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NLA AU Rep. 39

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Herrlichkeit Lütetsburg

Laufzeit

1715-1856

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Die angesehenste Herrlichkeit in Ostfriesland war Lütetsburg, seit der Einheirat des Wilhelm zu Inn- und Knyphausen im Jahre 1580 im Besitz dieser Familie. Ihre Hoheitsrechte gingen 1852 auf den Staat über. Einige Akten wurden mit übernommen, der weitaus größere Teil liegt im Dep. 4.

Bestandsgeschichte

Noch im 19. Jahrhundert hatte die sich bereits in der
frühen Grafenzeit herausgebildete Verwaltungseinteilung
Ostfrieslands in "Ämter" und "Herrlichkeiten" Bestand.
Während in den Ämtern der Landesherr Grundherr war
und die volle landesherrliche Gewalt ausübte, besaßen
in den zahlreichen Herrlichkeiten die adligen Grundherren
obrigkeitliche Rechte, zu denen auch die eigene
Gerichtsbarkeit zählte.

Diese Jurisdiktionsrechte waren nach dem Aussterben des
ostfriesischen Fürstenhauses und dem Übergang an Preußen
Ursache für verschiedene Auseinandersetzungen zwischen
den Herrlichkeitsbesitzern als Gerichtsherren und der
preußischen Krone, da erstere sich in ihren Rechten
- besonders durch die Veränderungen infolge der Coccejischen
Justizreform - beeinträchtigt fühlten. Erst ein durch drei
Instanzen geführter Prozeß der Ostfriesischen Ritterschaft
gegen den preußischen Fiskus brachte schließlich 1796 die
Wiederherstellung der grundherrlichen Rechte und die
Wiedereinführung der vorher aufgehobenen Patrimonial-
gerichtsbarkeit in den Herrlichkeiten Lütetsburg, Jennelt,
Evenburg und Gödens sowie in Dornum, die jedoch nur bis
zur holländisch-französischen Zeit Bestand hatte. Erst das
Königreiche Hannover setzte die Herrlichkeitsbesitzer wieder
in ihre gerichtsherrlichen Rechte ein und reinstallierte
diese Gerichte (Lütetsburg: 1818).

Die 1850/1852 erfolgte Trennung von Rechtspflege und
Verwaltung sowie die Einführung der Amtsgerichte brachte
schließlich die endgültige Aufhebung der Herrlichkeiten
bzw. der Patrimonialgerichte als Verwaltungs- und
Gerichtsbehörden.

Die Herrlichkeit Lütetsburg, zunächst Besitztum der
Häuptlingsfamilie Manninga, fiel 1580 durch Heirat an die
Häuptlinge von Inn- und Knyphausen, in deren Besitz sie
bis zu ihrer Auflösung verblieb. Sie umfaßte lediglich den
Schloßbezirk und die zwei Ortschaften Lütetsburg

und
Bargebuhr mit einer Gesamtfläche von etwas mehr als 22 km².

Bei dem Bestand Rep. 39 handelt es sich um keine
gewachsenen und abgeschlossenen Registratur. Vielmehr
wurden diese Akten bei der Neuverzeichnung der vormaligen
Bestände des Landratsamtes Norden (ehemals Rep. 32 a)
herausgelöst und als eigenständige Provenienz neu
verzeichnet. Für den neuen Bestand wurde ein sich an
den Bestand Rep. 37 (Amt Norden) anlehnendes Ordnungs-
schema gewählt.

Der Bestand Rep. 39 beinhaltet nunmehr Akten - vornehmlich
Verwaltungsakten - der Herrlichkeit bis 1852. Insgesamt 17
Akten in beiden Beständen (Rep. 39 und 40) reichen über
diesen Zeitpunkt hinaus. Da diese - über das Jahr der
Gerichtsauflösung hinausgehende - Aktenvorgänge jeweils
nur einen geringen Teil der Gesamtakte ausmachen, wurde
darauf verzichtet, diese Vorgänge aus den Akten heraus-
zulösen und sie in die Bestände der Nachfolgebehörden
des Amtes Norden (Rep. 37) einzuarbeiten.

Es ist noch darauf hinzuweisen, daß diese Akten von den
Nachfolgebehörden als Vorakten nach 1852 übernommen
worden sind und daß es sich somit, anders als bei dem
deponierten Bestand Dep. 4 (zu Inn- und Knyphausen)
um rein staatliches Schriftgut handelt.

Das Verzeichnis enthält keine Konkordanz, da bei der
Neuverzeichnung zahlreiche Akten auseinandergenommen
werden mußten. Andere konnten, da sie den gleichen
Betreff aufwiesen, zusammengefügt werden. Zudem erwiesen
sich nicht wenige Aktensignaturen und -titel aus dem von
Dr. Heise im Jahr 1940 angefertigten Findbuch für das
Landratsamt Norden als falsch. Ein Personen-, Orts- und
Sachindex erleichtert jedoch das Auffinden von gesuchten
Akten.

Bei der Benutzung des Bestandes ist es unerläßlich, andere
Bestände, die diese ergänzen oder gar darauf übergreifen,
mit heranzuziehen. Es sind dies in erster Linie:
1. Dep. 4 (zu Inn- und Knyphausen in

Lütetsburg),
2. Rep. 4. B IV w (Altes fürstliches Archiv - Herrlichkeit
Lütetsburg), und
3. Rep. 37 (Amt Norden).

Fußnoten:
1. König, Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum
Aussterben seines Fürstenhauses. Göttingen 1955;
2. Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben
für das Kgr. Hannover. 1852, S. 233
3. Arends, Erdbeschreibung des Fürstentums Ostfriesland
und des Harlingerlandes, Emden 1824, S. 403 ff.



Aurich, im April 1981

S. Pötzsch




Ergänzung:
Im September 2003 wurde das Findbuch durch Frau
Hennings und die Praktikantin Stefanie Gerdes in izn-AIDA
überführt und gleichzeitig um die über die Jahre
entstandenen handschriftlichen Zusätze ergänzt.

Aurich, im September 2003

I.

Hennings

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Herrlichkeit Lütetsburg

Zeit von

1818

Zeit bis

1852

Objekt_ID

136

Ebenen_ID

6020

Geo_ID

6020-136

Link

Herrlichkeit Lütetsburg

Georeferenzierung

Bezeichnung

Burg Lütetsburg [Wohnplatz]

Zeit von

1

Zeit bis

1

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Burg Lütetsburg [Wohnplatz]

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Bezeichnung

Lütetsburg [Wohnplatz]

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1

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Lütetsburg [Wohnplatz]