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NLA BU L 2

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Alte Regierungsregistratur

Laufzeit

1553-1823

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Alte Grafschaft Schaumburg (bis 1647) und Schaumburg-Lippe (ab 1647), Zentrale Behörden.
Inhalt: Nach der Teilung von 1648 Akten zunächst aller Zweige der Verwaltung, bis sich die Rentkammer und die Justizkanzlei 1700 bzw. 1728 verselbständigten.
Umfang: 30,06 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte

Im Jahre 1640 starb Graf Otto V. zu Holstein-Schaumburg ohne männliche Erben an einer Lebensmittelvergiftung. Sein Tod zog jahrelange strittige Verhandlungen zwischen seiner Witwe, Hessen-Kassel und Braunschweig-Lüneburg nach sich. 1647 führten diese Verhandlungen zu einem Teilungsvertrag. Der nördliche Teil der Grafschaft fiel an eine Nebenlinie der Grafen zur Lippe. Die seit Beginn des 17. Jahrhunderts zur schaumburgischen Residenz ausgebaute Stadt Bückeburg wurde Sitz der neuen Landesregierung. Weil die alte Schaumburger Registratur (Samtarchiv, siehe Bestand L 1) zwar in Bückeburg verblieb, aber unter die gemeinsame Verwaltung von Schaumburg-Lippe und Hessen-Kassel fiel, wurde sie geschlossen und für die schaumburg-lippische Regierung eine neue Registratur eingerichtet.
Diese neue Registratur war zunächst die einzige für die Zentralverwaltung und vereinigte entsprechend Akten der
gesamten Landesregierung und Landesverwaltung auf sich. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden Kompetenzen auf neue Zentralbehörden übertragen. Zunächst um 1700, endgültig 1728, wurde die Finanzverwaltung durch die Gründung der Rentkammer ausgegliedert. Ab 1765 sollten juristische Angelegenheiten der Justizkanzlei vorbehalten bleiben.
Ferner gab es eigene Registraturen bei Lehnskammer und Konsistorium. Ressortüberschneidungen und unsystematische Aktenabgaben sind die Ursache dafür, dass dennoch eine strenge sachthematische Abgrenzung zwischen den Registraturen nicht existierte.
Nach dem Tod des Grafen Wilhelm 1777 wurde diese Registratur geschlossen und als Altregistratur verwandt. Mit ihrer Ordnung und Erschließung war seit 1791 Kanzleisekretär E. A. Lodemann betraut, der 1795 von Fürstin Juliane persönlich auf seine schleppenden Arbeitsfortschritte hin befragt wurde (L 3 La Nr.20 Bl. 26). Die Ordnungsarbeiten blieben bis in die 1820er Jahre Stückwerk. Da aber immer wieder auf die

Altakten zurückgegriffen werden musste, wurde die Unordnung zunehmend zum Problem. Regierungssekretär Capaun arbeitete an einer Lösung, musste aber 1830 um Verstärkung bitten, um den nach wie vor bestehenden Berg unverzeichneter Akten abzutragen (L 3 La Nr. 20, Bl. 108). Die damaligen Ordnungsarbeiten haben Vor- und Nachteile für die heutige Benutzung. 1822 lässt sich eine Aussonderung für die Registratur der Justizkanzlei nachweisen, in deren Verlauf Akten an einen Papierfabrikanten gelangten (L 3 La Nr. 20, Bl. 67). Ähnlich wird man mit der Regierungsregistratur verfahren sein. Denn auch hier sind
Überlieferungslücken erkennbar, wie etwa bei den Sitzungsprotokollen der 1765 eingerichteten Regierungskonferenz.
Diese Lücken sind aber nicht nur auf Aktenvernichtungen zurückzuführen, sondern auch auf die unzureichende Trennung des Fürstlichen Hausarchivs von staatlichen Archivbeständen zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Aufgrund dessen befinden sich im heutigen Bestand F 2 des Fürstlichen Hausarchivs Archivalien, die inhaltlich eigentlich dem staatlichen Bestand L 2 zuzuordnen wären, wie etwa Reichstags- und Kreistagsgeschäfte. Beide Bestände ergänzen sich entsprechend vielseitig, und bei den meisten einschlägigen Benutzungen empfiehlt es sich, beide heranzuziehen.
Weitere wichtige Parallelbestände zu L 2 sind H 1 (Regierung Grafschaft Schaumburg), L 9 (Verordnungen), L 20 (Justizkanzlei), L 101a (Amt Bückeburg mit Amt Arensburg), L 101b (Amt Stadthagen mit Amt Hagenburg).
Die ursprüngliche Ordnung erfolgte nach den Anfangsbuchstaben der nicht selten unzureichend gebildeten Aktentitel. Diese Ordnung spiegelt sich auch im Signatursystem wider. So tragen die Archivalien über Militaria beispielsweise die Signatur L 2 M oder die Akten zur Landesvermessung L 2 L. Da jedoch ähnliche Sachbezüge unterschiedlich benannt worden sind, sind sie oft nicht unter demselben

Buchstaben abgelegt worden. Das erschwerte erheblich das Auffinden einschlägiger Archivalien. Das von Regierungsinspektor Hanke nach dem Verlust des alten Repertoriums im Zweiten Weltkrieg angefertigte handschriftliche Findbuch enthält deshalb bereits eine sachthematische Übersicht über die Akten. Hankes Titelaufnahmen selbst sind in der Regel Abschriften der auf den Archivalien selbst vorhandenen Titel. Sie sind häufig missverständlich und geben den Inhalt teilweise nur begrenzt wieder. Aufgrund der großen Nachfrage und seiner Bedeutung für die Geschichtsschreibung Schaumburgs wurde deshalb der gesamte Bestand seit Herbst 2001 vom Unterzeichneten neu erschlossen, klassifiziert und mit einem Index versehen.

Literatur:
Franz Engel; Die Schaumburg-Lippischen Archive und zentralen Registraturen. Ihre Geschichte und ihr Inhalt
(Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 4), Göttingen 1955.

Bückeburg, November 2002 Dr. Martin

Fimpel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet