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NLA BU Dep. 9 K

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Stadt Bückeburg: Bürgervorsteher-Kolleg 1870 - 1930

Laufzeit

1870-1925

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Abteilung: Akten nichtstaatlicher Provenienz, Deposita, allgemein.
Inhalt: Überlieferung des Bürgervorsteher-Kollegs, der gewählten Vertretung der Stadtgemeinde nach Einführung der Städteordnung 1870.
Umfang: 1 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte

Das Bürgervorsteher-Kollegium bestand nach § 59 der Städteordnung vom 7.4.1870 (LVO 10, S. 643 ff.) aus neuen Mitgliedern (Bürgervorstehern) und vertrat die gesamte Stadtgemeinde. Insbesondere gehörte es zu seinen Aufgaben, den Haushaltsplan festzustellen, das städtische Vermögen zu verwalten und Polizeiordnungen zu ändern bzw. einzuführen (§ 73 f.). Die Bürgervorsteher wurden auf sechs Jahre gewählt; alle zwei Jahre schied ein Drittel nach Dienstalter aus (§ 64).

Demgegenüber war der Magistrat Verwalter der Gemeindeangelegenheiten und zugleich Organ der Staatsgewalt (§ 28 i. V. m. § 51). Er bildete ein Kollegium, bestehend aus einem (lebenszeitlich gewählten, besoldeten) Bürgermeister und vier (ehrenamtlichen, vom Bürgervorsteher-Kollegium auf sechs Jahre gewählten) Senatoren (§ 29). Daneben war ein (lebenszeitlich ernannten, besoldeten) Kämmerer anzustellen (§ 31). Die übrigen Gemeinde-Beamten und Diener wurden vom Magistrat ernannt (§ 40).

Das Findbuch wurde im Rahmen der Programme zur Förderung der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de/lis)

digitalisiert.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Bückeburg, Stadt [Wohnplatz]

Zeit von

1

Zeit bis

1

Objekt_ID

5325

Ebenen_ID

1

Geo_ID

1-5325

Link

Bückeburg, Stadt [Wohnplatz]