lippe (Dep. 46 A) vereinigt zum neuen Landkreis Schaumburg (Dep. 46 C).
Umfang: 21,80 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte

1. Zur Behördengeschichte
Der Kreis Grafschaft Schaumburg hat seinen Ursprung in demjenigen Teil der alten Grafschaft Schaumburg, der nach
dem Dreißigjährigen Krieg an die Landgrafschaft Hessen fiel und mit ihr bis 1821 in Personalunion verbunden war. Hierauf wurde er als "Kreis Rinteln" Teil der Provinz Niederhessen; der Kreissitz befand sich ebenfalls in Rinteln. Als Hessen 1866 an Preußen fiel, wurde das Gebiet in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert. Am 21.06.1905 erfolgte die Umbenennung in "Kreis Grafschaft Schaumburg" (Amtsblatt der Kgl. Regierung zu Cassel).
Die Zuständigkeit des Regierungspräsidenten bzw. Oberpräsidenten in Kassel für den Kreis endete am 1. Oktober
1932, als er der Provinz Hannover (Regierungsbezirk Hannover) zugeschlagen wurde. 1945 ging er mit der gesamten
Provinz Hannover im Land Hannover und 1946 schließlich im neuen Bundesland Niedersachsen auf.
Infolge der Gebietsreform in Niedersachsen wurden 1977 die Kreise Grafschaft Schaumburg und Schaumburg-Lippe zu einem einzigen Kreis Schaumburg mit Sitz in Stadthagen zusammengefasst (Nds. GVBl. 24/1977 v. 5.7.1977).
Obwohl der Landkreis Grafschaft Schaumburg als Verwaltungseinheit schon eine lange Tradition aufweist, wurde bei der Bestandsgliederung dennoch ein zeitlicher Schnitt in den Jahren 1945/46 vorgenommen. Dies hängt mit dem Wandel von der staatlichen zur kommunalen Verwaltungseinheit zusammen. Während das Reich und die Länder mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs aufhörten zu bestehen, blieben die Gemeinde- und Landkreisverwaltungen als staatliche untere Verwaltungseinheiten und Gebietskörperschaften intakt. Bereits unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde deutlich, dass die britische Besatzungsmacht die Reorganisation der Kommunalverwaltung mit besonderem Nachdruck betrieb. Aufgrund der Erfahrungen mit der totalitären Herrschaft der

Nationalsozialisten war ein Hauptziel dieser Reform, den Einfluss des Staates auf die kommunale Sphäre möglichst auszuschalten und dort die Ebenen von Politik und Verwaltung strikt voneinander zu trennen. Dieses Ziel wurde mit der revidierten Gemeindeordnung vom 1.April 1946 erreicht (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet S. 127-149). Der Landkreis war seitdem kein unterer staatlicher Verwaltungsbezirk mehr, sondern nur noch Kommunalverband und als solcher öffentliche Gebietskörperschaft. Staatliche Aufgaben konnten ihm nur noch als Auftragsangelegenheit übertragen werden. Der Kreistag war das Vertretungsorgan; der Kreisausschuss nimmt die Stelle des Hauptausschusses der Gemeinde ein. An der Spitze des Landkreises bestand eine Zweiteilung": Der Landrat war nicht mehr Vertreter des Staates, sondern als Vorsitzender des Kreistages oberster politischer Repräsentant des Kreises als kommunaler Selbstverwaltungskörperschaft. Neben ihm stand als leitender
Verwaltungsbeamter der Oberkreisdirektor. Seit 1998 gibt es den ersten hauptamtlichen und direkt gewählten Landrat in Landkreis Schaumburg und somit keine "Doppelspitze" mehr.

2. Zur Bestandsgeschichte
Bereits seit den 60er Jahren hatte der Kreis in unregelmäßigen Abständen Akten an das Staatsarchiv abgegeben. Nach Abschluss eines Depositalvertrages zwischen Kreis und Staatsarchiv 1993 wurde die gesamte Altregistratur
bewertet und übernommen. Die Akten wurden in die Bestände Schaumburg-Lippe (Dep. 46 A), Landkreis Grafschaft
Schaumburg (Dep. 46 B) und - für die ab 1977 entstandenen Akten - Landkreis Schaumburg (Dep. 46 C) aufgeteilt.
Die vor 1945 entstandenen Akten des Kreises Grafschaft Schaumburg wurden in den Bestand Landratsamt Rinteln (H 7) eingeordnet. Dieses Verfahren war jedoch nicht unproblematisch, da die Reorganisation der Kommunalverwaltung in der Aktenführung keinen

