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NLA WO 40 Slg

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Sammlung der Gesetze und Verordnungen

Laufzeit

1498-1813

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Zentraler und umfassenster Bestand frühneuzeitlicher Verordnungen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel

Geschichte des Bestandsbildners

Da es sich um einen Sammlungsbestand handelt, lässt sich kein einheitlicher Bestandsbildner angeben. Allerdings wurden die landesherrlichen Verordnungen, die den allergrößten Teil des Bestandes ausmachen, im herzoglichen (Geheimen) Rat und der eng damit verbundenen (Justiz-)Kanzlei erarbeitet. Damit ist die Entwicklungsgeschichte der fürstlichen Zentralverwaltung und des Rates entscheident für die Genese des vorliegenden Bestandes. Sie wurde vor allem für das 16. Jahrhundert in einer Reihe von Untersuchungen erforscht (siehe die Literaturangaben), während sie für die zweite Hälfte des 17. und das 18. Jahrhundert deutlich weniger Aufmerksamkeit gefunden hat. Bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden landesherrliche Verordnungen (Edikte, Patente, Mandate, Ausschreiben, später auch Deklarationen, Designationen und weitere Subgattungen) nahezu ausschließlich vom Landesherrn erlassen, mit dessen Siegel und Unterschrift beglaubigt und waren sozusagen eng an dessen Person gebunden. Ab den 1680er Jahren begann der Geheime Rat ebenfalls Verordungen zu publizieren. Teilweise mandatierten die Räte nach dem Vorbild kaiserlicher Urkunden unter Angabe einer Ad-Mandatum-Formel ("Ad mandatum Serinissimi proprium") im Namen des Herzogs, teilweise aber auch selbstständig als Präsident und Geheime Räte des Fürstentums. Der Aktenbestand NLA WO 2 Alt zum Geheimen Rat und der Kanzlei ermöglicht in vielen Fällen eine Kontextualisierung der Verordnungen und ihres Entstehungsprozesses. Eine kleinere Zahl von Verordungen stammt von anderen herzoglichen Behörden, beispielsweise vom Konsistorium, dessen Unterlagen aber insgesamt nur schwach in NLA WO 40 Slg vertreten sind.

Bis 1671 ließ Braunschweig als Autonomiestadt (civitas mixta) eigene Verordnungen ergehen und war meist nicht bereit, die Verordnungen der Welfenherzöge zu publizieren und anzuerkennen. Innerhalb des Bestandes befinden sich in nennenswerter Zahl Verordnungen Braunschweigs, die mit der besonderen Gechichte dieser Stadt verknüpft sind. Ohne dass bislang ein systematischer Abgleich vorgenommen wurde, ist insgesamt von einer größeren Vollständigkeit der entsprechenden Bestände im Stadtarchiv Braunschweig auszugehen (siehe die diesbezüglichen Angaben zu korrespondierenden Archivalien).

Neben Verordnungen, die in der Zentralverwaltung Braunschweig-Wolfenbüttels und der Stadt Braunschweig entstanden sind, finden sich im vorliegenden Bestand auch solche lokaler Provenienz. Zu nennen sind insbesondere Verordnungen aus den Landstädten des Herzogtums, wie etwa Gildebriefe, die meist vom Landesherrn bestätigt wurden. Zudem befinden sich Unterlagen der Landstände (Landschaft) in NLA WO 40 Slg, darunter auch einige Landtagsabschiede. Zudem ist zu beachten, dass die Landstände vor allem im 16. Jahrhundert größere Policey- und Landesverordnungen ratifizieren mussten (so verweigerten sie etwa ihre Zustimmung zur Landes- und Policeyordnung von 1561, was große Aufmerksamkeit seitens der Forschung gefunden hat) und bei bestimmten Verordnungen, insbesondere wenn diese ihr Eigentum betrafen, vom Herzog zu beteiligen waren.

