Standesamtsunterlagen
1748-1991
Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 werden die 1874 eingerichteten Standesamtsregister nicht mehr unbegrenzt fortgeführt. Geburtsregister werden nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren von den zuständigen Archiven übernommen und sind dort nach den Bestimmungen des Archivgesetzes benutzbar.
Im Staatsarchiv Wolfenbüttel können bisher die Erstregister der Standesämter Büddenstedt, Grasleben, Helmstedt, Jerxheim, Remlingen, Schöningen, Schöppenstedt und Wolfenbüttel eingesehen werden
Stand: Juli 2009
275,7
Aus dem Bestand sind nur die Erstregister aus dem Gliederungspunkt "Standesamtsunterlagen" im Lesesaal des Standortes Wolfenbüttel nutzbar. Die Zweitregister aus allen Standorten des Nds. Landesarchivs wurden im Standort Stade zusammengeführt und stehen für eine Nutzung grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5607