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NLA AU Rep. 48

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Herrlichkeit Gödens

Laufzeit

1640-1859

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Im Osten Ostfrieslands gelegen, gehörte die Herrlichkeit Goedens seit der Mitte des 18. Jahrhunderts den Grafen von Wedel, die am 1. August 1836 auf ihre hoheitlichen Befugnisse verzichteten. Die Herrlichkeit wurde mit dem Amt Friedeburg vereinigt.

Bestandsgeschichte

Die sich bereits in der frühen Grafenzeit herausgebildete Verwaltungseinteilung Ostfrieslands in Ämter, in denen der Landesherr Grundherr war und die volle landesherrliche Gewalt ausübte, sowie in "Herrlichkeiten", in den adelige Grundherren obrigkeitliche Rechte, wie die Gerichtsbarkeit, besaßen ((vgl. König, Verwaltungsgeschichte), wurde zum ersten Mal durch die preußische Verwaltung um 1750 verändert. Sie musste jedoch später aufgrund des Widerstandes der ostfriesischen Ritterschaft 1796 wieder zurückgenommen werden. Für kurze Zeit, nämlich während der holländisch-französischen Besetzung, wurden die Herrlichkeitsbesitzer in Ostfriesland noch einmal ihrer Rechte enthoben, ehe sie durch das Kgr. Hannover wieder in diese eingesetze wurden. So etablierte sich in der Herrlichkeit Gödens im Jahre 1818 ein Patrimonialgericht (vgl. Rep. 48, Nr. 4). Nachdem man bereits 1833 von einer "bevorstehenden Vereinigung" des Patrimonialgerichts Gödens mit dem Amte Friedeburg gesprochen hatte, verzichtete der Graf v. Wedel, als Besitzer der Herrlichkeit im Jahre 1836 auf seine Rechte als Gerichtsherr (Rep. 48, Nr. 5). Drei Jahre lang blieb die Sonder stellung von Gödens als Patrimonialgericht mit einem - jetzt der hannoverschen Verwaltung unterstellten - Gerichtsverwalter erhalten, ehe es im JAhre 1839 mit dem Amt Friedeburg verschmolzen wurde. Versuche der Eingesessenen von Neustadt-Gödens, das hannoversche Innenministerium zu einer Verlegung des Amtssitzes nach dort zu veranlassen, bleiben erfolglos.
So endete bereits 1839, dreizehn Jahre bevor alle anderen verbliebenen Patrimonialgerichte im Kgr. Hannover, und damit auch die übrigen ostfriesischen, aufgelöst wurden, die Geschichte der Herrlichkeit Gödens als einer selbständigen Verwaltungseinheit.
Die ersten Häuptlingen und Besitzer von Gödens lassen sich am Ende des 14. Jahrhunderts nachweisen, jedoch hat in der Folgezeit die

Besitzerfamilie häufig gewechselt, da die Besitzung immer wieder an weibliche Mitglieder vererbt wurde. Erst mit der Familie Freitag (Fridag) erfolgte dann eine gewisse Konsolidierung der Besitzverhältnisse. Für fast zwei Jahrhunderte waren Burg und Ländereien im Besitz dieser Familie, ehe sie 1746, wieder über eine weibliche Linie, an die Familie von Wedel, die gleichzeitig die kleine Herrlichkeit Evenburg bei Leer besaß, fiel. Die Herrlichkeit Gödens galt aufgrund ihrer Beschaffenheit als die reichste, deren Einkünfte die aller anderen ostfriesischen zusammen noch übertreffen sollte. Zudem verstanden es die Herrlichkeitsbesitzer durch die Zulassung und Gewährung von Niederlassungsrechten an verschiedene Religionen - Lutheraner, Reformierte, Mennoniten, Katholiken und Juden - vor allem dem Flecken Neustadt-Gödens zu einem beachtlichen Wohlstand zu verhelfen.
Bei dem Bestand Rep. 48 handelt es sich um keine gewachsene und abgeschlossene Registratur, vielmehr wurden diese Akten aus dem ehemaligen Bestand Rep. 34a (Landratsamt Wittmund) herausgelöst und als eigenständige Provenienz zu einem Bestand zusammengefügt. Er enthält in erster Linien Akten der staatlichen Verwaltung - im gegensatz zu den Akten der Privatverwaltung im Besitz der Familien von Wedel auf Schloß Gödens - bis zum Jahre 1839 sowie Akten der Zivilgerichtsbarkeit, die aus dem Bestand Rep. 129 (Amtsgericht Wittmund) hierher gebracht wurden.
Es empfiehlt sich, be ider Benutzung des Bestandes folgende Bestandsverzeichnisse heranzuziehen: Rep. 44 (Landkreis Wittmund), Rep. 45 (Amt Wittmund), Rep. 47 (Amt Friedeburg), Rep. 4 B IV t (Fürstl. Archiv, Teil Herrlichkeit Gödens), Rep. 5 (Preuß. Regierung Aurich), Rep. 6 (Kriegs- und Domänenkammer Aurich). Das Archiv der Familie von Wedel befindet sich nicht im Staatsarchiv sondern, wie bereits schon oben erwähnt, auf Schloß Gödens, jedoch ist dasStaatsarchiv

im Besitz einer Abschrift des Bestandsverzeichnisses.

Aurich, Juni 1982 S.

Pötzsch






I

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Herrlichkeit bzw. Königliches Gericht Gödens

Zeit von

1817

Zeit bis

1839

Objekt_ID

16

Ebenen_ID

7920

Geo_ID

7920-16

Link

Herrlichkeit bzw. Königliches Gericht Gödens

Georeferenzierung

Bezeichnung

Neustadtgödens [Wohnplatz]

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1

Zeit bis

1

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Neustadtgödens [Wohnplatz]

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Gödens [Wohnplatz]

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Bezeichnung

Altgödens [Wohnplatz]

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Altgödens [Wohnplatz]

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Bezeichnung

Dykhausen [Wohnplatz]

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1

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1

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1

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1-12573

Link

Dykhausen [Wohnplatz]