Bestandsgeschichte

Während in zahlreichen anderen Territorien des Reiches bereits im 18. Jahrhundert offizielle Edikt-Sammlungen erstellt und publiziert wurden, blieb die Zusammenstellung von Verordnungen in Braunschweig-Wolfenbüttel auf private Bemühungen beschränkt (siehe die älteren Editionen in den Literaturangaben). Derartige Sammlungen waren unvollständig und genügten den Ansprüchen von Regierung und Verwaltung ausdrücklich nicht. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden mehrere Anläufe unternommen, um diesen gravierenden Missstand zu beheben, denen ein Erfolg aber verwährt blieb. Erst im Jahre 1838 nahm sich das Braunschweigische Staatsministerium energisch der Sache an, indem es eigens eine Kommission einsetzte, um ein solches Editionsunternehmen zu bewerkstelligen (vgl. zum Folgenden NLA WO 36 Alt Nr. 147 und Nr. 148). Unter Leitung des Hofrats Hettling sollten der Konsistorialrat Römer und der Stadtdirektor Bode unterstützt von Hilfskräften die Landesverordnungen zusammenstellen und edieren. Eine entsprechende Instruktion legt dar, dass sämtliche von der Landesregierung ausgegangene gesetzliche Bestimmungen bis zum 20. Oktober 1806 erfasst werden sollten. Die Arbeiten stützten sich insbesondere auf zwei Bestände des Braunschweigischen Landeshauptarchivs, eine mit gedruckten und eine mit ungedruckten Verordnungen. Diese Unterlagen ergänzten die Kommissionsmitglieder um Abschriften bislang darin nicht befindlicher Verordnungen. Auf diese Weise konnten bis zum Jahre 1854 insgesamt 12.842 Verordnungen zusammengetragen werden. Aus nicht genau ersichtlichen Gründen wurde die Arbeit damit als beendet betrachtet: Die Kommissionsmitglieder erhielten eine Belohnung, aber von einer Edition wurde dezidiert Abstand genommen und stattdessen die Kommission aufgelöst. Die Verordnungen der beiden Archivbestände und die Abschriften verblieben im Braunschweigischen Landeshauptarchiv, wo sie zu einer Sammlung zusammengefasst wurden. Damit stellt kein Druckwerk, sondern der Bestand NLA WO 40 Slg die Frucht der Kommissionsarbeit dar und kann indirekt als offizielle Verordnungssammlung Braunschweig-Wolfenbüttels gelten. Völlig abgeschlossen war und ist die Arbeit an der Sammlung damit nicht, sondern es wurden und werden noch immer Originale von Verordnungen ergänzt. Bis zur Gegenwart werden Verordnungen, sofern sie losgelöst von Aktenmaterial anfallen, in den Bestand eingearbeitet weshalb dieser mitterweile auf mehr als 14.000 verschiedene Verordnungen angewachsen ist.

Enthält

Der Bestand enthält mehr als 14.000 meist landesherrliche Verordnungen (Edikte, Mandate, Patente, Reskripte und weitere Subgattungen). Teilweise sind diese handschriftlich abgefasst, bei der großen Mehrzahl handelt es sich aber um gedruckte Verordnungen (Ausschreiben, Aushänge, Verleseexemplare und weitere Formen) in Gestalt sogenannter nichtilluminierter Einblattdrucke. Hinzu treten Formulare (z.B. Pässe, Gesundheitszeugnisse, Verwaltungsformulare), Gildebriefe, Fachtraktete (etwa medizinischer Art) und weitere meist obrigkeitliche Drucke, so dass auch eine mediale Komponente zum Tragen kommt. Die vorliegende Sammlung ist in mehrerlei Hinsicht ein außergewöhnlicher Archivbestand. Sie ersetzt in gewisser Weise eine Edition entsprechender Verordnungen (vgl. die Ausführungen zur Bestandsgeschichte), ist als relativ vollständig einzuschätzen und die umfassenste Zusammenstellung von frühneuzeitlichen Verordnungen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel, wie etwa auch die Foschungen Thomas Dehesselles ergeben haben (S. 17). Während Verordnungen - insbesondere gedruckte, die teilweise als Bibliotheksgut gewertet werden (vgl. etwa: Kurt Forstreuter, Druckschriften als Ergänzungen von Archivalien. Grenzen von Archiv- und Bibliotheksgut, in: Der Archivar 17 (1964), Sp. 245-252 ) - in öffentlichen Archiven in aller Regel summarisch und eher flach verzeichnet werden, wurde für den vorliegenden Bestand eine Einzelblattverzeichnung durchgeführt. Dies ist umso wichtiger, da die nichtilluminierten Einblattdrucke aktuell nicht bzw. nur bedingt in den einschlägigen Fachportalen zu Druckschriften des 16. und 17. Jahrhunderts (VD 16 und VD 17) erfasst werden.

