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NLA WO 1010 A Bund

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Agentur für Arbeit Göttingen

Laufzeit

1966-1995

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das Arbeitsamt Göttingen wurde 1928 infolge der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Göttingen durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.

Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Göttingen zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Göttingen umbenannt. Als solche ist sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.

Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Göttingen erstreckt sich weitgehend auf die Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz. In den 1970er Jahren gehörte auch der Landkreis Einbeck und Teile des Landkreises Holzminden dazu. Ausgenommen waren in den 1990er und Anfang der 2000er Jahren die Gemeinden Kreiensen und Bad Gandersheim, die dem Arbeitsamt Hildesheim bzw. zum Arbeitsamt Goslar unterstanden. Ebenso gehörte die Samtgemeinde Walkenried und die Gemeinden Bad Grund, Badenhausen, Gittelde und Windhausen zum Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes Goslar. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Zuständigkeitsbezirks der Arbeitsagentur Göttingen erfolgt über die Hauptagentur in Göttingen und Agenturen für Arbeit in Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim, Osterode am Harz und Uslar, die bereits zuvor als Nebenstellen existierten.

Das Arbeitsamt Göttingen ist eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. Dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25. Juni 1969 (BGBl I S. 582) und den jeweiligen Änderungsgesetzen

- die Berufsberatung
- die Arbeitsvermittlung
- die Förderung der beruflichen Bildung
- die Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation
- die Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- die Gewährung von Arbeitslosengeld
- die Gewährung von Konkursausfallgeld

Über die allgemeinen Tätigkeiten einer Arbeitsagentur hinaus nimmt die Agentur für Arbeit Göttingen mit dem Landkreis Northeim seit 2005 Aufgaben nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wahr, indem es ein Jobcenter als gemeinsame Einrichtung unterhält. Vertreten ist das Jobcenter mit Geschäftsstellen in Northeim, Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.

Stand: April 2006 (erweitert Juli 2015)

Bestandsgeschichte

Der Bestand setzt sich derzeit aus 14 Zugängen zusammen. Die erste Übernahme aus dem Arbeitsamt Göttingen erfolgte 1991.

Stand: Juli 2015

Enthält

u.a. Verwaltungsausschuss; AB-Maßnahmen, darin u.a. soziale u. kulturelle Vereinigungen, AIDS, Asylanten, Deutsch-Deutsche Projekte, Frauenberatung, Burg Plesse, Sterbehilfe, Rechtsextremismus, Sinti u. Roma.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

5,9

Bearbeiter

Stefan Luttmer (2006)

Regina Schleuning (2015)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet