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NLA WO 201 N

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Familie von Bülow auf Groß Brunsrode

Laufzeit

1557-1955

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Seit 1630 waren die Herren von Bülow Besitzer des Guts Groß Brunsrode, auf dem vorher das böhmische Geschlecht Cappaun von Zwickau saß. Davor war die Familie von Aderum Besitzer des Guts.

Bestandsgeschichte

Das Guts- und Familienarchiv von Bülow-Groß Brunsrode (Landkreis Braunschweig) wurde im Jahre 1956 von Herrn Victor Frhr. von Bülow im Staatsarchiv Wolfenbüttel deponiert (Zg.-Nr. 43/56) und im Herbst und Winter 1959/60 geordnet. Es erhielt die Bestandsbezeichnung H Abt. 46.

Sein Inhalt spiegelt in der Hauptsache die Geschichte der Herren von Bülow als Besitzer des Gutes Groß Brunsrode (im Findbuch der Einfachheit halber als „Brunsrode“ zitiert) wieder, seitdem diese 1630 durch Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig die Exspektanz auf Haus und Gericht Brunsrode erhielten. Aber auch die Geschichte der Vorbesitzer, des böhmischen Geschlechts Cappaun von Zwickau, das in zwei Generationen auf dem Gute saß (1582-1636), ist in relativ großem Umfang belegt und vor allem durch den finanziellen Niedergang der Familie im 30jährigen Krieg gekennzeichnet. In Einzelstücken liegen auch Nachrichten – seit der Mitte des 16. Jhs. – über die vorhergehenden Besitzer von Aderum vor, die 1525 pfandweise mit dem Gut belehnt worden waren (St.A. Wolfenbüttel Urk Abt- 5, Nr. 121).

Neben den auf die Besitzer bezüglichen Archivalien umfasst aber der größere Teil des Bestandes das zum Hause Brunsrode gehörige „Adelige Gericht Brunsrode“ sowie vor allem die Wirtschaftsführung des Gutes. Um 1600 beginnend reicht letztere Überlieferung in sehr unterschiedlicher Vollständigkeit und Reichhaltigkeit bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg und bietet für bestimmte Zeitabschnitte (so für die 2. Hälfte des 18. Jhs. und für die Epoche seit dem Ende des 19. Jhs) einen guten Einblick in die land- und forstwirtschaftliche Entwicklung.

Leider ist eine Lücke für die ersten 50 Jahre des 19. Jhs. zu verzeichnen, als das Gut wegen Überschuldung unter Sequester stand. Ihre Rechte nahm die Familie von Bülow damals von ihrem Gut Beyernaumburg (Krs. Sangerhausen, ehemal. Provinz Sachsen) aus wahr. Lediglich die Berichte des Verwalters, des Kurators usw. liegen aus jener Zeit vor und geben gelegentliche Aufschlüsse über die damalige Wirtschaftslage.

Die Unterlagen des „Adligen Gerichts Brunsrode“ enthalten neben den eigentlichen Gerichtsprotokollen und dergleichen auch das Schriftgut des „Amtes Brunsrode“, d.h. den Schriftverkehr in Verwaltungsangelegenheiten, wie ihn der von Bülow’sche Amtmann bei der Durchführung landesherrlicher Verordnungen, Auflagen und Anfragen im Bereich der beiden Gerichtsdörfer Groß- und Klein Brunsrode zu erledigen hatte. Die Akten betr. das Gutspatronat über die Kirchen, Pfarre und Schule zu Groß Brunsrode setzen erst mit dem Jahre 1731 ein. Damals erwarb Johann Gottlieb von Bülow von dem bisherigen Besitzer Friedrich August von Veltheim zu Harbke jene Patronatsrechte, die sich, soweit sie die Kirche betreffen, noch heute im Besitz der Familie von Bülow befinden. Die Unterlagen für die Zeit vor 1731 sind in dem von Veltheimschen Archiv zu suchen.