Neben den Verordnungen in handschriftlicher und gedruckter Form, letztere teils mit Beglaubigungsmitteln versehen, teils blanko, enthalten viele der Archivalien auch Konzepte und Begleitschreben, die einen Einblick in den Entstehungsprozess der Dokumente ermöglichen. Des weitere finden sich darin, inbesondere ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, nicht selten Notizen und Quittungen zur Drucklegung (darunter auch Angaben zur Auflagenhöhe und Bezahlung des Druckers). In Einzelfällen liegen sogar die zugehörigen Akten bei.

Der Bestand ermöglicht einen einzigartigen Einblick in die frühneuzeitliche fürstliche Verwaltung und das obrigkeitliche Handeln mittels Verordnungen und Amtsdrucken. In gewisser Weise ist er in macherlei Hinsicht so etwas wie ein Destillat von Entscheidungen und Festlegungen, die der Landesherr und die Regierung trafen und hat damit insgesamt einen hohen Quellenwert. Die im Bestand befindichen Verordnungen waren eines der wichtigsten Mittel für den Fürst und seine Regierung, um mit den Beamten und Untertanen zu kommunizieren. Suppliken der Untertanen, Berichte der Beamten, Gravamina der Landstände sowie Verordnungen des Riches, des Niedersächsischen Reichskreises und benachbarter Territorien gaben oftmals den Anstoß zur Ausarbeitung und Anpassung der Verordnungen, so dass sich hier ein komlexes Kommunikationgeschehen eröffnet. Auch lässt sich feststellen, dass der Druck bis zum Ende des 18. Jahrhunderts die Handschriftlichkeit nicht vollständig verdrängte. Ein buntes Neben- und Ineinander von Druck und handschriftlichen Schreiben ist auszumachen, wobei Amtsdrucke etwa durch handchriftliche Ergänzungen (beispielsweise Adressat, Titulatur, Zahlungsquoten usw.) modifiziert und individualisiert wurden. Hinzu traten verschiedene Publikationsformen, die mitzubedenken sind: Verordnungen wurden als Aushänge öffentlich angeschlagen, von Amtsträgern verkündet und vermitteln, durch die Pfarrer von den Kanzeln verlesen. Zahlreiche Materien sind Gegenstand der Verordnungen und nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche wuden reglementiert, wobei die Verordnungen nicht auf ihre normative Zielsetzung im Sinne einer "Guten Policey" verengt werden sollten (vgl. Haas, Mehr als Normativität). So erfüllten die Verordnungen und Amtsdrucke etwa eine elementare administrative Funktion, dienten der Informationsvermittlung, der Markierung von Herrschaftsbereichen und weiteren Zielsetzungen.

Literatur

Eine großangelegte Monografie, die aus der Erschließung des Bestandes erwächst und aus der bereits Untersuchungsergebnisse für dieses Bestandsvorwort verwendet wurden, befindet sich unter folgendem Arbeitstitel in Vorbereitung:
Philip Haas: Der Druck der Obrigkeit. Frühneuzeitliche Herrschaft und Verwaltung mittels Amtsdrucken und Kommunikation (Publikation für 2026 geplant).

Zu DIESEM BESTAND und unter maßgeblichem Rückgriff auf diesen sind u.a. erschienen:

Mareike Beulshausen/Arnd Reitemeier: Die Policeyordnung (1562/63) von Herzog Heinrich dem Jüngeren, Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 93 (2021), S. 7-74.

