Finanzamt Rinteln
1935-1977
Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Hessische Grafschaft Schaumburg, Zentrale Behörden.
Inhalt: Überwiegend Akten der Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, der Betriebsprüfungen sowie der Einziehung jüdischen Vermögens und der Wiedergutmachung.
Umfang: 2,53 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.
Das (vorläufige) Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 (RGBl. S. 1591) schuf eine dreistufige reichseigene Behördenorganisation, an deren Spitze der Reichsminister der Finanzen stand. Die Mittelinstanz bildeten die Landesfinanzämter und die Ortsbehörde die Finanzämter. Zwischen 1919 und 1921 entstanden nach und nach etwa 1000 Finanzämter, um 1920 auch das in Rinteln, dessen übergeordnete Behörde das Landesfinanzamt in Hannover war. Die innere Organisation und Arbeitsweise regelte ein Erlaß vom 10. August 1925. Es bestanden nur zwei Abteilungen: die Veranlagungsabteilung mit Dienststellen für die Außentätigkeit und die Finanzkasse mit der Vollstreckungsstelle. (K. Jeserich, Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4, 1985, S. 187f.; H 2 I Fach 9 Nr. 13).
Über die Anfangszeit sind keine Akten mehr überliefert. Die ältesten Akten des Bestandes stammen aus der Zeit des
Dritten Reichs und betreffen die Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates gegen die Juden. Auf Grund
einer Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26. April 1938 mußten alle Juden und deren Ehepartner ihr Kapital- und Grundvermögen beim zuständigen Finanzamt anmelden. Als "Sühneleistung" für den Mord an de Pariser Botschaftsrat vom Rath und die darauf folgende "Reichspogromnacht" wurde den Juden die Zahlung von einer Milliarde Mark auferlegt, die sogenannte Judenvermögensabgabe. Wer auswanderte, hatte
Reichsfluchtsteuer zu entrichten. Darüber hinaus war das Finanzamt auch mit der Einziehung jüdischen Vermögens bei Deportation oder Flucht von Juden befaßt. Die betreffenden Akten enthalten meistens zugleich die Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsforderungen der Opfer und ihrer Erben.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1969 wurde das Finanzamt Rinteln aufgelöst. Die bisher zu seinem Bezirk gehörigen Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Rinteln und Hessisch Oldendorf wurden
überwiegend dem Bezirk des Finanzamts Hameln angegliedert. Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Obernkirchen und Rodenberg sowie die Gemeinden Schermbeck, Rannenberg, Langenfeld und Raden kamen zu dem Bezirk des Finanzamts Stadthagen (Anordn. d. Nds. FinM v. 6.6.1969 in: Nds. MBl. 26 / 1969).
Der erste Aktenzugang nach Auflösung des Finanzamts erfolgte 1977 (acc. 8/77). 62 weitere Akten, überwiegend
Einkommensteuerakten, wurden 1982 beim Finanzamt Hameln ausgesondert (acc. 15/82), nachdem sie dort bereits mit "A" gekennzeichnet worden waren. Bei der Auswahl wurde nach folgenden Prinzipien verfahren: Berücksichtigt wurden nur Akten von Steuerpflichtigen mit Wohn- bzw. Firmensitz in Rinteln, einschließlich der 1974 eingemeindeten Dörfer. Im Einklang mit dem von der Archivverwaltung entwickelten Archivierungsmodell wurden nur Akten von Unternehmen ausgewählt. Darüber hinaus wählte man Steuerakten von Gesellschaftern sowie - in repräsentativer Auswahl - der einzelnen Berufsgruppen (Landwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler) aus. Weitere Zugänge bilden acc. 12/85 (Judenvermögensabgabe, Wiedergutmachung etc.), acc. 24/85 und acc. 19/86. Der Bestand umfaßt insgesamt 4 lfd. m und ist zur Zeit wegen der noch darauf ruhenden Sperrfristen nur eingeschränkt benutzbar. Einen Paralellbestand stellt L 44 (Finanzamt Stadthagen) dar.
Bückeburg, November 2000
gez. Dr. Silke
Wagener-Fimpel
Abgeschlossen: Ja
abgeschlossen
Kreis (Grafschaft) Schaumburg bzw. Kreis Rinteln
1821
1932
1
9120
9120-1
Kreis (Grafschaft) Schaumburg bzw. Kreis Rinteln
Kreis Grafschaft Schaumburg
1932
1955
2535744
20
20-2535744
Kreis Grafschaft Schaumburg
1955
1973
3
1220
1220-3
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b537