Als 1956 der gesamte in Brunsrode vorhandene Bestand an Bülowschen Archivalien in das Staatsarchiv Wolfenbüttel überführt wurde, betraf diese Maßnahme schätzungsweise nur noch einen kleinen Teil der einstmals dort vorhandenen Akten und Urkunden. Größere Verluste sind auf alle Fälle festzustellen. Die 1636 vorgefundenen Unterlagen zur Geschichte der Familie Cappaun von Zwickau scheinen zwar ziemlich geschlossen erhalten zu sein, aber z.B. von den 1726 von dem Gut Essenrode, das bis 1822 ebenfalls im Besitz der Familie von Bülow gewesen und von dem aus im 17. Jh. auch Brunsrode zeitweilig verwaltet worden ist, nach Brunsrode überführten 61 (!) Paketen „Brunsroder Brieffschafften und Documenta, so in der gesamt Lade zu Eßenrode gelegen“ (vgl. Nr. 90, Bl. 13) ist nur noch ein Bruchteil erhalten. Auf Essenrode befinden sich keinerlei Bülowsche Akten mehr (Nachtrag: Solche sind dort inzwischen aufgefunden, vgl. Schreiben H. v. Reden vom 16.8.1962 in SR H Abt. 36). Durch diese Abgabe erklären sich andererseits auch die im Brunsroder Bestand befindlichen Essenroder Unterlagen.

Desgleichen sind in der ersten Hälfte des 19. Jhs., als das Gut unter Zwangsverwaltung stand, anscheinend die wichtigsten Papiere nach Beyernaumburg überführt worden, wo in der dortigen Registratur auch eine eigene Aktenbildung betr. Brunsrode stattfand (vgl. Nr. 2). Bei der Wiederinbesitznahme des Gutes 1854 ist aber anscheinend nur knapp die Hälfte der Brunsrode betreffenden Urkunden und Akten zurückgeführt worden (vgl. Nr. 29). Der Rest verblieb in Beyernaumburg und wurde wahrscheinlich 1948 zusammen mit den dortigen Beständen in die Archivberatungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach Naumburg/Saale gebracht. Heute dürften sich diese Archivalien im Landeshauptarchiv Magdeburg befinden.

Vor allem bei den Wirtschaftsrechnungen, die zum großen Teil numeriert sind, lässt sich nachweisen, dass irgendwann und irgendwie größere Verluste eingetreten sein müssen. Es liegt nahe, hierbei an die Zeit zu denken, als das Gut unter Sequester stand. Die Aufsicht über Archiv und Registratur, soweit diese in Brunsrode verblieben waren, was vor allem für die Wirtschaftsbücher anzunehmen ist, wird damals nur dem Amtmann bzw. Pächter überlassen gewesen sein.

Der ursprüngliche Aufbau bzw. die Anlage des Brunsroder Archivs oder – genauer gesagt – der Registratur lässt sich noch gut erkennen. Danach sind bis 1800 die Schriftstücke nach dem Seriensystem abgelegt, d.h. sie wurden auf wenige große, sachlich bedingte Reihen, wie sie in etwa den jetzt gebildeten Gruppen entsprechen, einfach chronologisch hintereinander abgelegt und zum Teil auch entsprechend nummeriert. Bei den Gerichtsakten (vor allem bei den Prozessen der Herren von Bülow) wurde – wenigstens ein Teil – prozessweise zusammengefasst und sogar Aktenverzeichnisse hierzu angelegt. Aus der rückseitigen Nummerierung lässt sich bei an deren Akten ebenfalls ihre Zusammengehörigkeit erschließen.

Eine größere Systematik bei der Registratur ist von dem Amtmann und gleichzeitigen Syndikus der braunschweigischen Landschaft R. A. Hartken in den 1760er Jahren wenigstens bei den landesherrlichen Verordnungen betr. das Adelige Gericht Brunsrode versucht worden. Diese Unterteilung, die auch zur Anlage genauer Verzeichnisse führte, war notwendig geworden, da der Amtmann jedesmal die in den Erlassen, Auflagen, Anfragen geforderten Berichte bzw. Konzepte mit jenen eingegangenen Schreiben zu einer bilateralen Einheit verband, auf die er so mit Hilfe der Aktenverzeichnisse jederzeit leicht zurückgreifen konnte. Einen Bruch mit diesem Ordnungsprinzip bedeutete die Zeit der Aktenbildung in Beyernaumburg. Dort wurden alle Schriftstücke in größeren Einzelsachakten zusammengefasst, d.h. man vereinigte – gelegentlich etwas voluminös – alle zu einem „Vorgang“ gehörenden Unterlagen in einem Band.