Werner Butz: Der Polizeibegriff im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel (Beihefte zum Braunschweigischen Jahrbuch 4), Braunschweig 1986 [juristische Dissertation].

Thomas Dehesselles: Policey, Handel und Kredit im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel in der Frühen Neuzeit (Studien zu Policey und Policeywissenschaft), Frankfurt a.M. 1999 [juristische Dissertation].

Philip Haas: Mehr als Normativität. Funktionsweisen und Bedeutungsaspekte von obrigkeitlichen und militärischen Verordnungen während der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges. In: Zeitschrift für Historische Forschung 48/1 (2021), S. 41-85.

Philip Haas: Wie funktionierte frühneuzeitliche Seuchenabwehr? (Ver-)Ordnung – Informationsgewinnung – Mobilität. In: Jahrbuch der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft 2021, S. 172–177.

Philip Haas: Ordnung. Geistiges Fundament der Frühen Neuzeit. In: Brage Bei der Wieden / Birgit Hoffmann/Henning Steinführer (Hrsg.): Von Asse bis Zucker – Fundamente braunschweigischer Regionalgeschichte. Ein thematischer Archivführer. Braunschweig 2023, S. 84-85.

An ÄLTEREN EDITIONEN von Verordnungen Braunschweig-Wolfenbüttels sind v.a. zu nennen:

Leopold Friedrich von Fredersdorff/Adolf Steinacker: Promtuarium der Braunschweig-Wolfenbüttelschen Landes-Verordnungen, zwei Bände, Gandersheim 1838-1839.

Johann Conrad Leiste: Repertorium der Verordnungen und Rescripte, welche in dem Herzogthume Braunschweig in den Jahren 1750-1804 erlassen sind, Braunschweig 1805.

Friedrich August Woltereck: Kurtzer Begrif Braunschweig-Wolfenbüttelscher Landes-Ordnungen und Gesetze (bis zum Jahre 1750), Braunschweig/Leipzig/Wolfenbüttel 1771.

Zur Entwicklung der ZENTRALVERWALTUNG Braunschweig-Wolfenbüttels ist etwa anzuführen:

Brage Bei der Wieden: Das Fürstlich Braunschweigische Hofgericht und die Ausdifferenzierung des Rechtssystems (1556-1808), in: Salzgitter-Jahrbuch (2018), S. 112-122.

Brage bei der Wieden/Urike Wendt-Sellin/Hans-Jürgen Derda (Hrsg.): Hier wird regiert! Die Beamten im Dienste des durchlauchtigsten Herzogs Anton Ulrich. Eine gemeinsame Ausstellung mit dem Niedersächsischen Landesarchiv (Kleine Reihe des Braunschweigischen Landesmuseums 6), Braunschweig 2014.

Brage bei der Wieden u.a. (Bearb.): Hof und Regierungspraxis im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel 1735. Quellenedition (Quellen und Forschungen zur braunschweigischen Landesgeschichte 54), Braunschweig 2020.

Horst-Rüdiger Jarck/Gerhard Schildt (Hrsg.): Die Braunschweigische Landesgeschichte. Jahrtausendrückblick einer Region, 2. Aufl., Braunschweig 2001.

Joseph König: Landesgeschichte einschließlich Recht, Verfassung und Verwaltung, in: Richard Moderhack (Hrsg.): Braunschweigische Landesgeschichte im Überblick (Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte 23), 3. Aufl., Braunschweig 1979, S. 61-109.

Kersten Krüger/Evi Jung, Staatsbildung als Modernisierung. Braunschweig-Wolfenbüttel im 16. Jahrhundert. Landtag – Zentralverwaltung – Residenzstadt, in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte 64 (1983), S. 41-68.

Bruno Krusch: Die Entwicklung der Herzoglich Braunschweigischen Centralbehörden, Canzlei, Hofgericht und Consistorium bis zum Jahr 1584, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen (1893), S. 201-315

Bruno Krusch: Die Entwicklung der Herzoglich Braunschweigischen Centralbehörden, Canzlei, Hofgericht und Consistorium bis zum Jahr 1584, Teil II, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen (1894), S. 39-179.

