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NLA BU H 120c

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Justizamt / Landgericht Rinteln

Laufzeit

1705-1880

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Hessische Grafschaft Schaumburg, Untere Behörden.
Inhalt: Zivilprozessakten, Vermögensinventare, Eheprotokolle, Ablösungen, Vormundschaftssachen, Erbschaftssachen, Testamente, Colonatssachen, Grundstücksverkäufe, Währschaftsbücher.
Umfang: 31,74 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte

Nach der napoleonischen Zeit wurde mit Dekret v. 10.1.1817 (Kurhess. Ges. Slg. 1817 S. 10) das große Amt Schaumburg, das seine Verwaltungsfunktionen bereits vorher weitgehend an die Regierung in Rinteln hatte abgeben müssen, in die 3 Justizämter Obernkirchen, Oldendorf und Schaumburg aufgeteilt.
Aus der Vogtei Hattendorf wurde durch Verbindung mit dem Stadtschultheißenamt das Justizamt Obernkirchen, aus der Vogtei Fischbeck desgl. das Justizamt Oldendorf gebildet. Das nunmehr nur noch für die Weservogtei zuständige Justizamt Schaumburg behielt noch für 4 Jahre seinen Amtssitz auf der Schaumburg.
Bei Umbildung der Amtsverwaltung in Hessen durch Gesetz v. 29.6.1821 (Kurhess. Ges. Slg. 1821 S. 40) erhielten die den Justizämtern entsprechenden neu geschaffenen Gerichte in den größeren Städten die Bezeichnung "Landgerichte". Sie waren jedoch keine Obergerichte, sondern "erkannten über alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche nicht schon in erster Instanz vor das Obergericht gehörten". Ferner verwalteten sie die freiwillige Gerichtsbarkeit in ihrem Bezirk.
Durch das erwähnte Gesetz mit Ausführungsbestimmungen v. 30. Aug. 1821 wurde das Restamt Schaumburg mit dem Oberschultheißenamt zu Rinteln vereinigt und als "Landgericht Rinteln" mit dem Sitz in Rinteln eingesetzt. Dabei wurden die bis dahin zum Amt Schaumburg gehörenden Orte Friedrichsburg, Friedrichshagen, Fuhlen, Hesslingen, Rohden, Segelhorst, Welsede zum Amt Oldendorf gelegt. Später erfolgte das gleiche mit Großenwieden.
Durch Gesetz v. 1.7.1850 wurde die Bezeichnung Landgericht in Justizamt Rinteln umgeändert (Kurhess. Ges. Slg. 1850 S. 15). Mit dem Übergang in preußische Verwaltung wurde 1868 die Bezeichnung Amtsgericht Rinteln eingeführt. Damit endet der vorliegende Aktenbestand und findet seine Fortsetzung im Bestande H 121 c.
Nachdem ein Teil der Akten 1938 vom StA Marburg übernommen worden war,

wurde dieser zunächst in Verkennung des alten hessischen Ausdrucks "Landgericht" zu dem Bestand Ha 71 (Obergerichte) im StA Hannover genommen. Auch bei dem Aufbau des Schaumburger Archivs verblieben die Akten zunächst im Bestand des Obergerichts Rinteln (H 21). Erst bei Neuordnung der hess.-schbg. Justizakten im Sommer 1958 wurden sie nach Klarstellung des Begriffes Landgericht als eigene Designation aufgestellt.
Nachdem durch das Amtsgericht Rinteln bereits 1952 einige Akten abgeliefert worden waren, erfolgte am 27.1.59 die Ablieferung des gesamten Restes des Bestandes mit 185 Fach Bücher u. Akten (Acc. 6/1959). Von diesen wurden 10 Fach wegen Unerheblichkeit und als lose Einzelblätter kassiert. Die Spezialakten des Bestandes werden durch das General-Personenregister der hess. Justizakten erschlossen.

Hannover, im Dez. 1959 Dr. Franz Engel


Das Findbuch wurde 2011 durch Praktikanten in AIDA eingegeben.

Bückeburg, Dezember 2011 Dr. Hendrik

Weingarten

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Landgericht/Justizamt/Amtsgericht Rinteln

Zeit von

1821

Zeit bis

1879

Objekt_ID

4

Ebenen_ID

7350

Geo_ID

7350-4

Link

Landgericht/Justizamt/Amtsgericht Rinteln