Diese alte, wohl bis 1900 gewahrte Form der Aktenbildung und –aufbewahrung ist zu Beginn dieses Jahrhunderts durch den mit der Ordnung des Archivs betrauten Herrn Dönitz gründlichst zerstört worden. Anscheinend mit dem preußischen Sachaktenprinzip groß geworden, fehlte ihm einmal das Verständnis für die Serienakten und zum anderen auch wohl die fachliche Qualifikation, um historischen Akten zu ordnen. So ging er rigoros dazu über, alle Serienakten auf eine im Grund nicht schlecht durchdachte Sachaktenordnung umzustellen und zu einzelnen Aktenbänden zusammenzufassen (vgl. Nr. 1). Dabei ist jedoch der Bestand zum großen Teil völlig durcheinander geraten. Da Herr Dönitz weder mit der Schrift des 16. – 18. Jhs., noch etwa mit der Art der Jahresbezeichnungen in Gestalt der „Minderzahl“ oder mit juristischen Termini jener Zeit vertraut war, sind Verlesungen, falsche Datierungen usw. an der Tagesordnung. Der Erfolgt ist, dass sich in den einzelnen Aktenbänden die verschiedensten, oft miteinander in keiner Beziehung stehenden Schriftstücke zusammenfinden. Die chronologische Reihenfolge ist fast nie hergestellt, und die verschiedenen, zu einem Schriftstück gehörigen Blätter sind oftmals auseinandergerissen und zum Teil willkürlich irgendwo eingebunden. Um den Vorgang des Einheftens zu erleichtern, sind damals in vielen Fällen auch die Außenblätter mit Außenadresse, Praesetatum und evtl. noch Inhaltsvermerk sowie vor allem mit den Nummern der Aktenverzeichnisse entfernt worden. Daher ist es heute manchmal nicht mehr möglich, solche Stücke sicher wieder einzuordnen.

Die Ordnungsaufgabe hätte also lauten müssen, sämtliche Aktenbände aufzulösen und die alten Serien – evtl. mit weiteren Unterteilungen – wiederherzustellen. Dieses Vorhaben ließ sich leider bei dem geringen Personalbestand des Archivs und infolge Zeitmangels beim Vorliegen weiterer dringend notwendiger Ordnungsaufgaben trotz des Wertes des von Bülowschen Bestandes nicht durchführen. Die nun einmal vor 50 Jahren geschaffenen Akteneinheiten mussten also leider im großen und ganzen erhalten bleiben und der Bestand nur mit Hilfe von Verweisen und dergleichen wenigstens auf dem Papier in seiner alten Form rekonstruiert werden. Es ist klar, dass das oftmals nicht ohne einen gewissen Zwang erreicht werden konnte. Andererseits sind die Archivalien auch in dieser behelfsmäßigen Ordnung und Verzeichnung jetzt wenigstens erschlossen und benutzbar. Bei der Suche nach bestimmten Unterlagen wird sich freilich oft die Durchsicht mehrerer Bände, nur auf Verdacht hin, nicht vermeiden lassen. Lediglich die allzu planlos zusammengestellten Hefte sind aufgelöst und auf entsprechende Bände verteilt worden. Getrenntes ist auch, falls das ohne größeren Arbeitsaufwand möglich war, aus den Bänden herausgenommen und wieder vereinigt worden.

Die Aktentitel mussten fast restlos neu gebildet werden, da die von Dönitz geprägten entweder fehlerhaft oder aber unvollkommen waren. Es galt vor allem, den oft unzusammenhängenden Inhalt unter einem Oberbegriff zusammenzufassen. Da das nicht immer ohne Zwang geschehen konnte, ist ausgiebig von der Verwendung von „Darin“- und „Enthält“-Vermerken Gebrauch gemacht worden, wodurch eine weitgehende Erfassung des Inhalts erreicht worden ist. Hinzuweisen ist noch darauf, dass die mit Bleistift gelegentlich auf den Schriftstücken vermerkten Aktenbetreffe nur mit größter Vorsicht zu benutzten sind, da sie häufig grobe Fehler enthalten.