Helmut Samse: Die Zentralverwaltung in den südwelfischen Landen vom 15. bis zum 17. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Verfassungs- und Sozialgeschichte Niedersachsens (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 49), Hildesheim/Leipzig 1940.

Werner Ohnsorge: Zum Problem: Fürst und Verwaltung um die Wende des 16. Jahrhunderts, in: Blätter für Deutsche Landesgeschichte 88 (1951), S. 150-174.

Werner Ohnsorge: Zur Geschichte der Kanzlei und des Hofgerichts zu Wolfenbüttel im 16. und 17. Jahrhundert, in: Werner Spieß (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte des Gerichtswesens im Lande Braunschweig (Quellen und Forschungen zur braunschweigischen Geschichte 14), Braunschweig 1964, S. 9-37.

Findmittel

Der Bestand wurde in den Jahren 1895-1900 in Form eines handschriftlichen Findbuchs rudimentär erschlossen. Wenn das Findbuch auch eine Einzelblattverzeichnung beinhaltete, so wurden die einzelnen Verordnungen doch lediglich mittels einiger, oftmals völlig unaussagekräftiger, Stichworte erfasst. Um den Bestand dennoch vollständig benutzbar und bestellbar zu machen, wurden als Übergangslösung im Rahmen eines DFG-geförderten Projekts in den Jahren 2020/21 die Nummern 2202-3174 (die Nummern 1-2201 und 3175-3975 in Eigenleistung) retrokonvertiert (gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)- Projektnummer: 420561946).

Angesichts seiner eminenten Bedeutung für die Geschichte des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel wurde eine vertiefte Erschließung von NLA WO 40 Slg in Arcinsys-Niedersachsen angestrebt. Der Bestand wurde ab dem Jahre 2014 von drei Bearbeitern erschlossen. Zunächst verzeichnete der Leitende Archivdirektor Dr. Bei der Wieden die Nummern 1-35 zu Testzwecken und später die Nummern 5601-5702 anlassbezogen für das Buch-Projekt "1735". Den größten Teil verzeichnete der Archivangestellte Dr. Norman-Mathias Pingel zwischen 2014 und 2019 (circa 10.000 Nummern). Von 2019-2023 setzte der Archivrat Dr. Philip Haas die Verzeichnung fort (circa 4.000 Nummern), wobei die Arbeiten während der Corona-Krise 2020/21 ganz oder teilweise pausieren mussten.

Das von Dr. Pingel zur Anwendung gebrachte Verzeichnungsschema wurde von Dr. Haas zu weitgehend standardisierten Kurzregesten ausgebaut, um Angaben zu den Adressaten und Querverweisen zu weiteren Verordnungen erweitert. Das gewählte Schema stellt sich im Regelfall wie folgt dar:
1. Charakter der Verordnung: Anweisung (bei einer erstmals ergangenen Einzelnorm), Mahnung (im Falle einer neuerlich eingeforderten Einzelnorm, zeitgenössisch als monitorium bezeichnet), Verodnung (bei der umfassenderen Regelung einer oder mehrerer Themenbereiche), Mitteilung (wenn die Informationsfunktion überwiegt).
2. Aussteller der Verordnung: Landesherr (z.B. Herzog Rudolf August von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel), Geheimer Rat selbstmandatierend (Präsidenten und Geheime Räte des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel), Geheimer Rat mit Ad-Mandatum-Formel (z.B. Geheimer Rat des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel im Namen Herzog Rudolf Augusts von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel)), sonstige Aussteller (z.B. Bürgermeister und Rat der Stadt Braunschweig)
3. Adressat, sofern erkennbar: An die Beamten, an die Untertanen, an die Beamten und Untertanen, an spezielle Adressatengruppen (z.B. an die Grenzschreiber).
4. Knappe Darlegung des Sachverhalts.
5. Dahinter in Klammern die überlieferten Formen des Textes und die Beglaubigungsmittel: Handschriftlicher oder gedruckter Aushang (Einblattdruck, meist mit Siegel und Unterschrift des Ausstellers, wurde an öffentlichen Orten angeschlagen), Verleseexemplar (heftartiger Druck ohne Belaubigungsmittel, wortgleich mit dem Aushang, wurde von Amtsträgern und ggf. von den Kanzeln verlesen), Ausschreiben (verwaltungsinternes Schreiben mit Beglaubigungsmitteln, gerichtet an die Beamten), sonstige Textformen (z.B. Deklaration, Designation, Postskriptum, Formular usw.). Auch verschiedene Entstehungsstufen (Konzept, Abschrift, beglaubigte Abschrift usw.) wurden berücksichtigt.

