Stadt Bückeburg: Bürgervorsteher-Kolleg 1870 - 1930
1870-1925
Abteilung: Akten nichtstaatlicher Provenienz, Deposita, allgemein.
Inhalt: Überlieferung des Bürgervorsteher-Kollegs, der gewählten Vertretung der Stadtgemeinde nach Einführung der Städteordnung 1870.
Umfang: 1 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.
Das Bürgervorsteher-Kollegium bestand nach § 59 der Städteordnung vom 7.4.1870 (LVO 10, S. 643 ff.) aus neuen Mitgliedern (Bürgervorstehern) und vertrat die gesamte Stadtgemeinde. Insbesondere gehörte es zu seinen Aufgaben, den Haushaltsplan festzustellen, das städtische Vermögen zu verwalten und Polizeiordnungen zu ändern bzw. einzuführen (§ 73 f.). Die Bürgervorsteher wurden auf sechs Jahre gewählt; alle zwei Jahre schied ein Drittel nach Dienstalter aus (§ 64).
Demgegenüber war der Magistrat Verwalter der Gemeindeangelegenheiten und zugleich Organ der Staatsgewalt (§ 28 i. V. m. § 51). Er bildete ein Kollegium, bestehend aus einem (lebenszeitlich gewählten, besoldeten) Bürgermeister und vier (ehrenamtlichen, vom Bürgervorsteher-Kollegium auf sechs Jahre gewählten) Senatoren (§ 29). Daneben war ein (lebenszeitlich ernannten, besoldeten) Kämmerer anzustellen (§ 31). Die übrigen Gemeinde-Beamten und Diener wurden vom Magistrat ernannt (§ 40).
Das Findbuch wurde im Rahmen der Programme zur Förderung der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de/lis)
digitalisiert.
Abgeschlossen: Ja
abgeschlossen
Bückeburg, Stadt [Wohnplatz]
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Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b722