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NLA BU L 26

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Justizvollzugsanstalt Bückeburg

Laufzeit

1847-2008

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Alte Grafschaft Schaumburg (bis 1647) und Schaumburg-Lippe (ab 1647), Zentrale Behörden.
Inhalt: Akten betr. die Verwaltung der Gefängnisse in Bückeburg und Stadthagen sowie Gefangenen-Personalakten.
Umfang: 4,80 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte

Im 17. und 18. Jahrhundert hatte es in Schaumburg-Lippe verschiedene Arrestmöglichkeiten für inhaftierte Straftäter
gegeben. In Bückeburg unterhielt die gräfliche Landesregierung sowohl im Spießhaus, wie auch im Corps du Garde
und im Oberen Tor Gefängniszellen, und das Gefängnis für die Ämter Stadthagen und Hagenburg befand sich im Amtshaus zu Stadthagen, der sogenannten Amtspforte. Da Stadthagen als einziger Stadt der Grafschaft die Kriminalgerichtsbarkeit zustand, gab es dort im Rathaus auch noch ein städtisches Gefängnis, das dem Magistrat unterstellt war. Außerdem wurden bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts regelmäßig Arrestanten auf der Festung Wilhelmstein inhaftiert. In den 1820er Jahren wurde in Bückeburg das alte Zucht- und Arbeitshaus an der Wallstraße um einen Gefängnistrakt erweitert und entwickelte sich daraufhin zum zentralen Gefängnis der Residenzstadt.
Im Rahmen der Staats- und Justizreform in den 60er und 70er Jahren des 19. Jahrhunderts wurde auch das Gefängniswesen des Landes reorganisiert. Nach dem Landesverfassungsgesetz vom 17. November 1868 ging das Bückeburger Gefängnis aus landesherrlichem in staatlichen Besitz über, und mit Gesetz vom 1. Dezember 1873 wurde die Kriminalgerichtsbarkeit Stadthagens aufgehoben und das städtische Gefängnis aufgelöst. Dort gab es also nur noch das Gefängnis beim Amtsgericht, dessen Neubau am Enzer Weg 1899/1900 einen Zellenanbau erhielt.
In Bückeburg hatte man zwar 1896 - 1898 geplant, neben dem Landgericht an der Bahnhofstraße (ehemaliges Renthaus) ein neues Gefängnis zu errichten, der Plan kam aber nicht zur Ausführung.
Angesichts dieser altertümlichen Verhälntisse und beengten Räumlichkeiten hatte man sich bereits 1877 im Zuge der
Justizreform zu einem Abkommen mit dem Großherzogtum Oldenburg über die Unterbringung schaumburg-lippischer Gefangener in der Strafanstalt Vechta veranlaßt gesehen

(1879). Danach wurden in Bückeburg und Stadthagen nur noch Haftstrafen bis zu einem Jahr verbüßt, alle übrigen Gefangenen wurden nach Vechta verlegt. Ebenfalls seit 1879 unterstand das schaumburg-lippische Gefängniswesen dem Staatsanwalt in Bückeburg als Gefängnisinspektor (L 3 Jb Nr. 17a). Seit 1946 waren die schaumburg-lippischen Gefängnisse Teil der Justizverwaltung des Landes Niedersachsen. 1969 wurde das Gerichtsgefängnis Stadthagen aufgelöst, 1970 erfolgte der Umzug in den Neubau der Justizvollzugsanstalt Bückeburg.
Die vorliegenden Akten entstammen Ablieferungen der Justizvollzugsanstalt Bückeburg aus den Jahren 1987 und 1994. Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgten durch den Unterzeichneten.

Bückeburg, Oktober 1995

Zum Januar 2010 erfolgte die Umwidmung der zwischenzeitlichen (seit Oktober 2005) Abteilung der Jugendanstalt Hameln zur Jugendarrestanstalt. Diese wurde zum Ende des Jahres 2011 endgültig

geschlossen.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen