Finanzamt Wolfenbüttel
1914-1968
Durch das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10.09.1919 baute das Deutsche Reich eine eigene Finanzverwaltung mit eigenen Mittel- und Unterbehörden auf. Diese Organisation gilt als Paradebeispiel für die Chance über Artikel 14 der Weimarer Verfassung die reichseigene Verwaltung auszubauen und damit die Unitarisierung des Reiches zu fördern. (Kurt G.A. Jeserich u.a. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4, Stuttgart 1985, S. 118). Entsprechend war auch das Finanzamt Wolfenbüttel von 1919 bis 1945 eine Reichsbehörde.
Die Archivalien des Finanzamts Wolfenbüttel aus der Zeit vor 1945 (Zg. 8/1957, 13/1987, 46/1989 und 16/2003) gliedern sich im wesentlichen in folgende Teile: Steuerangelegenheiten von Einzelpersonen, Gewerbesteuermessbetragsverzeichnisse, Ehestandsdarlehen und Enteignung jüdischen Vermögens.
Letzterer Teil wurde bereits von Frau Somdalen unter Anleitung von Herrn Dr. Schwarz zusammen mit Enteignungsakten anderer Finanzämter in einem Sonderfindbuch 15 R erfasst. Bei der Übernahme in den vorliegenden provenienzorientierten Bestand wurde der Index teilweise erheblich erweitert und die Aktenverzeichnung durch Umfangangaben ergänzt.
Unterlagen des Finanzamts Wolfenbüttel nach 1945 (mit Vorakten ab 1933) werden im Bestand 23 Nds F verwahrt. Es empfiehlt sich aufgrund der zeitlichen Überschneidungen bei einschlägigen Fragestellungen beide Bestände heranzuziehen.
Stand: Oktober 2003
Innere Verwaltung; Einkommens-, Vermögens- u. sonstige Steuern; Gewerbesteuermessbetragsverzeichnisse der Städte u. Gemeinden; Sonderbelastung u. Enteignung jüdischen Vermögens in Wolfenbüttel, Bad Harzburg, Schöppenstedt: Allg. u. einzelne Familien.
0,9
Dr. Silke Wagener-Fimpel, Dr. Martin Fimpel (2003)
Abgeschlossen: ja
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5326