Landkreis Wittmund (bis 1945)
1857-1971
Das Amt Wittmund - mit der Stadt Wilhelmshaven - und Stadt und Amt Esens wurden 1884 zum Landkreis Wittmund vereinigt. Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 entfiel seine Zuständigkeit für Wilhelmshaven.
Im Jahre 1885 wurde mit der Einführung der "Kreisordnung für die Provinz Hannover" (1) vom 6. Mai 1884 aus dem Amt Wittmund (einschließlich der Stadt Wilhelmshaven), dem Amt und der Stadt Esens der neue Landkreis Wittmund geschaffen. An der Spitze des Kreises stand nun der vom König ernannte Landrat, der als Organ der Staatsregierung die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung und die Aufsicht über die örtliche Polizeiverwaltung führte. Als Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses leitete er die Kommunalverwaltung des Kreises und war somit gleichzeitig Organ der staatlichen wie auch der Selbstverwaltung. Diese Kreisordnung war, abgesehen von einigen Änderungen des Wahlrechts zum Kreistag, bis nach 1946 gültig. Geografisch erfuhr der Landkreis Wittmund 1937 eine Änderung durch das sog. "Groß-Hamburg-Gesetz, in dessen Art. II § 7 festgelegt wurde, daß der Stadtkreis Wilhelmshaven von Preußen auf das Land Oldenburg überging und somit aus der Zuständigkeit des Landkreises Wittmund herausgenommen wurde. (2) In dieser Form hat dann der Landkreis bis zum Jahre 1977 bestanden, als er - wenn auch nur vorübergehend - im Zuge der neidersächsischen Kreisreform aufgelöst wurde.
Der Bestand Rep. 44 ist bei der Neuverzeichnung und der Neuordnung des ehemaligen Bestandes Rep. 34a (Landratsamt Wittmund) gebildet worden und umfaßt den Zeitraum von 1885 bis 1945. Das Stichjahr 1945 ist dabei willkürlich, bot sich jedoch aus sachlichen Gründen an. Einige wenige Akten beginnen bereits vor 1885. Mit Rücksicht auf den inhaltlichen Zusammenhang der betreffenden Akte und da der Anteil dieser Vorgänge (vor 1885) an der Gesamtakte nur sehr gering ist, wurde - wie schon bei den anderen neu geordneten Beständen - darauf verzichtet, diese Akten auf die in frage kommenden Bestände zu verteilen. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, bei der Benutzung dieses Bestandes die
Findbücher der Vorgängerbehörden mit heranzuziehen.
Aurich, im August 1982
Stefan Pötzsch
Anmerkungen:
(1) Preußische Gesetzsammlung, 1884, S. 181 ff.
(2) Reichsgesetzblatt, 1937, I S. 91
(3) Rep. 45 - Rep. 48
1. Ergänzung:
Der Bestand Rep.44 wurde zwischenzeitlich in das AIDA-Programm übernommen. Akten der Landkreisverwaltung Wittmund nach 1945 finden sich jetzt nach Abschluss eines Depositalvertrages mit dem Landkreis Wittmund im Bestand Dep. 203.
2. Ergänzung:
Im November 2005 erhielt das Staatsarchiv Aurich weitere Unterlagen des Landkreises Wittmund, die die Akzessions-Nummer 2005/67 erhielten. Darunter befanden sich auch Unterlagen, die vor 1945 entstanden waren. Um den Aufbau eines Mischbestandes zu vermeiden, wurden die entsprechenden Akten provenienzgemäß auf Rep. 44 (Landkreis Wittmund) und Rep. 45 (Amt Wittmund) verteilt.
Aurich, im November 2005
Dr. Michael
Hermann
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Kreis Wittmund
1885
1951
16960
20
20-16960
20-16960
Kreis Wittmund Teil Langeoog
1885
1951
3232059
20
20-3232059
20-3232059
Kreis Wittmund Teil Spiekeroog
1885
1951
3232060
20
20-3232060
20-3232060
Kreis Wittmund Teil Spiekeroog
Kreis Wittmund Teil Wilhelmshaven
1885
1919
10
520
520-10
520-10
Kreis Wittmund Teil Wilhelmshaven
Kreis Wittmund
1951
1972
10
220
220-10
220-10
Kreis Wittmund Teil Spiekeroog
1951
1972
7
220
220-7
220-7
Kreis Wittmund Teil Spiekeroog
Kreis Wittmund Teil Langeoog
1951
1972
8
220
220-8
220-8
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b69