Da die von Herrn Victor Freiherr von Bülow in den 1940er Jahren zusammengestellte „Chronik des Gutes Brunsrode und der Familie von Bülow“, bzw. die Quellen hierzu sowie die Inhaltsverzeichnisse der benutzten Akten (Nr. 19-21) nach den Dönitzschen Signaturen zitiert werden, ist dessen Aktenverzeichnis (Nr. 1) mit den vorliegenden Findbuch eingeführten Nummern versehen und dient so als Konkordanz. Es darf nur nicht übersehen werden, dass einige Hefte inzwischen aufgelöst und aus anderen verschiedenen Schriftstücke umgeheftet worden sind, auf die nicht im Einzelnen verwiesen ist. Zur Geschichte der Familie von Bülow ist außerdem noch das „Bülowsche Familienbuch“ (Bd. 1, 2, herausgegeben von Adolf von Bülow, Schwerin 1911/14) sowie die „Aufstellung der Mitglieder der Familie von Bülow in Braunschweig-Wolfenbüttelschen Diensten“ (Nr. 34) heranzuziehen [Zur Genealogie der Familie von Bülow, insbesondere der Linie Groß Brunsrode vgl. auch General Handbuch des Adels, Adel. Häuser A, XIX 1987 (= Bd. 92 der Gesamtreihe) S. 93ff., hier S. 144ff.].

Ergänzungen zu dem von Bülowschen Bestand, insbesondere zu dem „Adligen Gericht Brunsrode“ bieten die im Staatsarchiv Wolfenbüttel befindlichen staatlichen Akten. Es handelt sich dabei besonders um Unterlagen wie: Kopfsteuerlisten, Kontributionsregister, Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibungen, Brandkataster und dergleichen.

Die Akten sind durchlaufend nummeriert. Sie werden mit der Bestandbezeichnung und ihrer laufenden Nr. zitiert: 201 N …

Die Reinschrift des Findbuches besorgte die Angestellte Feist.

Stand: April 1960


Die Eingabe der Daten in EDV besorgte Archivamtmann Diehl im Sommer 2018.

Folgende Karten aus diesem Bestand wurden in die Kartenabteilung genommen:
K 5936, K 6942-6954, K 6955-6957, K 6958, K 6959, K 6960, K 6961, K 6962, K 6963, K 6964, K 6965,
K 6966, K 6967, K 6968, K 6969, K 6970, K 6971, K 6972, K 6973, K 6974, K 6975

Folgende Bücher aus diesem Bestand befinden sich nunmehr in der Bibliothek des Staatsarchivs:
I 228, O 466, O 467, O 469, Q 5, Q 192a1, Zg. 378/59, Zg. 384/59, Zg. 385/59, Zg. 386/59, Zg. 68/60.

Enthält

Akten zu den Familien v. Aderum, Capaun v. Zwickau, v. Bülow; Gutsverwaltungdes zum Hause Brunsrode gehörigen Adeligen Gerichts Brunsrode; v. Bülowsche Güter Essenrode, Borstel, Oebisfelde

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

9,6

Bearbeiter

Hillebrand (1960)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: ja

Das Archiv ist gegen eine Abwanderung ins Ausland oder eine Zersplitterung durch Verkauf geschützt. Vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 22.12.1943

Georeferenzierung

Bezeichnung

Groß Brunsrode [Wohnplatz]

Zeit von

1

Zeit bis

1

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1305

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Geo_ID

1-1305

Link

Groß Brunsrode [Wohnplatz]

Georeferenzierung

Bezeichnung

Essenrode [Wohnplatz]

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1

Zeit bis

1

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1303

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1

Geo_ID

1-1303

Link

Essenrode [Wohnplatz]

Georeferenzierung

Bezeichnung

Oebisfelde [Wohnplatz]

Zeit von

1

Zeit bis

1

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16717

Ebenen_ID

1