In separaten Enthält-Vermerken wurden ggf. die individuellen Adressaten (z.B. Verwalter des Klosters Marienberg in Helmstedt, Amtmann von Calvörde usw.) aufgenommen.

Eine Verzeichnung lautet dann beispielsweise:
NLA WO 40 Slg Nr. 2915
Titel: Anweisung des Präsidenten und der Geheimen Räte des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel an die Beamten, das beigefügte Münzedikt zur Abwertung bestimmter Münzsorten zu publizieren und die Kontribution nur noch innerhalb der nächsten drei bis vier Tage mit den angegeben Münzen zu bezahlen, danach aber allein in guter Münze (sechs gedruckte Ausschreiben mit Siegel und Unterschrift des Präsidenten)
Laufzeit: 01.03.1680
Enthält auch: Die Rückseite der Drucke dienten als Briefumschläge und sind an das Kapitel von St. Blasii, die Klöster Marienberg und Mariental bei Helmstedt, die Amtmänner von Wolfenbüttel und Greene sowie den Professor Hermann Conring adressiert
Zusatzinformationen: Vgl. 40 Slg Nr. 2914a und 2915a

Dr. Haas legte auch die Klassifikation des Bestandes an, die sich an der Regentschaft der verschiedenen Herzöge orientiert. Dies rechtfertigt sich aus der vorherrschenden landesherrlichen Dominanz der Verordnungen und damit einhergehend des Bestandes.

Die Erschließungsinformationen des Niedersächsischen Landesarchivs stehen unter CC0 1.0-Lizenz und dürfen kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden.

Siehe

Korrespondierende Archivalien

unter anderem:

NLA WO 2 Alt, Geheimer Rat und Justizrkanzlei [wichtigster Referenzbestand. Mit Hilfe der darin befindlichen Akten lassen sich viele der Verordnungen kontextualisieren, während die Verordnungen umgekehrt oftmals Entscheidungen zu hier erörterten Angelegenheiten abbilden].

NLA WO 41 Slg, Sammlung der Gesetze und Verordnungen seit 1814 [Nachfolgebestand].

NLA WO 43 Slg, Sammlung fremder Verordnungen der Frühen Neuzeit [aus auswärtigen Territorien]

NLA WO 34 Z Braunschweigische Anzeigen, Braunschweigische Staatszeitung [ab 1745 wurden in NLA WO 40 Slg enthaltene Verordnungen in diesem Intelligenzblatt veröffentlicht. Dies ist jeweils in den Verzeichnungsdaten nachgewiesen].

NLA WO 101 Alt, Landschaft des Fürstentums Wolfenbüttel.

Stadtarchiv Braunschweig (StA BS) B I 25, Sammlung städtischer und herzoglicher Verordnungen für die Zeit bis 1671.

StA BS C I 1, Sammlung herzoglicher Verordnungen für die Stadt und für das Herzogtum Braunschweig für die Zeit ab 1671.

Für die Herzog August Bibliothek: Walter Petersen: Verzeichnis der Einblattdrucke und Handschriften aus dem Rechtsleben des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg. Ergänzt um den Nachweis weiterer Rechtsquellen, Zwei Bände (Repertorien zur Erforschung der Frühen Neuzeit 9), Wiesbaden 1984.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

42,2 (= ca. 14.100 Nummern in 126 Kästen)

Bearbeiter

Dr. Norman-Mathias Pingel (2014-2019)
Dr. Philip Haas (2019-2023)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Ja