Amt Weener
1606-1959
Der linksemsische Teil Ostfrieslands, das Rheiderland, war bis 1808 auf die Ämter Emden und Leerort aufgeteilt. Bei der Neuordnung 1817 wurden die Ämter Weener und Jemgum gebildet. Das Amt Jemgum wurde 1859 mit dem Amt Weener vereinigt.
Durch die Verordnung über Einrichtung der ostfriesischen Ämter vom 24.6.1817 (1) wurde das Rheiderland in zwei
selbständige Ämter aufgeteilt.
Der oberrheider Teil des Amtes Leer wurde dabei zum Amt Weener und der niederrheider Teil des Amtes Emden zum Amt Jemgum zusammengefaßt. Bereits 40 Jahre später, im Jahre 1859 wurde dann das Amt Jemgum aufgelöst und mit dem Amt Weener vereint.(2)
Durch das preußische Gesetz betreffend die Einführung der Kreisordnung für die Provinz Hannover (3) wurde 1884 das "Amt" Weener schließlich zum "Landkreis".
Der vorliegende Bestand Rep. 42 ist jetzt bei der archivischen Neuordnung und Neuverzeichnung der Aktenbestände der Amts- und Landkreisebene aus dem ehemaligen Bestand Rep. 33 hervorgegangen. Im Gegensatz zu diesem beinhaltet Rep. 42 nur noch Akten, die beim Amt Weener bzw. Jemgum entstanden
sind. Auf eine strenge Trennung der beiden Provenienzen (Amt Weener - Amt Jemgum) wurde dabei aus sachlichen Erwägungen verzichtet, da sonst viele Akten auf drei Bestände (Amt Weener; Amt Jemgum; Landkreis Weener) hätten verteilt werden müssen. So wurden lediglich die Aktenteile mit einer Vorprovenienz (Amt Leer bzw. Emden) und sonstige (z. B. Gemeinden) sowie die mit einer Nachprovenienz (Landkreis Weener) ausgeschieden und den jeweiligen Archivbeständen zugeführt.
Im alten Bestand Rep. 33 enthaltende Fotokopien aus dem Reichsarchiv Groningen wurden gänzlich ausgeschieden.
Der Index "Institutionen" verzeichnet die Akten mit einer anderen Provenienz als das Amt Weener. Die noch im Bestand Rep. 42 belassenen Akten mit einer anderen Provenienz waren zahlen- und umfangmäßig gering; eine Zusammenfassung in eigenen Beständen wäre unzweckmäßig gewesen.
Zum geografischen Index ist anzumerken, daß Begriffe, wie "Ostfriesland" oder "Weener, Amt" sowie solche, die bereits in den Gruppenüberschriften enthalten sind, nicht aufgeführt
sind.
Bei einer Benutzung des Bestandes empfiehlt es sich, den Bestand Rep. 41 (Landkreis Weener), der im übrigen eine
fast identische Gliederung aufweist, mit heranzuziehen.
Aurich, den 1. 6. 1988 gez. Pötzsch
(1) Sammlung der hannöverschen Landesverordnung und Ausschreiben des Jahres 1817; S. 328 ff.
(2) Desgl. 1859; S. 188
(3) Preuß. Gesetzsammlung, 1884; Anlage A, S.
230
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Amt Weener
1817
1823
39
7420
7420-39
Amt Weener
1823
1828
24
7120
7120-24
Amt Weener
1828
1846
7
7020
7020-7
Amt Weener
1846
1859
3
8920
8920-3
Amt Weener
1859
1864
7
6620
6620-7
Amt Weener
1864
1885
9
6720
6720-9
Amt Jemgum
1817
1823
37
7420
7420-37
Amt Jemgum
1823
1859
18
6420
6420-18
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b68