nennenswerten Niederschlag gefunden hat. Vielfach hat die Kreisverwaltung ältere Akten nach 1945 einfach weitergeführt, was die Zuordnung zu den jeweiligen Beständen Dep. 46 B bzw. H 7 erschwerte. Grundsätzlich wurde daher so verfahren, dass alle Akten, deren Laufzeit über 1945 hinausgeht, in Dep. 46 B zu suchen sind, selbst wenn sie weit früher angelegt worden sind. Dies ist bei der Benutzung von H 7 zu beachten.
Im Gegensatz zum Landkreis Schaumburg-Lippe ist die Überlieferung für den Landkreis Grafschaft Schaumburg
deutlich schlechter. Große Mengen an Schriftgut sind bereits in der Nachkriegszeit, unter anderem durch einen Brand,
verloren gegangen. Damit kommt den Beständen Stadtarchiv Obernkirchen (Dep. 29) und Samtgemeinde Rodenberg (Dep. 42) als Ersatzüberlieferung besondere Bedeutung zu.
In manchen Bereichen, insbesondere bei den Themen Gebietsreform sowie Wasser- und Bodenverbände, kommt es
teilweise zu Überschneidungen mit schaumburg-lippischen Belangen, so dass die Bestände beider Landkreise sich
ergänzen können.
Die Kreisreform, die 1977 in der Zusammenlegung der beiden schaumburgischen Kreise gipfelte, stieß insbesondere im Gebiet des Landkreises Grafschaft Schaumburg auf Widerstand, zumal anfangs eine Eingliederung in einen Großkreis Weserbergland mit Sitz in Hameln geplant war. Aber auch, nachdem diese Lösung wieder verworfen worden war, tat man sich schwer mit dem Verlust des jahrhundertealten Kreissitzes und sonstiger Behörden in Rinteln und fürchtete eine Benachteiligung zugunsten Schaumburg-Lippes. Die Kreisreform hat daher entsprechend großen Niederschlag in den Akten gefunden und ist hier sogar besser dokumentiert als beim Landkreis Schaumburg-Lippe.

Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgten durch die Unterzeichnete.
Bückeburg, Dezember 2000
Dr. Silke Wagener-Fimpel


Literatur:

- Die Landkreise in der Bundesrepublik

Deutschland. 10 Jahre Aufbauarbeit, hrsg. v. Verein für Geschichte der
deutschen Landkreise, Stuttgart 1955.
- Landkreis Grafschaft Schaumburg. Geschichte, Landschaft, Wirtschaft, hrsg. in Zusammenarbeit mit der
Kreisverwaltung, Oldenburg 1967.
- Walter Maack, Der Kreis Grafschaft Schaumburg. Ein geschichtlicher Überblick, in: Adreßbuch Kreis Grafschaft
Schaumburg mit Nachbargemeinden, Rinteln 1969, S. XIX-XXII.
- Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, bearb. v. Iselin Gundermann / Walther Hubatsch (= Reihe
A:Preußen. Bd. 10: Hannover), Marburg 1981.


Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis (Grafschaft) Schaumburg bzw. Kreis Rinteln

Zeit von

1821

Zeit bis

1932

Objekt_ID

1

Ebenen_ID

9120

Geo_ID

9120-1

Link

Kreis (Grafschaft) Schaumburg bzw. Kreis Rinteln

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Grafschaft Schaumburg

Zeit von

1932

Zeit bis

1955

Objekt_ID

2535744

Ebenen_ID

20

Geo_ID

20-2535744

Link

Kreis Grafschaft Schaumburg

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Grafschaft Schaumburg

Zeit von

1974

Zeit bis

1977

Objekt_ID

25

Ebenen_ID

720

Geo_ID

720-25

Link

Kreis Grafschaft Schaumburg

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Grafschaft Schaumburg

Zeit von

1955

Zeit bis

1973

Objekt_ID

3

Ebenen_ID

1220

Geo_ID

1220-3

Link

Kreis Grafschaft Schaumburg

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Grafschaft Schaumburg Teil Schöttlingen

Zeit von

1932

Zeit bis

1955

Objekt_ID

3232006

Ebenen_ID

20

Geo_ID

20-3232006

Link

Kreis Grafschaft Schaumburg Teil Schöttlingen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis (Grafschaft) Schaumburg bzw. Kreis Rinteln Teil Schöttlingen

Zeit von

1821

Zeit bis

1932

Objekt_ID

2

Ebenen_ID

9120

Geo_ID

9120-2

Link

Kreis (Grafschaft) Schaumburg bzw. Kreis Rinteln Teil Schöttlingen